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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 281. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-07-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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434. Außerordentliche Berlage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Dienstags, den 29. Juli 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert u. ein u. achtzigste öffentliche Si tzung der zweiten Kammer, am 11. Juli 1834. (Beschluß.) Fortsetzung der Berathung über den Bericht der außerordentlichen Depu tation, über das allerhöchste Decret, die Bearbeitung eines neuen Grund steuersystems, ingleichen die Aufhebung der bisher bestandenen Realbefrei ungen betreffend. Es werden nun die Anträge der Abgg. Haußner und Atem M zur Abstimmung gebracht. Der Antrag des erstem lautete dahin, .daß das Areal, wor auf die Gebäude aller Art stehen, so wie das der Hofraume, mit einer Besteuerung nach dem höchsten Satze der Grundsteuer ver nommen, und etwas anderes den Gebäuden zu letzterer nicht anzesonnen werden soll, als von den vrrmietheten Localen. Der Antrag des Abg. A t e n st ä d t ging aber dahin, daß l) alle Gebäude und Raume, welche dem Eigenthümer nur zum Uktrirb des eignen Gewerbes oder der eignen Wirthschast die nen, in Städten wie auf dem Lande von der Grundsteuer aus genommen, dagegen 2) derselben in Städten wie auf dem Lande alle Gebäude und Raume unterliegen sollen, welche dem Eigen- thümrr einen Nutzen, sei eS durch eigne Bewohnung oder durch Vttmiethung, gewähren oder gewähren können. Beide Anträge erhalten nicht die ausreichende Unterstützung, erledigen sich also von selbst. Der Präsident stellt nun die Frage: Erklärt sich die Kammer mit dem Anträge des Abg. Runde einverstanden? Sie wird mit 42 gegen 13 Stimmen v ern e int. Da Äbg. Runde nun wünscht, daß man auf sein Sepa ratvotum eingehe, glaubt Abg. Haußner, daß darin, daß der Abg. Runde einen andern Antrag gestellt, zugleich die Zurücknahme jenes Sepa ratvotums liege; weil ein Abgeordneter nicht mehrere Vorschläge vorlegen könne, Abg. Runde entgegnet aber, daß in der Landtagsordnung darüber keine Bestimmung enthalten sei, und zudem habe er in letzter Sitzung erwähnt, daß 2 Wege einzuschlagen seien, wel che zum Ziele führen könnten. Der eine sei der gewesen, wel chen die Kammer so eben abgelehnt habe, und es bleibe also noch immer der andere Weg offen. Abg. a. d. Winkel äußert sich dahin, daß man jetzt dem von der Deputation bezeichneten Weg folgen müsse; denn der vom Abg, Runde vorgeschlagene und nyn debattirte Antrag sei deshalb vorgenommen worden, weil er die beiden Satze des Deputationsgurachtens s. und b. beseitigt haben würde. Abg. Runde erklärt sich mit dieser Ansicht einverstanden, und man geht demnach auf den nächsten im Deputationsgut achten angeführten Gegenstand, auf die Besteuerung der Kirchen über. Abg. Schütz: Ich glaube, daß man keinen Grund habe, die Kirchen zu besteuern. Da jeder Staatsbürger zu der einen oder andern Kirche sich bekennt j so würde man mit der einen Hand geben, mit der andern nehmen, und man riskirte dabei doch, daß eine Verwaltung stattsinden müßte, welche für die Gemeinde von Nachtheil wäre, und in dem Fall, daß Capita lien verloren gingen, müßten die Beiträge doch fortgegeben werden. - Abg. Lehmann: Obschon das Vaterland Verringe rung der Steuern verlangt, so glaube ich doch behaupten zu können, daß dasselbe durch Besteuerung der Kirchen weder solche erwartet, noch bewährt finden wird. — Hat der Staat früher Steuerfreiheit für Verdienste gegeben, so möchte die Kirche, als die Grundfeste des Staates, selbige wenigstens fort genießen. Sie gewahrt ja keinen pekuniären, nur geistigen Nutzen, und wie sollte dieser zu ermitteln sein? Zur Erhaltung der Kirche giebt sie aus Vorsicht zur Brandkasse. Im Gegen- theil; durch die Zuziehung zur Besteuerung wird sie entkräftet, und Mancher Cvmmun eine neue Last aufgebürdet; es giebt mehrere, die schon jetzt alle kirchliche Bedürfnisse bei Ermange lung alles Vermögens aus ihren Mitteln aufbringen müssen. — Manche Bemerkung wird das Publicum darüber machen. Mir ist es sehr bedenklich und ich erkläre mich gegen die Beiziehung, wünsche vielmehr, daß Schul- und Armenhäuser eben auch Be freiung genießen möchten, indem sie sonst der guten Absicht des Gesetzes, selbige zu erweitern und zu vermehren, hemmend kn den Weg treten. — Uebrigens sehe ich keinen Nutzen, mit einer Hand wirds gegeben, mit der andern genommen, und erschwert die Regulirung nur. Abg. v. Klien: Als dieBesteuerung der Kirchen in Frage kam, war ich der Erste in dieser hochansehnlichen Versammlung, welcher für deren fernere Befreiung das Wort nahm. Die Gründe, welche ich dafür entwickelte, hat man in der vorgestri gen und gestrigen Sitzung von einigen Seiten her zu widerlegen gesucht, und obwohl sie, wie mich bedünkt, bis jetzt keines wegs entkräftet wurden, so fühle ich mich gleichwohl aufgefor dert, ehe hierüber abgeftimmt wird, die mir gemachren Ein wände kürzlich zu beleuchten. Den Hauptgrund für ihre Besteuerung leiten meine Gegner aus tz, 39. der Verfaffungsur- kunde her, der bereits so oft als Palladium allegirt wurde. Al lein, wie ich fest überzeugt bin, daß man bei dessen Abfassung
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