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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 1. Kammer: 249. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-07-18
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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»chmB-sttz-S -»!»-- Mfg-Hm, man wü,d- b,i d,r R-m--tro,s- > w.Ich- t»,.Is °°m Abg. HwM<-, ,h-u-»°m Abg. °.«°nnm« Abg. Puttrich: Dem gestrigen Anträge des Abg. Runde Es heißt in oder die Dorfschasten an, wie oft ist da neben dem Haupt- oder Wohngebäude ein kleines Seitengebäude oder ein Stall, worauf eine Stube befindlich; dann wohnt ein Tagelöhner mit seiner Familie, welche der Besitzer des Guts, nicht um einen Vor- theil aus dem Miethzins zu ziehen, sondern oftmals nur aus Gefallen, und um die Stube nicht leer stehen zu lassen, hinein genommen hat. Wird oder soll nunmehr ein solches Gebäude gebaude oder außerdem noch solche besteuert würden, deren Ver- miethung beabsichtigt wird, um daraus einen nicht unbedeuten den Nutzen an Miethzins zu ziehen. Präsident: Ich muß bemerken, daß Schwierigkeiten der Art bei jeder Einrichtung und Maßregel, welche von Seiten der Regierung vorgenommen werden, stattsinden. Abg. Atenstädt: Ich trete in der Hauptsache dem An träge und den Ansichten bei, welche vom Abg. Runde ausge sprochen wurden, und würde nur wünschen, daß in seinem Anträge einige Modifikationen ausgenommen werden möchten, herausgehobcn wurden. Aus diesem Grunde kann ich auch das Bedenken nicht theilen, was vom Referenten gegen diesen Antrag herausgehoben worden. Er nimmt sein erstes Beden ken daher, daß der Antrag vom Abg. Runde gegen die Consti tution sei. Ich muß dieses Bedenken um so mehr etwas näher beleuchten, weil es durch das ganze Gutachten'der Deputation läuft. Sehe ich tz. 39. und 40. der Constitution an, so finde ' AG r°,D- muß Ich ml-.» dm «chm-mj »--R-°Ib°f--Iu»SM. -«-ich- WH-- b-ft-n- ° ' den, aufgehoben werden, und neue mcht ertheüt werden sollen; aber dieser Grundsatz kann nicht so weit ausgedehnt werden, daß der Staat gezwungen sei, alle steuerbaren Objecte auch wük- 4S9I große Speicher, welche dann ganzvon jeder Abgabe befreiet wä- Abg. Puttrich: Dem gestrigen Anträge des Abg. Runde ren; das führtalsooffenbarzueiner großen,Ungleichheit,«, daschon könnte ich mich aus mehreren Gründen nicht anschließen, und jetzt diese Speicher besteuert find, so würde eine solche Maßregel es sei mir erlaubt, nur einige davon anzuführen. Es heißt in auch eine constitutionswidrige neue Realbefreiüng herbeiführen, dem Anträge, daß sich die Besteuerung auf alle bewohnte oder Za ich befürchte, daß dann die Capitalisten ihr Geld auf derglei-! bewohnbare Gebaude erstrecken sollte. Nehme ich nun das Land chen von der Grundsteuer angenommene Gebäude anlegen "wür-' den, und sie würden sich dabei auf Kosten der Anderen recht wohl befinden. Nehmen Sie z. B. nur die hier neu aufgeführten Kauf hallen an; von diesen würden die, bei welchen nicht noch ein Stock zu Wohnungen aufgesetzt, ganz frei sein, die mit einem Stockwerk versehenen aber besteuert werden. Nach solchem kann ich mich m'cht für den 2ten Satz erklären; zudem kommt, daß der Antrag selbst noch den Nachtheil bringen kann, daß auch die Communen,! oxx Steuer unterliegen, so wird der Besitzer sagen , du mußt wenn sie ihre Abgaben nach diesem Verhältniß reguliren wollten, auSziehen, ich bekomme außerdem mehr Steuern; er nimmt dergleichen Ausnahmen machen müßten. Daß endlich, wie ich dmauf den Ofen heraus und verwandelt es in ein Local, worin behauptet habe, ein großer Ausfall für die Staatskasse; xx wirthschastliche Erzeugnisse unterbringt. Ncubaue von der- mtstande, bedarf wohl nach dem Gesagten keines Wewer,es.« glichen Seitengebäuden mit solchen Stuben werden gänzlich Wenn ich aber auch zugebe, daß hinsichtlich derjenigen Gebaude, s unterbleiben, und das Unter bringen von Hausgenossen noch welche eigentlich zurFeldwirthschast gehören, in so weit eine Aus- d mehr dadurch erschwert. Zweitens finde ich aber auch noch eine nähme stattfinden könne, daß man sie nur nach dem Areal be-» Ungleichheit darin, ich will z. B. annehmen, es sind zwei Gü- steuert,so ist doch zwischen ihnen und den zu gewerblichen Zweckens chr, das Eine enthält 60, vas Andere nur 30 Schfl. Grund bestimmten ein Unterschied bemerkbar. Wei diesen ist nicht von lunb Boden. Der vorige Besitzer von Letzterem hat>°" aro- einem Reinertrag eines anderen besteuerten Objects, zu welchem^ Wohlgefallen an einem schönen gleichsam prachtvollen das Local als nothwendlges Annexum erscheint, die Rede, wie hei Wohngebäude g^bt, und eins dergleichen aufgebaut' der dem Landbau. Ich würde t der Meinung jetzige Besitzer ist mehr für das Wirthschastliche eingenommen; anschkeßen, welchedleersteKammer gefaßt hat, daß die Gebaude, es ist ihm gleichsam dieses weilläustige kostbare Wohnhaus zur welche bloß zu landwrrthschaftlrchen Zwecken dienen und nicht zu Last, hat auch keinen bcsondern Werth. Demohnaeachtet muß Wohnungen bestimmt sind, nach dem besten Areal der Flur abge- s dieser nach der Besteuerung vielleicht ein bedeutendes mehr auf- schatzt und dleft Gebäude dann selbst freigelassen werden. Uebn- bringen, als Ersterer, welcher bei verhältnißmaßiger wirtb- gens erkläre tch, daß ich Nichts dagegen habe, wenn die Kammer schaftlicher Wohrmna dn-k vrgs»; M beschließt, die Abstimmung über das Deputationsgutachten aus- s könnte mich daher nur dafür auch'prechen, daß das Hauptwohn zusetzen und zuerst über diesen Antrag abzustr'mmen. Abg. Lattermann: Dem Vorschläge des Referenten ,Mß ich ganz beistimmen, indem er mehr in den Geist der Sache eingegangen ist, und ich habe nur noch zu bemerken, daß außer - dm laNdwirthschaftlichen Gebäuden auch noch die Fabrikgebäude auszuschließen seien, da sie in die nämliche Kategorie gehören, wie die landwirthfchaftlichen Gebäude. Referent: Ich habe die Fabrikgebäude durchaus davon ausgeschlossen, weil bei den eigentlichen landwirthschastlichcn Gebäuden sich kein Reinertrag herausstellt, und wollte man ei nen sülchen berechnen, so würde er in der Grundsteuer des lanü- berechnung des letztem die von den landwirthschastlichen Gebäu den angesetzte Steuer wieder in Ansatz als nöthigeN Aufwand bringen, um die betreffende Summe den Reinertrag mindern, so würde es dann auf eins hinauskommen. Ganz anders ist ts bei den Fabrikgebäuden; hier kann ich dem Vorschläge meine Zustimmung nicht geben, denn ich glaube, daß diese auf anbeie Weise abzuschätzen seien. die Frage erlauben, wie es mit solchen Gebäuden gehalten wer den soll, die zu den Eisenwerken, Vitriol - und Alaunwerken «.gehören?
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