Dresdner neueste Nachrichten : 27.11.1907
- Erscheinungsdatum
- 1907-11-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id490223001-190711276
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id490223001-19071127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-490223001-19071127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner neueste Nachrichten
- Jahr1907
- Monat1907-11
- Tag1907-11-27
- Monat1907-11
- Jahr1907
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- Titel
- Dresdner neueste Nachrichten : 27.11.1907
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xksdner NeuefFE NaåHEEEHsIEIi HEXE« I» wes. sey. sc, qhkg«««. Ist-flag- 100 009 ji Unabhängige Tageszettunkx sinnt-est: tsssists »« Zzjsfj verkaufte-I« ff. Ilsen- mszhksissq so« Ist-EITHER«- vernimm-»Was »Im. zmmzsts nassen-zu. »Was msocswqsplssp SUOZLGFY Css -.-;—;s-;»k·-»--sssis’E-ss i nmkzsfjsssksjaz Am. Inmwwsssak EIN-NR. HVUV Ums-JOHN Ilslcss Motiven. usw«-US MIRR »Ur-IRS tnonvtsekzzHss - IMVZILICCZV mass-sorgsam. LP Neigung« Umriss m»mmmm«F ein. time-wiss, i« Mugsxkuzzskzs mass-www« new. 29171894727 Tussltsulssrdzk sch den N. Novembe- »« sa l. Dezember: von u s« den Lust-»F unsres qttssikn Dank-«, und Höchste« dritten« Musike- auch Halle« Ws C Sitfteö füg- dte abknsih Einkäufs be( lege» Aicsstellkiy der Luft tmd sur anderweit« m, Ins-besondere danken kjk öuferiynea für ihre ers-«« alles: du unsern! Liebes-sw- Vbbå »» P,kk«c»zzi-siisk is« us· Vorsitzenden orusärls Issj sn zur Heft. stammt, itsinlsolslsa cito-ils« ist-strahlen I - stilisti- Instit-stilisti- EIN( skaufsftellen aufzug lOIUOU cgmsd Etat-ente- II mtlksk i« »Mit-se set-neuen· Mu- ksr Dass» us) soweit »» »« auswJktl U If» II! dsssluslaap s II tgpkqksp s» « pp. Du zip-Ima- Nektqmemlk m« Dk»p» »» »» »Um, s Its» ff« suchst-irrt ljs Ist. II« Wiederholunge sadzodkesumiäsetåi s U Icch tat« cdsiikeqevtthken I 11. Amm- ooa aus tts wes-sen tin seqea Voraus-kundig» ,»»-«k«k-. M! sc· Erscheinen as dein-imm- Tqgkks »« »» wird ist-Fa sank-Ist: Tetrodon-I«- luoqqds pp- Zsikkms must» ? s« ts- Dressuei uns aus-sämm tnasesc sowie «mt is« unoaeendtkpedtnoues «» J« u. Wzkp nehme-Unterst- sss Dttacuqspkesiea s. stumm( is, Je« Ahn-m c ti -«? e M« nkuc Rkichstifkisssgkfcik Nu» ift das große innerpolitiskhe Geheimnis fzzjspm das freilich in ieinen Danptbeftand »» längs« ein öffentliches war, an das Licht z Tages gekommen: der Entwurf »« Reichs - Vereins« und »Ver »»»iungBgefeyes. rote er eigentlich heißen süß« wiihrend er offiziell »Entwurf eines ,kk-nsaeieiies« genannt wird. Der aus l7 Para kqpheii bestehende Entwurf ldeifen hauntiiichlichite jxzzctiieftimniungen »wir unten mitieilenf bedeutet in Wchkk Beziehung ein Etstgegenlommeti gegen lang« zpkme Wunsche der»s«.iberalen. Er iit auch unftreitig »Mein ein Fortschritt gegen den bisherigen Zuftand z; » an Stelle der iedtaety nieliach non einander pkkieichendeci lsieietzesbeitimmtingen in den Einzel« taten einheitliche Vorschriften fiir das ganze Reichs ebiei einfiihren will Am wenigsten Einwendungen »den sich wohl gegen die beiden ersten Paragraphen streben, die das Vereinsrecht regeln. und zwar« in keilieitlichetii Sinne. Doch nsird das Vereinörecbi i» nach der ösfentlickprechtliklpeti Seite reichsgefetzlich gegen. Unberiilirt bleiben insbesondere die landes ghkiichen Vorschriften iiber lirchliche und religiöse kreiue nnd Verfammlunacm sowie über geiftliehe rden und Kongregationen Ebenso iit eine Rege- M des lioalitinnsrechks unterblieben. Die Rechts« krliiiltnifie der Berusönereine namentlich hinfitbilich u Erlangung der Neehtsfähigteih sowie fonltiger ktnatrerhtlither Verhältnisse, iollen in einem beson ekcn bietet: geregelt werden. Auch die Vorschriften H: Lqiidesreehts in bezug auf Verbindungen und ticrabredungen ländlirlier Arbeiter und Dienstboten bleiben belieben. Das sind allerdings breite Linien, die nicht auf beiiiillige Zustimmung der Linien tu rechnen haben. · Was« nun die Ordnung des Versammlungsrechts anlangt, io ist hier als Zugeständnis ais-liberale For dcriitmeii bernorzithebem daß den z— r a u e n und auch dksislliistderiährigen dieTeilnahmeanoolitis W» Vereinen und Versammlungen vnibctialilos geitattet ist. Bezüglich der Frauen wird ein allgcmeines Einverständnis mit der cndliclieii Beseitigung veralieter Schranken betrieben. Sitte— die Zulaisitisg von Minderiährigen anlangt, so werden die Ansichten wohl recht weit auseinander-i neben. kliiindcftens Schülern, fo wird vielfach ver langt werden, iollte eine solche Teilnahme nur unter besonderen Vorausfetmngen gestattet werden. Jn deiscii ist anzunehmen. daß hier die Srhuldisziolin kmänzciid cis-greifen würde. Im Gegeniatz zu diesem liberalen Zugeständnis bleiben der Polizei hin sichtlich der Uebermachitng und Auflöfung von Ver sammlungen noch lehr tveitreichende Be iugnisie Sie kann zwar fortan Versammlungen nicht mehr im voraus verbieten, wenn iie rechtzeitig und vorsihriitdmaßig angemeldet worden sind, auch dann nicht, wenn sie Anlaß zu der Befürchtung hat. daß die öffentliche Ruhe und Ordnung dadurch ge stört werden konnte. Dagegen bleibt es im großen und ganzen bei den polizeilichen Befugnisscm wie sie namentlich in Preußen bezüglich der Auflösung der Griißtc Anflagc in Sachsen. « levattipu m Haupts-stimmen« letdiueudstrsse «· Her-sprechen Reduktion Nr. 8892 Expedikton R: (571. Verlag 111. Versammlungen bisher bestehen. Ja, sie werden noch inesetttlich ergänzt durch die dem Versammlnngsleiter erteilte Auslösungsermächtigung die sogar zu einer Verpflichtung in bestimmten Fällen verstärkt wird. Mit diesen Besugnissen werden, wie matt meinen sollte. die sonstigen Erleichte ru regen, die der Entwurf bezüglich der Veranstal tung dssentlieher Versammlungen enthält, zu m großen Teile wieder wettgemacht Den Oanvtsteitt des Anstoßes aber wird sraglos der schon seit Wochen heftig umstrittene is 7 bilden» der grundsätzlich die deutsche Sprache siir die« Verhandlungen in öffentlichen Ver sammlungen vorschreibt nnd Ausnahmen nur mit Genehmigung der Landeszentralbehörde zu lassen will. Auch diejenigen, die dem Grundsah dieser Vorschrift beistimmetk werden an der unumschränkten Besugnis Anstoß nehmen, die hier der Landeszentrals behörde eingeräumt wird. Sie kann beliebig nicht deutsche Versammlungen verbieten oder gestatten. Da isie dabei auf die Berichte und Guiachten der iirtlichen Polizeibehörde meist angewiesen sein wird, so würde tatsächlich der letxteren diese Machtbesugnss zufallen Es gehört leiue Proohetengabe dazu. um voraus zusehen. daß dieser Paragraph nicht nur die lebhas testen Redesäntose herbeiführen, sondern auch schließ lich eine wesentliche Umgestaltung, eine genauere Fassung sinden und die Fälle näher bezeichnen wird, in denen ein Verbot zulässig wäre. Ueberhauot machen einige Vorschriften des Ent wurss ganz den Eindruck, als ob sie absichtlich so un bestimmt abgesaht seien, daß sie der Regierung Ge legenheit zu einem weiteren Entgegenkommen bieten. Dossentlich wird sie es daran nicht fehlen lassen, da mit sich diese Hauptsrucht der sogen. Bloctoolitik nicht schließlich als eine taube Nuß erweist! i « i Olnzeige nicht bedarf sur Versammlungen, die unter Jkinehaliiing der oben bezeichneten Friiien iöffentliehbefanntgemacltt find. s 4. Oeffentliche Versammlungen! unter freiem Himmel bedürfen der Geneh mlgu n l! der Polizeibehörde. Die Genehmigung isi schriftlich zu erteilen. Das gleiche gilt von Aus« zligenk die auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden sollen. Die Genehmigiing ift von deiii Ver anstaller inindefteiis 48 Stunden vor dein Beginn der Versammlung oder deni Stattfinden des Auf-Zuges unter Angabe des Ortes nnd der Zeit nachzusucheii Die Genehmigung darf nur versagt werden. wenn aus der Abhaltung der Versammlung oder dein Stattfinden des Uinzuges eine Gefahr der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu beftirkhten ift. Gewöhnlirlie Leichen begängiiifsr. fonpie Züge der sokhzeitsversaiiiniluiigein woh sie hergebracht find, bedürfen einer Genehmigung ni l. §Z. Jede Versammlung, slir die es einer Anzeigm Bekanntmathung oderGenehmigung bedarf, muß einen Leiter haben Der Leiter oder, so lange diefer nicht bestelli ift, der Veranftalten hat ssir Ruhe und Ord nung in der Versammlung zu sorgen Er ist befugt. die Versammlung für ausgelöst zu erklären. §s. Niemand darf in einer öffentlichen Ver sammlung oder eine-n Aussage, der auf öffentlichen Straßen oder Plätzen stattfinden soll. bewaffnet erscheinen, es sei denn. das« er vermöge öffentlichen »Den-is zum Wafsentragen berechtigt oder zum Er fcheinen mit Waffen bebiirdlich ermächtigt ist § 7. Die Verhandlungen in öffentlichen Versamm lungen find in de u ifclier Sprache zu führen» Ausnahmen sind mit Genehm i g u n g de r« Laudeskszentralbehijrde zulässig. §B. Die Polizeibehörde ist befugt. in jede Versammlung, für die es einer sit-zeige. Bekannt makhung oder Genehmigung bedarf, zwei Bett ufs tra gte zu fenden. Die Beauftragten haben sich unter Kundgebuctg ihrer Eigenfchasi dem Leiter oder- solang: dieser nicht bestellt ift, dem Veranstalter der Versamm lung zu erkennen zu geben. Den Beauftragten muß nathd ihrer Wahl ein attgcmessener Platz eingeräumt we: en. ) 11. Die Beauftragten der Polizeibehörde sind befugt, von dem Leiter oder, solange dieser nicht be fcellt ist, von dem Vcranstalter einer Versammlung. Hfiir die es einer Lin-zeige, Bekanntmachung oder Ge nehmigung bedarf, unter Angabe des Grundes die Aus! ösung der Versammlung zu verlangen. l. wenn di: Genehmigung nicht erteilt ist, L. wenn die ordnungsmäßige Zulassung der Beauftragten der Polizeibehörde verweigert wird, Z. wenn Bewaffnete, die nnbefugt in der Versammlung anwesend, nicht ent fernt werden, und 4. wenn Rednerm deren Aus führungen den Tatbestand eines Verbrechms oder» eines nicht nur aus Antrag zu oerfolgendeuHkkgehens; enthalten, oder die sich oerbotswidrig einer nichts( deutschen Sprache bedienen, auf Aufforderung der Be:- austraaten der Tkcslizeibehiirde non dem Leiter oder dem Veranstalte Dei·- Versammlung das Wort nicht entzogen wird. Wrd dem Verlangen nicht ent sprochen, so sind die Beauftragten der Polizcibshörde befugt, die Versammlung fiir ausgelöst zu erklären. I Jn der ·· ·· · »Die Fauvisäkhcichsten Einzelbestimmungen. Den Hauptinbalt des Eninmkid bilden «dic ersten neun Paragraphen; diese haben folgenden Wortlaut: s l. Alle Reichöanaehörigen haben das Rechh zu Zwecken, die den Strafaefetzeii nichi survive-klarsten, Vereine ziz bilden und fiel) zu versammeln. , « E I. Jede: Verein, der eine Einwirkung auf öffentliche Angelegenheiten bezweckt, tnus einen Vor stand nnd eine Satzung haben. Der Vorstand ist ver pflichtet, binnen einer Woche nath Gründung des Ver xinö die Satzung sowie das Verzeichnis der Mitglieder des Vorstandes der für deu Sitz des Vereins zuständigen Polizeibehörde einzu reichen. Ebenso ift jede enderung in der susammenfetzunirdes Vorstandes binnen einer Woche nach dem Eintritt der Aenderiing a nz u—- zeigen. Die Satzung sowie die Aenderungen sind in deutscher« Fsafsu ng einzureichcin § s. Wzr eine öffentliche Versammlung» zur Erörterung öffentlicher Angelegenheiten veran-; italten will, bat hiervon mindestens 24 Stunden« vor deiii Beginn der Versammlung unter An gabe des Ortes und der Zeit bei der» Polizei· b e hör deAnze i ii e zu erstatten. Fur Versamm liiii «si der Wahlbcrerbtigten zum Betriebe der Wa h - le i. szii politifchen Köroerfchaften beträgt die Angelge srisi mindestens zwölf Stunden. Ueber die Anzeige foll von der Behörde sofort eine kostenfreie Beschetnigung erteilt werden. Der Laud e s - se ntralbeh ö rde bleibt es überlassen, zu benim cneii, ob und unter welchen Vorausfetziingen es einer Begründung des Entwurfs wird zunächst eine historische Ueber sicht über die Bestrebungen des Reichdtags aus eine etnheitliche Regelung des öffentlichen Veretnös und Versammlungsrechtes hin seit dem Jahre 1872 ge geben. Dann folgen Ausssührungen zu den einzel nen Paragraphen. Hieracts seien als von besonde st- dtesden sind sovotten mokmitich is ff» or« Quinte: I« 111, tret onus. bunt) unlte Provinz-Mincio« most-any II III« pro Quem-l Ud Mk. Im Haus. M« der Bett-Ist »Ist-spukt singend« Blätter· pro Monat is VI. mehr. n m Deutschland un) den deutschen! Antonius: · I I Jung. A merken· 69 Ums« Quart. zu; Mk. sskdr.zjhslk , I . AS. · « NO· sscefterspllasska , A « UND-«. « , Akt. s s s s g · s s i· .-72 I Dass) dem Instinkt« se? Otstttbnab Im Was» l Mk. reni Interesse - die Erlauierungen zum § 7 two nach in dssentlicher Versammlung nur in deutscher Sprache verhandelt wer-den darss hervor-gehoben. Die deutsche Sprache. so heißt es da, sei bisher reichsges setzlich nur bei Gericht als Geschäsisspraclse aner kannt. Eineßegelung der Sorarhenfrage auf dem Ge biete des Vereinsrechts hat bisher· nuvElsaßcktothrins Hxen vorgenommen. Das Jselilen fprachlicher Bestim mungen in den iisbrigen Vereinsgesetzen erklärt die Begründung ans dem Fehlen eines örtlichen Be· dürsnisses und aus der Tatsachh daß sie alle aus älterer Zeit mit einsachieren Verhältnissen stammen. Bei den toeitgehenden Verzichten des Entivurses auf polizeiliche Eingriffe müsse durch die Regelung der Snrachenfrage oerhiitet werden, daß das Recht der: Ueberwachung durch Gebrauch fremder Sprachen gerade da vereitelt werde. wo es zur Bekämpfung antinationaler Makhenschasten und deutschieindlicher Abionderungsbestrebungen dienen könne. Durch Aus. nahmebeitimniungen soll dafür Sorge getragen wer den. daß die Fiille in denen das Verbot iisber das Bedürfnis hinausgehen würde, möglichst von vorn herein atiögeschieden werden. Weiter soll darauf Ve dacht genommen werden, daß dieTeilnehmer an inter nationalen Kongresfen wissenschaftlicher, künstlerischer und sozialpolitischer« Natur nicht an dem Gebrauche ihrer Miittersprache gehindert werden. An die Be— grliiidiiiig selbst schließt sich eine über 80 Dructseiteu umfassen e Anlage, die eine eingehende Darstellung des bisher in Deutschland geltenden einzelftaatliches und reichsgesetzlichen Vereinsrechts enthält. Politische Liebs-rächt. Deatfches Reich. Voin Aufenthalt des siaifers in Hlglicliffe Kaiser Wilhelm oilanzte gefiein friib ini Parle von Hixilicllffe eiiie Eiche und begab sich fpaier mit Gefolge im Lliiioinobil iiakli A!ilion, um bei Lord Peinbriite das Frühstück einzunehmen und die beriilinite Ge mäldeaalerie zu befichiigem die iclxon ooii dei xkaiferin Friedrich besucht wurde - Wie die Hllioriiiiig Post« meidet, ifi bei Beginn des ialirlicheii Fefiiiiulild ebe aialiger Kameraden desßeaiiiieiiid ~:liiii)al DraaoiiliSW am AS. d M an den deiitfcheii Kaiser ein Telzgruiiiin abgefchicki worden. indem ihm ein Lyuldiguiiiiggriiß der Feiiteilnehnier iiberiaiidi wurde Dei« ziiiifei liabe in Erioiderung des Telegraiiiiiig feinen Dank ersteige lprocheii und seinem Reaiiiizni uiele Erfolge« genau-lebt. - Lluf Einladung des Kaisers iii ani Sonntag Fürst Max Eaon zu F ii ksienlierg von Schloß Luna in Böhmen iiach Oiglzeliffe abaeieifi Dei furfiliide Be: surlier dürfte beuie in Hicibiiiiie einiieifeii Dernbukg und das Sirafinlicm in den sei-taufen. Das gegen dieEingcboreneii in Oiiafrika geiibts Straf insieni liai Siaaisiekreiai Dernbuig bei feinem Lini enibali in der Fioloiiie iierfoiiticij studiert. Un einem Bericht der »Usambara-Piiil« heiß: es: In Tanga begab fiel) Teriibiirg zur Bomiy ivo ei in der Echaiirig halte einen Einblick iii das Siraibnch iiber die ver banqien Priiqelsliasen tat. Hierauf ließ ei; fiel) nach der Askarkßonia fiilli-eii, n m ielbii ein mal eine: Vollziehung der Priigelfirase in« unfrei Kolonie beizuivobnein Vor feinen Augen wurde den neiieii Sliiirfchrifien gemäß im mehreren zur Priigelsiiafe Beiurieilien die Strafe oollfireeli Die Prozedui spielte fiel) in der üblichen Weile ab. De: Siaaisfelreiiir überzeugte fiel) dann persönlich von dei Wirkung der Hiebe iind konfiatietic daß zwei de: Vefiraften auf ihren: lsseiiiß pimei leichte Ssrieinen baiiein die aber beim j. the Use. sum-n set« ist-staune. shiutakosyantsn kaut-Maus tu 48940 ccl . got-z 111 jgutlicrs OMW Von Prof. Dr. 11. Stiege: Cseipzigx · - - Nacht-taki verboten Martin Luther war ein Sohn des Volkes, das ill fagen: er war aus einer Sehicht des Volkes her: orgeganaem deren Kraft-roch nicht berührt war non iner Verfeinerung der Sitte und einer gehobenen ebendhaltttitxr mie beide der tröstete Bürgerftand und in andrer Weife der Adel und die hohe Geiftlicdkeit tannten Auch leine dem Leben abgewandte Speku ation noch Gelehrsamkeit hatte in feinen Vorfahren as volksttimliche Denken gefehwiicht Er durfte von einen Ahnen tagen. daf- fie »rechte Bauern« ge leien Seit Gesehlechtertn dürfen mir annehmen, atten sie anf der niimlithen Scholle gefeffen dort. o der Thüringer Wald im Slidwesten sieh zur Ebene entt Noth fein Vater, Band Luther, war auf dem auernhoie zu Miihra groß geworden. und es war in uraltifcher Beruf gewesen, in dem er, da das Erbe. ed Vaters nicht aus ihn iiherging auf sieh felbft an« stricken· mit eiaener Kraft sieh emrsorarbeitetr. fo das r imstande war· feinem ältesten Sohne, wenn auch unter Mühen und Sorgen. eine beffere Bildung zu geben, ald wie sie ihm felher befedieden war. Das einiache Wefen des Voiked lebte auch in' Luthers Mutter Von ihr ist der Knabe tief etngetaucht mor den in alles das. was das Vol! ficd erzählte, was ed seine und an aebetrnen ttrtttten verehrte. Durst: fie orte er von den Geistern. von den guten, wie den Wichtelew lsstchtelmiinnernt und ~delitsuulein« lkarntdvvchenh und noch mehr non den Wien, wie ten ..Illuen«, die fchltrnmed .-Herzgeiuann« verursach ten, und den Hexen. welehe Vieh und Hienieden. be.- ionderd die Kinder zu bezaubern. durch gtauianted Unwetter und Hagel den Saaten zu fchaden ver« mochten. die Eier aus den Btihnerneftern ftahlen und ien strikten die Milch entzogen. Gerade damals ge wann der Oerenglaube eine steigende Macht iiber die herunter. und auehLuthers Mutter war diesen: Wahn versahen: ara wurde sie von dem hdfen Zauber einer Nachbarin geplagt. die »ihr die Kinder ichs-d. daf- iie ich zu Tode iehrienC Einzelne Sehrlsten des Retors s Aus der« ln feckds Hände« be! Ullttetm u. To» Berlin. et- Ideinendetn von Prof. "Dr. v. spsluqhparttnno herausgekehr- Ittt »Weltgefchtchte'. M: tvelche Professor Dr. Tit. Be eger It· Reformen» get-Wesen hat» Diesem teile enmehmen 111 sen hie: essen-seen United. mators sind noch heute eine Fundgrube für unsre Kenntnis dieses mannigfachen Vvlksaberglaubens Wir wissen es nicht, ob er den sinnigen und zarten Zug feines Wesens der Mutter verdankt, deren leih lirhes Ebenbild et· war. Die Eltern stehen fiir uns leider nicht in dem hellen Lichte der Geschichte. Die vhantasievollen Schilderun2en, die man in neuerer« Zeit von ihnen gegeben. ha en nur Wert als Zeichen des lebhaften Verlangens, in die Verhältnisse einzu dringen, in denen Dasein und Eigenart des Gewal tigen sich gebildet haben. Vom Vater wissen wir nur: er war sest und zarter-lässig, ernst und strenge, allem Scheine abhold - nicht zuletzt aus dem Gebiete des religiösen Lebens. Die einfache Betätigung der Fröm migkeit in Haus und Beruf stand ihm höher als das miinchisclte Jagen nach besonderer Heiligkeit: als gleisp neristh erschien es ihm wohl Das; sein Aeltester, der Magister Martinus den er im Geiste bereits als einen » tüchtigen Rethtsgelehrten wirken sah, den er soeben« in das Joch der Ehe mit einem ehrsamen und ver miigenden Mädchen zu spannen vorhatte, wider des Vaters Willen, ja ohne sein Wissen Mönch geworden war, hat er lange nicht verwinden können. Es war zwei Jahre nach der Flucht des Sohnes aus der Welt, als er 1507 äußerlich seinen Frieden mit ihm machte· Er erschien im Ersurter Kloster, um einen Ehrentag mit ihm zu feiern: der Zunge Priester las seine erste Messe. Naih der Borste ung der Zeit von der Hoheit der Priesterwiirde durste der Dreiundztvanzigiährige wohl wähnen, etwas Gras-es erreicht zu haben. So wagte er es in kindlichem Vertrauen, dem Vater di: sestigkeit seines Unwillens ia Zornes vorzurücken Allein die Antwort lautete hart und kurz: »Hast du nicht gehört, daß man den Eltern gehorsam fein sollst« , Der Sohn-drang weiter aus den Vater ein: er sei ~mit keiner erschrectlichen Ersrheinung vom Himmel gerufen wurden« und habe, »von Schrecien und Angst sähen Todes umgeben. ein gezwungenes und gedrungenes Gelübde getan« Auch das machte keinen Eindruck ans den Alten »Gott aelpe«, erwiderte er, »das; es nicht ein Betrug und teuflisch Gespenst warf« Dasvierte Gebot geht dem Ratsihiag der Kirche und aller selbst gewählten Heiligkeit, mag lie auch aus einen Ruf vom Himmel lich berufen, unbedingt vor. Daran hielt er sich - ein ersrenliilter Zug des religidsen Lebens in dem einiachen Manne: das rdtniiche Wesen hatte das gesunde Empfinden doch tiicht in· allen zersthrt Auch sonst hat der alte Luther, obwohl durebaus kirchlich. fromm, dies gezeigt. Mein Bater«, erzählt der Sohn, ~ivar einmal zu Manöseld todt-unt, nnd da de: Psarkherr zu ihm kam und ihn ermahnte. daß et der Geistlichkeit etwas bescheiden sollte, da antwortete et aus einsältigem Herzen: »Ich hab· viel Kinder, denen will ich? lassen, die bediitsetss besser? —- Durch einen »Schrecken vom Himmel her« wollte Luther ins Kloster getrieben fein. Er deutet daniit hin aus ein furchtbares Unwetter, das ihn Anfang Juli 1505 unweit Erfurt im Freien iiberfiel. Allein, das Gewitter, noch so heftig, würde dem »frdhliehen Gefellen«, als welchen ihn feine Freunde zu rühmen wußten, sicher nicht das Gelübde entlockt haben: ~Hils, liebe Sankt Anna, ich will ein Mönch werdens« - hätte er nicht längst unter dem Banne einer Macht ge standen, die fein Innerstes auswiihlte und mit sehrecks hafter Unruhe erfüllte. Diese Macht war sein Ge wissen. Zwat vermochte es seine Anklagen nicht etwa durch den Hinweis auf ein leichtfinntges Leben zu be· griindem auch der scharfe Blici der Feinde hat später an dem Treiben des Ersurter Studenten keinen Matel entdecken können. Aber auch aus seiner Wissenschaft« konnten die anklagenden Gedanken nicht stammen Noch hatte er sich mit der Theologie nicht beschäftigt. Sein nahezu vieriähriges Studium zu Erfurt bis zur Erlangung der Würde eines ~Magisterb der freien Künste« tlsoi-—1l)05s hatte ihn tief in die verschiedenen Gebiete der Philosophie eingeführt; mit Eifer hatte er feinen Seharffinn in der Lösung verwictelter Fragen geübt nnd ihn in den Difputationen gewandt zu be tätigen gelernt. Daneben aber hatte er, wohl durch einige iunge Humaniften angeregt, deren vorwiegend auf die Form gerichtetes Interesse er freilich nicht teilte, sich unbefangen in das klafsische Alterium ver senkt« mit Luft und Liebe seine Pbilosophety Ge schichtsschreiber und Dichter« gelesen. Seit ein « ar Monaten. lag er nun dem Studium der Rechte ob· Dieses hat ihn allerdings in kei ner Weise zu befriedigen vermocht« wird aber an seinem Entfkhlufsm die Welt zu verlassen, kaum betei ligt gewesen sein. Den Anstoß zn ihn! nnd zu den Kämpfen, die des jungen Mdnches warteten, und in denen es zu der Geburt der modernen Welt kommen sollte, hat etwas ganz andres gegeben: etwas, dae heute vielen von denen, die sieh des Genufses der von ihm eroberten Güter erfreuen, alttnodisch vorkommt. wennsnicht gar ebenso töricht, wie überflüssig erscheint: die Tiefe des Siindengefiihlz in dem er sieh von Gott getrennt wußte, demselben Gott, nath dein er doch so heis- verlangte. cs tnarierte ihn die Frage: O, wann I willst du einmal stomm werden und genugtnm daß du einen gniidigen Gott kriegeit?·« Was in feinem Go wissen diese Frage hat erwachen lassen, noch vor jenen: äußeren Ereignis - wit wissen es nicht. Er hat über die Geburt seines inneren Lebens mit Zartgesiihl den Schleier des Geheimnisses gebreitet und nur ab und u wie absichtslos einen Zipfel geliistet Aber jene Frage selber, was verrät sie denn:- Jndetn in ihr dde Sehnsucht nach dem »gnädigen Gott» laut wird, ist sie nichts andres als der Naturlaut aller Religion, ein Laut, so alt wie die Menschheit. Indem »Gott genug tun« als Mittel der Besånstigung der Gottheit hin gestellt wird, vernehmen wir eine Stimme, die zwar durch so viele Religionen hindurchgehn die aber doch gerade itn Munde eines mittelalterliclieii Christen am wenigsten iiberrascheii kann. Wieviel hörte er doch von dem System von »Genugtuuiigen«, das sich durch das katholische Christentum hindnrchzog? Und wie trat ihm doch die Forderung »genugztituti« persönlich nahe. so ost er dem Priester beichtete? Wer es aber ernster nahm. so das; ihm die paar auferlegten Werke der Genugtuung nicht genügen wollten, der mußte isich erinnern an das, was man aus allen Gassen ver nahm, dasz man Gott nicht volllommener genugtnn konnte, als durch die Ausgabe des irdtschen Bewies, durch dag Verlassen von Vater und Plain-r, durch das Fliehen der ~Welt«, durch die riiklhaltlose Hingabe an den Dienst Gottes. Schott von Bernhard von Clairvaux aä seierte man den Eintritt in einen Orden-ils et Jzziveite Tause«. durch welche das Fege seuer ausgeldscht werde. Da erichien dein heilsbegies rigeit Siinder die Pforte des Klosters tote das Ein« gangstor zu ienem steilen Wege, der am sichersten zum Himmel slihrtr. « An dieieö Tor klopfte am 17. Juli 1505 quch Max· tin Luther. Mk· dem steilen Viert: nsasies ihm ein lieiiiaer Ernst. Fast nie genngtnn konnte er fiel) in den indu ctiiicdeti itcbnngcti nnn xiiiiteiiiisgeth most) nun: ais die Regel forderte. cnntete ei» iich zu, mehr eilt; fein von Banie ans kräftiger Kiirper ertragen konnte, io daß er später nrteiltr. er iei im Muster »Um des Leibes Ge inndheit aekommenk Eine Zeitlang fcheint er in der inneren Arbeit für fein Seeienbeik de: übrigens das angeitrenqtefte Studium der Theo ogie zur Seite sing, wirtiiche Begiediqutig nnd Rithe gefnitdenzn »aben. Ader von aner war sie nicht. Die Veoda - mag, wie matteselhait doch in den Augen des heiligen Gottes iein r iichites Tun sei, ließ den Zweite! tu
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