Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.02.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-02-23
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185302237
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18530223
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18530223
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-02
- Tag1853-02-23
- Monat1853-02
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 23.02.1853
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Leipziger Tageblatt Mid Anzeiger. ^ 54. ANttwoch dtu 23. Kebmar. I8SS Wapt»agete-«»hett. Verordnung nommmm Wahlen der Gemeindevettreter (Wahlmänner- und StadtvervrbnttMwahl) wegen vorgekommener Formfchler cassitt hat. Demnach muss nächsten- zur Neuwahl der Wahlmäaner ge schritten werden. Hoffentlich haben sich alle Pattelm bei dm nun mehr für ungüttla erklärten Wahlm davon Überzeugt, daß e- besser ist, sich gar nicht vom Patteistalldpuntte aus m die Sache zu mischen, der Bürgerschaft irgendwelche Vorschläge oder Bevormun dung nicht aufzudringen, vielmehr denen, welchen die städtischen »teressm wirklich am Herzen liegen, völlig freie Hand zu lassen, ^ aus der Wahitllstr die Männer au-zusuchen, auf welche sie ihr derer Sie bedeuten ihn daher, er solle mit ihn« geh«, er aber weigert sich dessen, und spricht: „nein, ichgche nicht, ich habe -eenen nischt gestohlen, ich bin e suldatischer Man», lagt mich l»r, was wollt ihr den« von mir." Jetzt bleibt, weil zwei Dimer den starken Burschen nicht fottdringm tonnen, nichts übrig, als daß man ins Wachtlocal schickt, einen für derartige Zwecke bereit stehenden klemm Korbwagen Holm läßt, dem sich wülbmd Wed rmdm die Füße wegrrißt und ihn in dm Wagen wirft. Nun acht die Sache leichter. Bier Männer von der Polizei ziehen dm Wagen, und so gelangt der fragliche Betrunkene dahin, wehen er achott. So weit der geschichtliche Verlauf der Gassmscene. Wa» sagt dmn nun da- Publicum dazu? Auf wessen Seite tritt das tdmde man erfahren rönnen, was die Mehrzahl unserer Wähler und deren Diener in Ausübung ihrer schwerm Pflicht ^ I unterstützen sollte, nimmt man, ohne zu frage», welche Schuld ans Idem dm Händen der Polizei Verfallenen laste, Pattei gegen tzje »Polizei. So war'S auch hier. Bcn wenigsten» 30 Zuschauer» Falsches Uechtsgefuht. *1 fand sich nur ein einziger, welcher dem sich Sträubmdm, Wiewahl Ein Hanptcharakterzug des Deutschen ist das Mitgefühl für An-1 vergeblich, zuredete, mir dm Pelizeidimern zu gehen, weil chm Ver r Heißen, und die Bereitwilligkeit, zu helfen, wo es immer geht. I Widerstand doch nicht» nütze, dagegen gab es viele unter dm An Dieser schöne und löbliche Zug hat seinen Sitz hauptsächlich im I wesendm, welche auf die Dimer raiionnirlm, und laut ohne Grund Gemüthe, und ist ja die Gemüthlichkeit des Deutschen bis in die I über die schlechte Behandlung klagten, weiche jener Mann erfahre» fernsten Länder ehrend und spottmd zum Sprüchwotte geworden. I müsse. Ich weiß recht gur, daß solches Rai'enairm nicht aus Sv lange das Gemüth sich nicht auf Kosten de- Verstände- I durchaus scklechlm Gründen entspringt, ich weiß vielmehr, daß dir die Oberherrschaft zu verschaffen bestrebt, läßt sich dagegen etwa-I Ursache davon in dem Mangel richtigen NechtSgeftrbleS zu suchen nicht sagm, im Gegentheile sollten wir Deutschen stet- bemüht I ist. Drranige Raiscnneurs nebmm sich gedankenlos, durch ihr sein, diese Charaktereigenthümlichkeit unter un- zu erhalten, weil I Gcmülb verführt. Dessen an, der ihrer Anncht nach zu leidm hat, sie UNS in dm Kreisen der Familie, deS HauseS und deS öffent-1 fragen aber nicht, was er verschuldet bar, und waS da» Gesetz liehen Leben- viele Freuden bereitet, welche der selbstsüchtige und I verlangt. — Daß sie die Sache nicht umdreben, und die Polizei- Nur dem eignen Vottheile lebende Nordamerikaner gar nicht kennt, I diencr, die doch ihre Pflicht erfüllen müssen, als die Beleidigten gerade aber darum viele daraus entspringende edle HerzmSregungm I nicht schützen — das liegt in idrem falschen und kranken Uttheile. sammt dm daraus entstehenden hoherm geistigm Genüssm mrbehtt. I Also, die Dimer der Gerechtigkeit sollen sich von einem Menschen Wie aber selbst jede Tugend, falsch verstanden und angewm-1 der sich durch übermäßigen Genuß von geistigen Getränken unter det, tadelnSwetth, ja strafbar werdm kann, so auch — da» un-1 daS Tbier erniedrigt btt, schimpfen. zur Erde niederwerfm, die rechft, auS falschem RechtSgefühle mtspringmde Mitleid. Um die- ! Kleidung zerreißen lassen :c. Dagegen hat der rode Zuschauer nicht» praktisch auf leichte Weift ganz klar zu mache», will ich ei« Bei-1 einzuwmden, da» sindet er wobt gar in der Ordnung!! — Wo spiel a«s dem tagtäglichen Leben, welche- ich selbst erlebt habe,! bleibt dmn da der gesunde Menschenverstand. — Wer gesündigt uns deom viele Jedermann all« Tage selbst beobachten kann, mit-1 dar, muß seine Strafe binnedmm, und die» würde auch voa dm MllW» I Diener» der Gerechtigkeit gelten, wenn sie bei Ausübung ihrer Vor einigen Tagen hatte sich ein kräftiger, junger Mann vom I Amtspflichten zu weit gingen, wa» im eben erzählten Falle nicht Laube hier in der Stadt so betrunken, daß er Skandal angefangm, I geschehen ist. — UM sich herumgeschlagen und hie Anwesmdm beleidigt Hane. Um I Daß in solchen und ähnlichen Fällen der Deutsche eine parLnsiche .flch^gEN die Insulten des Betrunkenen zu schützen, schickt man I Sentimentalität vorherrschen läßt, die» gilt als er» großer aber »ach der Polizei. Zwei Dimer reden dem Menschen erst -u, daß I gerechter Vorwurf feine» Wesin», man kennte fast sagm Charakter» er gutwillig mit ihnen gehen solle. DaS thut er nicht, und nun I der von so hoher Bedeutung ist, daß man ihn so la»ge, at» er wird er aut Hülfe der Anwesmdm zum Hause hinauSgedracht, I nicht im Stande ist, da» Gesetz und d:c dasselbe handhabende dum der Wirth und di« Gaste wollen dm Zudringlichen loS werden. I Obrigkeit mit ihren Dienern zu edrm und zu schützen, für höheres Auf der Gasse aber fängt der Betrunkene erst dm Hauptskaadal I Leben in staatlicher Beziehung al» ganz unfähig erttän. Wer t, tobt, raisonnitt über hatte Behandlung, reißt dm einen I thut die- ? höre ich ganz entrüstet fragen. Die» rhuv, ist meine aer zu Boden, und so entsteht ein Kampf, z« welchem I bestimmte Antwort, gerade die Völker, bei welchen man die grestlc eine große Menge Zuschauer gesellen. Atzt kommt nun I politische Freiheit zu suche» pflegt — die Engländer u»d Nord von welchem ich bei meiner Betrachtung ausging, doch I amerikanrr. Don iß jeder Bürger, jeder erwachsene Man» ver rin« kurze Vorbemerkung machen. Die Polizeibimer I pfiichttt, die Dimer der Obrigkeit zu schütze». Thur er r-e» mchl, ' lchm Spektakelmacher m arretire», zmnal I wird er bestraft, und vergreift er sich gar, wie die» leider bei ZW» «lnterwetter nicht j nur zu oft geschieht, an dm ausübenden Polipeioftniamm. ßo hat er sicher eine sehr bedeutend« Freiheitsstrafe -» erwarten einm solchen t so w^it Betnmkemn bei jetzigem Überlassen
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite