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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 280. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-07-10
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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M 431. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Freitags, hey 25. Juli 18^4. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und achtzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer,'am 10. Juli 1834. (Fortsetzung.) Fortsetzung der Bssrathung des Berichts der gußerorhentl. Deput,, über das allerhöchste Dexret, die Bearbeitung eines neuen Grundsteuersystems, ingl. die Aufhebung der bisher bestandenen Realbefreiungen betreffend. Abg. Rich ter (aus Zwickau): Es thäte mir leid, wenn die Bemerkungen des ersten Sprechers meinem Vortrage über diese so wichtige Angelegenheit Eintrag thun sollten; indessen kann ich nicht umhin, mir das Wort zu erbitten, und meine Bemerkungen vsrzutragen, weil ich die Absicht habe, die Discussion im Allge meinen mehr auf das zu lenken, waS zuerst ermittelt werden muß. Bereits gestern wollte ich mir das erlauben, indessen war es mir sehr angenehm, daß der HerrStaatsminifler selbst darauf hkndeu- tete, es müsse zuerst die Frage entschieden werden, ob die Gebäude überhaupt besteuert werden können. Die Sache ist aber aller dings schwierig, weil sich eben da unsere Deputation, wie es mir scheint, etwas kurz und einfach für die Besteuerung der Hauser er klärt hak. Es waltet, wenn nicht andere, doch die Schwierigkeit ob, daß eine Differenz zwischen der Ansicht der Deputation und der der ersten Kammer stattsindet. Die erste Kammer bejaht die Besteuerung der Hauser im Allgemeinen, sie will aber mehrere Ar ten von Gebäuden ausgenommen wissen. Von dieser Ansicht weicht unsere Deputation ab, und das sind Schwierigkeiten, die nicht so leicht zu beseitigen sind. Ich glaube, um zum Ziele zu gelangen, werden wir uns zunächst den Charakter des bisherigen Steuersystems recht nahe vor die Augen stellen müssen, -Diese Frage kann entweder nach dem bisherigen Steuerwesen, oder aus dem rationellen Gesichtspunkte beantwortet werden; je nach dem das bisherige Steuersystem beibehalten werden soll, oder nicht, muß die Frage entschieden werden. Der Charakter des bisheri gen Bestcuerungswesens oder Systems, wenn man es so nennen kann, war folgender: Bisher wurde alles besteuert, was einen Werth Hütte, jede werthvollc Sache wurde als unmittelbares Pri- vateigenthum besteuert, es mochte einen Nutzungsertrag geben oder nicht. Letzteres, glaube ich, muß man ausdrücklich festhalten, wenn man in dieser Sache klar werden will. Ich glaube, unsere Deputation ist selbst dieser Meinung, wenigstens scheint dieß aus einer Aeußerung hervorzugehen, welche sie Seite 345. ausgespro chen hat. Hier legt die Deputation offenbar auf den -Werth der Sache das Vorzüglichste und den Nutzungsertrag sieht sie nur als ein Mittel an, den Werth der Sache zu bestimmen. Ich glaube, die Deputation thut auch recht, wenn sie den Charakter des bishe rigen Besteuerungssystems festgehalten wissen will. Nun ist be gründet, daß nach diesem der Werth der Sache das ist, was den Maßstab zur Besteuerung an die Hand giebt, und so ist denn keine Frage, daß alle Gebäude besteuert werden müssen. Mein der Charakter des bisherigen Besteuerungssystems beschränkt sich nicht darauf, sondern hat noch andere Rücksichten, welche die Sache im höchsten Grade verwickelt machen. Nämlich bisher besteuerte l man nur den Werth von solchem Privateigenthum, dessen Besitzer die Steuer nicht abwehren konnte, und in diesem Charakter des bisherigen Besteuerungssystems liegen nun die Ausnahmen' von der Regel, welche wir in unfern Tagen zu erörtern und zu discuti- ren haben. In Folge dieses Charakters geschah es historischer Weise, daß die Rittergutsgebaude nicht besteuert wurden, weil die Besitzer derselben theils legale, theils andere Mittel in Händen hatten, die ihrem Besitzthum angesonnene Steuer abzulenken, und es geschah in Folge dieses Verfahrens, daß auch dieKirchengebäude unbesteuert blieben, weil die Besitzer derselben, die Geistlichkeit, ebenfalls Mittel und Wege hafte, die Steuer von den Kirchen, wie von ihren Gebäuden abzulenken. Es wurde demnach in Folge dieses Verfahrens nur das besteuert, was die Steuer abzulenken keine Mittel in Händen hatte, mithin der Bürger und Bauer. Ist das d,er Charakter des bisherigen.Steuerverfahrens, so folgt dar aus, daß alle Gebäude ohne Unterschied darum, weil sie einen Werth haben, steuerbar sind, daß jedoch ausnahmsweise bisher die Kirchen nicht besteuert wurdyr, weil die Inhaber oder Verweser derselben von den Kirchen dieSteuer abweisen konnten, was auch bei den Gutsbesitzern der Fall war. Dieses Steuerverfahren ist also ein Erbtheil aus früherer Zeit, was uns aber jetzt viele Verle genheit macht; denn es ist ein Verfahren, welches sich mit den ge läuterten Begriffen von Recht, Gerechtigkeit und Willigkeit nicht mehr vertragt, Wenn aber die 1, Kammer und die Deputa tion ihre Ansichten so aufstellen, wie wir sie kennen gelernt haben, so muß man beiden Theilen recht geben; die 1. Kammer hat recht, wenn sie sich für die Besteuerung der Privafgebaude ausspricht, denn sie sind Sachen von Werth; sie haf recht, wenn sie diejeni gen ausschließt, welche bisher ausgeschlossen waren, weil bisher alles ausgeschlossen war, was nur der Besteuerung entzogen wer den konnte; sie hat recht, wenn die Kirchen von ihr ausgenommen werden, weil von diesen die Steuer abgelehnt werden konnte. Aber auch die Deputation hat recht, wenn sie die Besteuerung der Staatsgebäude und der landwirthschaftlichcn dem Ermessen der Kammer überlaßt, und beide Theile unterscheiden sich bloß darin, daß sich die 1. Kammer mehr zu Ausnahmen nach dem bisherigen Bksteuerungssysteme und unsere Deputation mehr zur Regel hin neigt. Ich fürchte aber sehr, daß man, wenn man das bisherige Steuersystem beibichalten wollte, nicht zum Ziele gelange, unh ich erlaube mir daher noch die Frage aus einem2ten Gesichtspunkte zu erörtern, nämlich aus dem des Naturrechts. Fragt man dieses, so bekommt man freilich eine andere Antwort; dem zu Folge kann
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