Suche löschen...
Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 274. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-07-15
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
-IS 428. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 22, Juli 18S4. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und sieben und vierzigste öffentliche Sitzung der ersten Kammer, am 15. Juli 1834. (Beschluß.) BMthupg des Berichts der zur Begutachtung des Gesetzentwurfs, über die Organisation her Gelehrtenschulen ernannten außerordentlichen Deputation- Prinz Johann: Es ist bereits so viel Gediegenes über den uns zur Berathung vorliegenden Gegenstand gesprochen worden, daß ich mir nur noch einige wenige Erinnerungen er lauben will. Den Aeußerungen des Hrn, Stellvertreters pflichte ich vollkommen bei, den Ansichten der beiden ersten Sprecher jedoch nur in der Hauptsache. Es ist durchaus nothwendig, sich hier recht auf den Standpunkt der politischen Gesetzgebung zu stellen. Der Hr. v. Großmann wünscht einen Plan für das gesammte Schulwesen vorausgestellt zu sehen. Die Ge setzgebung darf aber nicht allein von einem allgemeinen Plane ausgehen, sondern sie muß vor allen Dingen das Bestehende beachten, prüfen und verbessern, Eine Idee muß ihr hierbei allerdings vorschwcben, aber diese Idee ist keineswegs selbst ein Gesetz. Hr. v. Heinroth wünscht Bestimmungen über die innere Organisation der Schulen; ick billige zwar das, was dabei von der großen Wichtigkeit her Erziehung gesagt worden ist, allem gegen den gemachten Antrag muß ich erinnern, daß die innere Organisation nicht Gegenstand der Gesetzgebung, son dern nur der Verwaltung ist. — Mit der Deputation hin ich zwar im Materiellen einverstanden, glaube jedoch, daß, wenn man ihr folgte, zu Vieles aus der Verordnung in das Gesetz kommen würde. Man meint zwar, dieß geschehe hauptsäch lich der Sicherstellung gegen Abänderungen wegen, allein die innere Organisation der Schulen eignet sich nun einmal nicht für ein Gesetz. Es ist überhaupt eine der schwersten konstitutio nellen Aufgaben, zu unterscheiden, was in das Gesetz und was in die Verordnung gehört. Es lassen sich hier weniger feste Kriterien geben, ass man dem richtigen Ueberblicke zu ver trauen hat, und es bleibt stets bedenklich, hie Gesetzgebung zu sehr auf Kosten der Verwaltung auszudehnen, Sache der Ge setzgebung ist cs, eigentlich nur Rechtssätze apfzustellen und von der Ausführung so hie! aufzunebmcn, ass davon stabil ist. Die Rechtsfrage, um die es sich bei dem vorliegenden Gesetze han delt, ist die, an welche Bedingungen das Befugniß, MxUuri- talszcugnisse zu rrtheilen, geknüpft werden solle. .Hierzu ge hört nun nächst dem, was der Gesetzentwurf enthalt, die Be stimmung über die Lehrgegenstande, nicht abczc dasjenige, was die Deputation über die Disciplin und das Verhältniß aufzu nehmen beabsichtiget. v. Heinroth: Ich kann mich durchaus nicht von der Ueberzeugung.trennen,, daß auch die innere Organisation der Schulen, wenn schon bloß im Allgemeinen, Gegenstand der Gesetzgebung sein muß ; denn eben die Aufstellung der allgemei nen Norm oder Verfahrungswrise ist die Sache des Ge setzes. V. Großmann: So sehr ich die Ansichten Sr. K. Hoh. ehre, und um so mehr, je seltner in der Nahe des Thrones solche Kenner und Freunde der klassischen Studien gefunden werden, so kann ich doch nicht umhin, mich für die Meinung des Hrn. Hofraths Heinroth zu erklären. Man lese nur das Nassauische.Gefetz über die Organisation, des Schulwesens, wo das Alles genau bestimmt ist.' Dagegen weht in unserem gan zen Gesetze ein für unsere Schulen höchst bedenklicher Geist des naturhistorischen Realismus; man will Naturgeschichte und Naturwissenschaften in großem Umfange unter die Lehrgegcn- stande ausgenommen wissen. Mag es sein, daß viele Gelehrte öfters nur aus Vorliebe für ihr Fach diese Meinung theilen, aber das kann keinen Grund für die Gesetzgebung abgeben. Sachsen ver dankt die Tüchtigkeit feiner Gelehrten dem klassischen Studium; soll rS aber der Gcist jencs Realismus sein, in welchem man unsere Schulen künftig regieren will, so muß ich gestehen, daß ich dieses Gesetz für den Untergang unserer Schulen und überhaupt der Euitur halte. Allein mich tröstet das Beispiel anderer Staaten, namentlich Preußens, das ganz sicherem Vernehmen nach zu der Erkenntniß gekommen ist, daß der Grund des Ver falls der klassischen Studien in der zu großen Ausdehnung der Nebenwissenschaften liegt, weshalb man ernstlich darauf be dacht ist, dieselben wieder zu beschränken und die Sprachstudien Malle Weise zu heben. y. Earlowitz: Ich fühle mich gedrungen, zu erklären, daß ich noch nie so sehr, als gerade heute, mit den Ansichten des Hrn,. Stellvertreters einperstanderr bin, penn auch ich sinke, daß der Vorwurf des Optimismus, der Eentralisatjon und des Eingriffs in wohlerworbene Patronatsrechte gegen das Gesetz ftststkht, Ich würde mich nie entschlossen haben, dem Gesetz entwurfs, so wie er erschienen ist, meine Zustimmung zu geben. — Wenn ich mich nun zu den Aeußerungen des Hrn. v.Groß mann wende, so kanp ich ihm zuvorderst darin nicht beistimmen, als liege im Gesetze die Ansicht, daß das Schulwesen in Sachsen desorganisier sei, denn eine neuo-vechefsirte Organisation, wie sie durch die gegenwärtigen Landtagspechandlungm in gar viele Branchen gebracht worden ist, setzt deshalb noch keineswegs eipe Desorganisation voraus, Hr. v. Großmann hat ferner erklärt, daß die geforderte Summe von 7000 Thlr. nicht aus reichen werde, so wie auch, daß das Schulgeld zu hoch angefttzt
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder