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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-01-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185301140
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18530114
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18530114
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-01
- Tag1853-01-14
- Monat1853-01
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.01.1853
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Anzeige r. 14. Areitag den l4. Januar. 1853. Bekanntmachung. Da der akademische Senat allhier die der Universität Leipzig zuständige sogenannte Propsteigerichtsbarkeit über die Dörfer Holzhawsr«, 3«Selha«sen, KleinpöSna, WolfShain und Zweenfurth und das sogenannte Oberholz an den Staat abgetreten hat und solche in Folge der Verordnungen des Königlichen Justizministeriums vom 6. Juli und 18. September 1852 heutigen Tages von uns in ihrem zeitherigen Umfange schon jetzt, wiewohl bereits nach den Bestimmungen in h. 27—29 des Ge setze- vom 23. November 1848 für den Staat und auf das KreiSamt Leipzig, welchem sie provisorisch übertragen worden, über nommen worden ist; so wird diese Jurisdictionsveränderung hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht. AmtShauptmauuschaft zu Borna und KreiSamt Leipzig, den 12. Januar 1853 von Oppel. Lucius. Coccius. Bekanntmachung, das Einpacken der Maaren in den Meßbuden betreffend. Die in unserer Bekanntmachung vom 2S. April 1850 getroffene Bestimmung, wonach am letzten Taae der Messe spätestens bi- Nachmittags 4 Uhr das Einpacken der Maaren in den Buden beendigt und letztere selbst völlig geräumt sein müssen, bringen wir hiermit zur Nachachtung in dieser Messe mit dem Bemerken in Erinnerung, daß Zuwiderhand lung« gegen diese im wohlfahrt-polizeilichen Interesse gebotene Vorschrift unnachsichtlich werden bestraft werden. 1858 Der SkaPH der Stadt Leipzig. i Koch. .i Schleißner. Leipzig, den 10. Januar —— ^ Bekanntmachung. Da die LMhümÜche Voraussetzung, es müsse dir Einziehung der bis zu« Jahresschluß ausgelaufenen Zinsen in den ersten Wochen des neuen Jahre- bewirkt werdm, Veranlassung zu Übergroßem, oft nicht zu bewältigendem Audrange zu geben pflegt, so wird da- Publicum wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß die Erhebung der Zinsen zu jeder Zeit geschehen kann. Leipzig, den 13. Januar 1858. Die Deputation deS NathS zur Spareaffe. Uebrr dir wesentliche Verschiedenheit der allgemeinen Nymnastik und der gymnastischen Heilmethode. (Eirrgesendet.) Die allgemeine Gymnastik verhält sich zu der gymnastischen Heil methode wu ein Nahrungsmittel zu einem Arzneimittel. Während die erstem die normale Entwickelung und Kräftigung des Körpers, also die Erhaltung der Gesundheit bezweckt, hat die andere die Aufgabe, eine« gewissen krankhaften Zustand nr beseitigen, also die verlorene Gesundheit wieder herzustellen. Bei der erstem kommt es nur auf eine gewisse Summe nach allgemeinen Regeln geordne ter Bewegung^ bet der andern aus die in Art und Maaß der vor liegenden individuelle« Bedürfnisse nach ärztlichen Grundsätzen genau angevastr desondere Bewegung an. «ustre Stadt erftmt sich des seltenen Vorzugs, für beiderlei Zwecke trefflich eingerichtete Anstalten zu besitzen. Die Anstalt der erstem Art ist die de- hiesigen allge meinen Turnvereins. Sie gilt mit Recht als eine Muster anstalt ihrer Art. Es ist erfreulich zu sehen, wie nach und nach die Benutzung derselben eine immer allgemeinere geworden ist. An fangs nur von Knaben, Jünglingen und Männem benutzt, erstreckte sich später deren segensvolle Wirksamkeit auch auf die weibliche Jugend, und noch später, seit länger als einem Jahre, auch auf erwachsene Mädchen und Frauen. Daß der Zuspruch trotzdem noch immer nicht eine solche Höhe erreicht hat, wie man nach Verhält nis der Einwohnerzahl Leipzigs mit Recht erwarten könnte, erklärt sich einzig und allein au- der alten Erfahrung: Gut Ding will Weile haben. Denn einestheils läßt die Einrichtung und Leitung des Ganzen nicht das Geringste zu wünschen übria, anderntheils sind die Kosten der Betheiligung so unverhältnismäßig gering, wie kaum ir^nd wo anders der Fall sein dürste. Diese unverhältniß- mäßige Billigkeit der Beiträge ist nur dadurch möglich geworden, daß 1) dem Verein ein schöner großer Platz (der, wenn der Verein ihn sich hätte schaffen sollen, schon ein für denselben unerschwing liches Capital von vielleicht 20,000 Thlrn. erheischt haben würde) von Seiten der Stadt unentgeltlich überlassen worden ist; daß 2) der Verein außerdem noch eine jährliche Unterstützung von 200 Thlrn. aus der Stadtcaffe erhält; daß 3) der aus 24 Mitgliedern bestehende Vorstand und gegen 40 Vorturner fortwährend unentgeltlich fun- giren und daß 4) das Gebäude der Turnhalle (im Kostenbeträge von circa 8000 Thlrn.) durch eine außerhalb des Vereins stehende Actiengesellschaft, also ohne die Kräfte des Vereins selbst in An spruch zu nehmen, erbaut worden ist. Rechnet man also alle diese Unterstützungen und Erleichterungen zusammen, so beläuft sich das dem Verein dadurch geradezu ersparte Anlagekapital, welches der Verein hätte haben müssen, wenn er seine Anstalt so, wie sie jetzt ist, aus eigenen Kräften hätte Herstellen und erhalten wollen, auf mindestens 50,000 Thlr. Man ersieht daraus, daß eine solche Niedrigkeit der Beiträge eben nur durch jme Begünstigung aller Verhältnisse möglich geworden ist, und daß also Niemand für diese ungewöhnlich geringen Beiträge kaum irgendwo anders so viel, ge schweige denn noch mehr, als ihm von der hiesigen Anstalt daftir geboten wird, erwarten kann. Die Anstalt der zweiten Art ist vr. Schreber's orthopä dische Heilanstalt. Außerdem nämlich, daß hier die ärztliche Gymnastik zu orthopädischen Curzwecken angewendet wird, ist in dieser Heilanstalt seit einigen Jahren auch ein CursuS der gymnastischen Heilmethode für gewisse, dazu sich eignende Krankheiten Erwachsener eingeführt. Diese Heilmethode ist ähnlich der im gymnastischen Centralinstitut in
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