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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.03.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-03-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185303028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18530302
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18530302
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-03
- Tag1853-03-02
- Monat1853-03
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.03.1853
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Leipziger Tageblatt Mid Anzeiger. ^ 61. Mittwoch den 2. März. I85S. Bekanntmachung. Da- zweite Stück de- diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend: Nr. 8, Verordnung, die Mitwirkung der Grund- und Hypothekenbehörden bei Grundstücksabtrennungen zum Straßen baue betreffend; vom 24. Januar 1853 Nr. 9., Bekanntmachung, die Uebergangsabgabe und Steuerrückvergütung von Bier und Branntwein im Großherzog- thume Hessen betreffend; vom 31. Januar 1853. Nr. 10., Bekanntmachung, die Landtagswahl für den 9. bäuerlichen Wahlbezirk betreffend; vom 4. Februar 1853. Nr. II., Decret wegen Bestätigung deS Regulativs für die Sparkasse zu Neustadt bei Stolpen; vom 5. Februar 1853. Nr. 12., Bekanntmachung, die UebergangSstraßen für Getränke und Malz im Königreiche Württemberg betreffend; vom 11 Februar 1853. Rr. 13., Bekanntmachung, die telegraphische Verbindung des Königreichs Sachsen mit der Schweiz betreffend; vom 10 Februar 1853. Nr. 14., Bekanntmachung einiger RechtSsätze, den Kostenvorstand betreffend; vom 29. November 1852. Rr. 15., Verordnung an sämmtliche Kreis - Direktionen, die Form der Heimathscheine für das Ausland rc. betreffend; vom 25. Januar 1853. Rr. 10., Verordnung den Beitritt der Regierung des GroßherzogthumS Mecklenburg-Schwerin zu dem Staatsvertrage so« 15. KlL 1851 wegen Uebernahme von AuSzuwetsrnden betreffend; vom 10. Februar 1853. ist bei uns einge-angen und wird vLS zum 17. März dieses Jahres auf hiesigem Rathhause zur Kenntnißnahme öffentlich aushärm-». Leipzig, den 20. Februar 1853. Der Iknth -er Stadt Leipzig. * Koch. « > > >> .. Etwas über republikanische Staatsform. I« Rr. rr d. Bl. gab ich am Schluffe de- Aufsatzes „Die Bewegung" eine Andeutung, der ich, in der einen Beziehung wenigsten-, am Kürzesten entsprechen zu können glaube, wenn ich eine Stelle au- der kleinen, 1859 abgefaßten Schrift: „Wahrheit, und nur Wahrheit über Nordamerika rc., vom Adv. Haynel, bei Friedrich Voigt hier," abdrucken lasse, weil es mir scheinen will, al- sei darin da-Wichtigste über die angeregte Frage so ein fach qnd nüchtern dargestellt, das e- Jedermann fassen kann. Seite 1-6 der gen. Schrift heißt eS: Anm Schluffe will ich mit Hinblick auf nordamerikanische Ver hältnisse noch einige Worte über die wichtige und schwierige Frage: „Ist die republikanische Staatsform für un- wünschen-werth und so leicht erreichbar, als Reuerung-süchtige zu glauben scheinen?" bristaen. Auch hier kann eS mir nicht beigehen, diese Frage er schöpfend beanNvortm zu wollen, denn darüber ließe sich zu den vielen bereit- vorhandenen leicht noch ein neue- dicke- Buch schreiben, ich muß mich darauf beschränken, blo- kurze Andeutungen zu geben und meine Ansicht schlicht au-zusprechen, unbesorgt darüber, was die Staat-küvstlrr dazu sagm werden. Die autzeworfrne Doppelstage verneine ich, und will nun in Nachstehendem meine Gründe angebGr. T-läßt sich nicht läugnen, daß die freien Staatm von Nord amerika zum ersten Male in der Wettgeschichte (Ln der vorliegenden Weise nämlich) da- erhabene Beispiel gegeben haben, daß es möglich iss, eine Staat-Verfassung zu entwerfen und zur praktischen AnweHwog zu bringen, welche bei der größtmöglichsten bürger liche« Freiheit und rmgiösen Unabhängigkeit doch auch die erforder liche össtittllche Sicherheit al- erreichbar darstellt. Bi- jcht hat sich auch diese von hochherzigen und tugend hafte» Mänioetzn entworfene Verfassung so segen-reich und be glückend «wies«, das daran- eine nach allen Seit« geschehene Entwickelung aller menschlichen Anlage« und Bestrebungen erfolgt ist, wie wir eine ähnliche in der Geschichte nicht haben. Nordamerika hat in dem kurzen Zeiträume von 50 Jahrm eine Macht, einen Reichthum und ein« Intelligenz entfaltet, die uns in gerechtes Erstaunen setzt. Fragen wir aber: hat denn dies die Verfassung als solche allein bewirken können? so dringt sich uns die Antwort auf: nein, dazu wirkten noch ganz andere Verhältnisse. Die Verfassung, wie not wendig jede republikanische Verfassung, seht tugendhafte Bürger voraus, daß aber die Amerikaner in der Hauptmasse wirklich tugend haft und tugendhafter als andere Völkerstämme sein sollten, wo man Republiken hatte, oder wo man sich dergleichen wünscht, wird wohl Niemand behaupten, noch weniger unbedingt zugestehen. In der Hauptsache waren es die ungeheueren Hilfsquellen, die unermeßlichen und reichen Ländereien mit ihren großen Sem und Flüssen, welche eS jedem Einwohner leicht machten, sich das, was er brauchte und mehr zu erwerben, und welche es möglich machten, daß sich die Massen der Menschen zu Vermeidung jeder Armuch erzeugendm Berührung rc. ausweichen konnten, So lanße eS möglich ist, sich auf eigne Hand leicht Reichthümer und mit ihnen Ansehm zu erwerben, werden sich Wenige zu den. Mühevollen Staatsämtern, wo man da- Gleiche zu erstreben beabsichtigt, drängen, weil damit allemal eine mehr oder minder große Ab hängigkeit verbundm ist. Amerika hat noch jetzt keinm sogmannten Pöbel, weil Nie mandem , der nur arbeiten will, die Arbeit fehlt. N»r in den größten Städten, wo namentlich viele Einwanderer Zurückbleiben, hat sich ein solcher gezeigt. Da hat aber auch bereits die Regie rung ihre große Norh mit demselben. Hätte man dort nicht eine kräftige Polizei, jetzt schon würde es schlimm mit der Sicherheit auSsehm. Aum Glück hat man sie aber. Ich habe mit meinen Augm gesehm, wie in New-Pork an einem öffentlichen Orte ein Polizeldiener mit seinem Stocke dem Rücken eines deutschen Vaga- donden Unterricht in der englischen Sprache ertheilte, und wie der
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