Leipziger Mi- Anzeiger. 32. Dienstag den 1. Februar. 1853. Erimerung an Abenttichtung der Grimdstencrn rc. In Gemäßheit des Finanzgesetzes vom 27. Mai 183^ und der Ausführungs-Verordnung vom nämlichen Tage sind für das laufende Jahr überhaupt Eilf Pfennige von jeder Steuereinheit, mit Inbegriff des außerordentlichen Zu schlags, zu entrichten. Da nun der diesjährige erste Grundsteuer-Termin mit Drei Pfennigen von jeder Steuereinheit den». Februar d. I. fällig wird, so werden die hiesigen Grundsteuerpflichtigen hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge, so wie die städtischen Realschoß- und Communanlagen spätestens binnen vierzehn Tagen nach obgedachtem Termine bei der Stadt- Steuer-Einnahme allhier pünctlick zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort execu- livische Zwangsmittel gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, am 31. Januar 1833. Der Rath der Stadt Leipzig. - Koch. — Bekanntmachung. Die in Gemäßheit der Verordnung deS Hohen Ministeriums deS Cultus und öffentlichen Unterrichts vom 26. August 1848 von dm Percipienten nachbenannter Bmeficrm: 1) deS Amthor'schen, 2) deS Triller'schen, S) deS Dserer - Helfreich schen, 4) deS -teeffcheu und 5) deS Hammetschen stiftung-mäßig zu bestehenden Prüfungen sollen Mittwoch den 1«. Februar L8S3 abgehalten werden, und werden die Herren Commilitonen, welche sich gegenwärtig im Genuß eine- der voraufgefübrten fünf Beneficien befinden, hierdurch aufgefordert, sich gedachten Tages Nachmittags um 3 Uhr . im Convietorio zu gedachten Prüfungen einzufinden. Leipzig, den 1. Februar 1853. Die Gphoreu der Königliche« Stipendiaten daselbst. Bekanntmachung. In Gemäßheit des h. 13 der akademischen Gesetze, nach welchem die Wohnungskarten der Studirenden allhier alljährlich einmal gegen andere dergleichen unigetauscht werden sollen, werden die gedachten Herren Studirenden hiermit unter der in dem beregten Para graphen enthaltenen Verwarnung aufgefordert, ihre Wohnungskarlen längstens biS zu Gnde deS MonatS Februar d. I. in der Expedition de- Universitäts-Gericht- zu produciren und sich des Umtausches derselben gegen neue dergleichen zu gewärtiaen. Hierbei wird ihnen zugleich bemerklich gemacht, daß vom ersten März d. I. an die bisher ausgefertigten Wohnungskarteu ihre Gül tigkeit gänzlich verlieren und zur Legitimation in irgend einer Art nicht weiter dienen. Leipzig, dm 1. Februar 1853. DaS UuiverfltatS- Gericht daselbst. vr. E. Morgenstern, Üniv.-Richter. Jahresbericht der geburtshilflichen Poliklinik r« Lnprig. Der Unterzeichnete beabsichtigte dm nachfolgenden Jahresbericht seiner bereit- vor einiger Zeit angekündigtm, einige durch die ge burtshilfliche Poliklinik angeregte wissenschaftliche Streitfragen be treffenden VertheidigungSschrift anzuschließm, deren Vollendung sich bisher verzögerte. Indessen wird schon aus den hier folgenden Aahlmverhältniffm sich beurtheilen lassen, wie wenig Zeit dem Verfasser neben der noch mehr als ähnliche Anstalten Zeit und Kraft In Anspruch nehmmden Leitung genannter Poliklinik, »eben Privatpraris und akademischer Lhätigkeit zu literarischen Arbeiten übriablieb. Die in dm Statuten festgestellten Aufnahmebedingungen für die geburtshilfliche Poliklinik blieben im Wesentlichen dieselben. Es besuchterem verflossenen Jahre die Poliklinik 36 Studirende, nämlich 16 Inländer und 2V Ausländer, unter diesen 31 Medi- cin, 5 Chirurgie Studirende, 9 im Wintersemester 1851—52, 13 im Sommersemester 1852, 14 im Wintersemester 1852 -53. Die Zahl der von Seiten der geburtshilflichen Poliklinik ine Jahre 1852 ärztlich Behandelten betrug 236. Unter diesen waren aus dem Jahre 1851 Uebernommene28, nämlich Schwangere 21, gesunde Wöchnerinnen 3, kranke Kinder 4. Neuaufgenommen wurdm mit Einschluß derer, die wäh rend der bereit- unregelmäßig verlaufenden Geburt poliklinische Hilfe suchten, 208. Unter ihnen waren Nichtschwan gere 2, nämlich OvarialkredS mit Bauchwassersucht in Fine«, Hy- datidm de- Netze- und theilweise Verknöcherung desselben mit Bauch wassersucht im zweitm Falle. Die vorzeitig beginnende Geburt wurde rückgängig gemacht bei 4, nur als Schwangere oder Wöch-