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Mittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche Sachsen
- Bandzählung
- 1834,Mai/August
- Erscheinungsdatum
- 1834
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1834,Mai/August
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028215Z7
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028215Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028215Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834
- Titel
- 2. Kammer: 282. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1834-07-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMittheilungen über die Verhandlungen des Landtags im Königreiche ...
- BandBand 1834,Mai/August 3633
- Protokoll2. Kammer: 224. Sitzung 3633
- Protokoll2. Kammer: 225. Sitzung 3661
- Protokoll2. Kammer: 226. Sitzung 3673
- Protokoll2. Kammer: 227. Sitzung 3685
- Protokoll2. Kammer: 228. Sitzung 3713
- Protokoll2. Kammer: 229. Sitzung 3725
- Protokoll1. Kammer: 229. Sitzung 3761
- Protokoll2. Kammer: 231. Sitzung 3777
- Protokoll2. Kammer: 232. Sitzung 3801
- Protokoll1. Kammer: 231. Sitzung (Beschluß) 3825
- Protokoll2. Kammer: 233. Sitzung 3833
- Protokoll2. Kammer: 234. Sitzung 3845
- Protokoll1. Kammer: 232. Sitzung 3857
- Protokoll2. Kammer: 236. Sitzung 3869
- Protokoll1. Kammer: 233. Sitzung 3881
- Protokoll2. Kammer: 237. Sitzung 3889
- Protokoll1. Kammer: 234. Sitzung 3905
- Protokoll2. Kammer: 238. Sitzung 3917
- Protokoll1. Kammer: 235. Sitzung 3929
- Protokoll1. Kammer: 236. Sitzung 3945
- Protokoll2. Kammer: 240. Sitzung 3957
- Protokoll1. Kammer: 237. Sitzung 3973
- Protokoll2. Kammer: 241. Sitzung 3985
- Protokoll2. Kammer: 242. Sitzung 3997
- Protokoll2. Kammer: 243. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 244. Sitzung 4029
- Protokoll2. Kammer: 245. Sitzung 4069
- Protokoll1. Kammer: 239. Sitzung 4081
- Protokoll2. Kammer: 246. Sitzung 4097
- Protokoll2. Kammer: 247. Sitzung 4109
- Protokoll2. Kammer: 248. Sitzung 4133
- Protokoll2. Kammer: 249. Sitzung 4149
- Protokoll2. Kammer: 250. Sitzung 4161
- Protokoll2. Kammer: 251. Sitzung 4173
- Protokoll2. Kammer: 252. Sitzung 4185
- Protokoll2. Kammer: 253. Sitzung 4213
- Protokoll2. Kammer: 254. Sitzung 4229
- Protokoll2. Kammer: 255. Sitzung 4257
- Protokoll1. Kammer: 240. Sitzung 4269
- Protokoll2. Kammer: 258. Sitzung 4285
- Protokoll2. Kammer: 259. Sitzung 4297
- Protokoll2. Kammer: 260. Sitzung 4309
- Protokoll2. Kammer: 262. Sitzung 4321
- Protokoll2. Kammer: 264. Sitzung 4333
- Protokoll1. Kammer: 242. Sitzung 4345
- Protokoll2. Kammer: 267. Sitzung 4361
- Protokoll2. Kammer: 268. Sitzung 4373
- Protokoll1. Kammer: 243. Sitzung 4389
- Protokoll2. Kammer: 269. Sitzung 4401
- Protokoll2. Kammer: 272. Sitzung 4429
- Protokoll2. Kammer: 273. Sitzung 4441
- Protokoll2. Kammer: 274. Sitzung 4453
- Protokoll2. Kammer: 275. Sitzung 4469
- Protokoll2. Kammer: 277. Sitzung 4493
- Protokoll1. Kammer: 274. Sitzung 4517
- Protokoll2. Kammer: 278. Sitzung 4533
- Protokoll2. Kammer: 279. Sitzung 4545
- Protokoll2. Kammer: 280. Sitzung 4561
- Protokoll1. Kammer: 249. Sitzung 4589
- Protokoll2. Kammer: 281. Sitzung 4601
- Protokoll2. Kammer: 282. Sitzung 4617
- Protokoll2. Kammer: 283. Sitzung 4645
- Protokoll2. Kammer: 284. Sitzung 4657
- Protokoll2. Kammer: 285. Sitzung 4685
- Protokoll2. Kammer: 286. Sitzung 4697
- Protokoll2. Kammer: 287. Sitzung 4713
- Protokoll1. Kammer: 253. Sitzung 4725
- Protokoll1. Kammer: 254. Sitzung 4741
- Protokoll1. Kammer: 256. Sitzung 4765
- Protokoll2. Kammer: 290. Sitzung 4777
- Protokoll2. Kammer: 291.Sitzung 4789
- Protokoll2. Kammer: 292. Sitzung 4797
- Protokoll2. Kammer: 293. Sitzung 4809
- Protokoll1. Kammer: 260. Sitzung 4821
- Protokoll2. Kammer: 294. Sitzung 4833
- Protokoll1. Kammer: 261. Sitzung 4849
- Protokoll2. Kammer: 295. Sitzung 4861
- Protokoll1. Kammer: 262. Sitzung 4873
- Protokoll1. Kammer: 263. Sitzung 4889
- Protokoll2. Kammer: 297. Sitzung 4901
- Protokoll1. Kammer: 264. Sitzung 4913
- Protokoll2. Kammer: 298. Sitzung 4929
- Protokoll2. Kammer: 299. Sitzung 4941
- Protokoll1. Kammer: 266. Sitzung 4953
- Protokoll2. Kammer: 300. Sitzung 4969
- BandBand 1834,Mai/August 3633
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435. Außerordentliche Beilage zur Leipziger Zeitung. Dresden, Mittwochs, den 30. Juli 1834. Nachrichten vom Landtage. Zweihundert und zwei und achtzigste öffentliche Sitzung der zweiten Kammer, am 12. Julil834. (Fortsetzun g.) Fortsetzung der Berathung des Berichts der außerordentl. Deput., über das allerhöchste Decret, die Bearbeitung eines neuen Grundsteuersystcms, ingl. die Aufhebung der bisher bestandenen Reellbefreiungen betreffend. Referent: Mir scheint, daß das Separatvotum keiner Schutzrede mehr bedürfe, da wir cs bereits angenommen haben. Was die Gebäude auf dem Lande anlangt, so haben wir uns über unser Gutachten deshalb bereits vereiniget. Es kommt jetzt nur noch darauf an, wie wir wünschen, daß die Hau ser in den Städten zur Besteuerung zugezogen werden. Wenn man nun das annimmt, was die erste Kammer beantragt hat, so glaube ich in der That nicht, daß noch etwas hinzuzufügen sei. Bei den Städten ist der Miethsertrag als Maßstab angenommen unter Abzug von Procenten, denn woll ten wir nicht einen solchen Abzug ftattsinden lassen, so würde die Balance nicht richtig sein. Wenn also von der Kammer der dahin abzielende Antrag der 1. Kammer genehmigt würde: auf diese Weise eine Ausgleichung zwischen Stadt und Land statt finden zu lassen, so sehe ich in der That weiter nichts, was noch Bedenken erregen könnte. Nur das eine muß ich bemer ken, daß, wenn man lediglich diejenigen Gebäude besteuern wollte, welche wirklich vermielhet sind oder bewohnt werden, man auch solche Grundstücke nicht besteuern könnte, welche der Besitzer unbebaut liegen laßt. Der stellvertretende Secretair Abg.N osti tz undJäncken- dorf: Man müßte ja auch die Grundstücke freilassen, welche der Grundbesitzer selbst bewirthschastet; denn häufig kommt es, daß rin Grundstück dem Besitzer nicht mehr einträgt, als was er braucht. Abg.v.Klien: Meinen bereits früher gethanen Auslas sungen allenthalben inharirend, finde ich solche durch die bisherigen Discussionen weder erledigt, noch sehe ich, nachdem man auf den Nundeschcn Antrag eingegangcn ist, ab, wie man hiernach inson derheit die Abschätzung der städtischen Grundstücke, deren Ver hältnisse sich so verschieden gestalten, irgend d"rchführen könne, ohne in die größten Conflicte zu gern LH en, Prägravarionen und Reklamationen herbekzuführen. In den Städten nämlich, — ich denke dabei unwkllkührlich an Budissin, welches man den großen Städten beigezahlt hat, — cxisiiren viele Grundstücksbe sitzer, welche, ohne einen: bestimmten Gewerbe anzngehören, viel leicht nur nebenbei eine sogenannte bürgerliche Nahrung betreibend, ihr Vermögen theils in Häusern, thcils in walzenden Feld- und Wiesengrundstücken angelegt haben, davon der Eine mehr, der Andere weniger besitzt. Zu letztem haben sie Scheunen, oder legen das erbaute Getreide in fremde Scheunen nieder, und zum Theil überbaute und resp. bewohnte Nebengebäude dienen ihnen zur Stallung, Einstellung von Schiff und Geschirr, Aufbewahrung von wirthschastlichen Erzeugnissen u. s. w. Hier entsteht nun die natürliche Frage: wie will und wird man in diesen Fallen ab- schätzen? wird man das Haus oder die landwirthschaftlichen Grundstücke als das Principate ansehen? Die Besitzer werden, und gilt dasselbe vom Lande, nicht ganz mit Unrecht das Letztere annehmrn und man wird und muß dadurch in unabsehbare Con flicte und Ungleichheiten gerathen. Auch hat es dann Jeder, wel cher einiges Vermögen besitzt, in der Hand, sich durch Ankauf von Feldern und Wiesen zum Präjudiz Anderer, welche dieß nicht können, in günstige Verhältnisse zu setzen. Anlangend ferner die Ansicht des Abg. Atenstadt, so kann ich den Unterschied zwischen Ackerbau treibenden und solchen Städten, die ihn nicht betreiben, und die Gleichstellung der Ersteren mit dem Lande um dtßwillen nicht gut heißen, weil ja in solchen Städten auch viele Professio« nisten, ob zünftig oder unzünftig, thut nichts zur Sache, und an dere Hausgenossen zur Miethe wohnen und die Hauswirthe von diesen einen, dem Orte angemessenen, Miethzins beziehen. Be hauptet übrigens der Abg. Runde, daß sich die von ihm vorgeschla- genen Procente auf den bisherigen Abschatzungsmodus basirten, so kann das vielleicht vollkommen gegründet sein; allein dadurch ist immer die Hauptfrage nicht beantwortet, ob dieser Maßstab auch ein angemessener, gerechter sei? Denn wollte man daS als Norm annehmen, was hierunter bis jetzt bestand, so waren bisher ganze Classen von Grundstücksbesitzern, die man jetzt zu besteuern oder doch höher anzuziehen, für gerecht halt, entweder ganz frei, oder gaben unverhältnißmäßig wenig und diese hätten eben das für sich, daß sie bisher nicht, oder doch nur wenig contribüable ge wesen. So ließen sich noch viele andere Zweifel aufstellen, auf welche ich aber, da sie zum Theil schon von andern Sprechern be rührt wurden, nicht weiter eingehen will. Abg. Haußner: Zur Entgegnung auf die Bemerkung des Abg. v. d. Planitz, welcher einen Grund dadurch heraus- zustellen sucht, daß er sagt, in den Städten würden Miethzinsen bezogen, während auf dem Lande das Haus nur dazu diene, um sich vom Ertrag des Feldes zu ernähren, habe ich zu en'n- nern, daß dieß auch in den Städten stattsindet, und pwcemi- sirt man da auf gleiche Weise, so bin ich Zufrieden; denn der Gewerbsmann bedarf zum Betrieb seines Geschäftes gleichfalls ein Gebäude. Soll dieß aber nicht geschehen, und will man einen Unterschied zwischen den Gewerben in den Städten und denen auf rftm Lande machen, so ist eine große Ungleichheit vor handen.
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