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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-03-14
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185303144
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18530314
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18530314
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-03
- Tag1853-03-14
- Monat1853-03
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.03.1853
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LMiger TagMatt Md Anzeiger. ^ 73. Montag dm 14. März. I8SS Bekanntmachung. Bisher fanden rücksichtlich des Zutritts zu dem hiesigen öffentlichen Krankenhause, dem Jacobs-Hospitale, für die Besucher aller Art und namentlich für die Angehörigen der darin befindlichen Kranken besondere Vorschriften nicht statt. Dieser unbeschränkte, zu jeder Stunde des Tages gestattete Eintritt wurde jedoch vielfach und insbesondere noch dadurch gemißbraucht, daß den Patienten unerlaubte, auf ihre Genesung nicht selten nachtheilig einwirkende Nahrungsmittel zuge bracht wurden. Zur Beseitigung der daraus entstehenden, mit einer guten Hausordnung und namentlich mit der ärzt lichen Behandlung der Kranken selbst nicht wohl verträglichen Uebelstände haben wir uns veranlaßt gefunden, hinsichtlich des Besuchs des Jacobs-Hospitals von jetzt an folgende Bestimmungen festzusetzen: 1) Der Zutritt zu dem Kmnkenhause behufs des Besuchs der Kranken ist nur in den Nachmittagsstunden und zwar in der Zeit von Ostern bis Michaelis von 3 bis 5 Uhr und von Michaelis bis Ostern von 2 bis 4 Uhr gestattet. Eine Ausnahme hiervon findet lediglich in dringenden Fällen und auch dann nur mit Vorwiffen und Genehmigung der Herren Aerzte oder des Hausverwalters statt. 2) Die das Krankenhaus Besuchenden dürfen Körbe, Packete und dergleichen nicht mit dahin bringen, sondern müssen, wenn sie dergleichen mit sich führen, solche bei dem Portier bis zu ihrer Entfernung aus der Anstalt zurücklaffen. Eben so wenig dürfen ohne Vorwiffen und Genehmigung des Hausverwalters oder dessen Assi stenten Gegenstände irgend welcher Art aus dem Krankenhause fortgetragen werden. Leipzig, den IL März 1853. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. " Durch letztwillige Verfügung hat die am 27. Oktober 1852 verstorbene Frau Johanne Friederike verw. Prof. Dr Kühl unter andern auch das hiesige Jacobs-Hospitql mit einem Legate von 400 Lhlrn. bedacht. Indem wir diesen Beweis anerkennungswerthesten Gemeinsinns zur öffentlichen Kenntniß bringen, rufen wir der Verstorbenen dafür den Dank der Stadt nach. Leipzig, den v. März 1853. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. H- Leipzig, 11. März. Am 23. Februar ordnete der hiesige Magistrat an den k. k. Oesterreichischen Generalconsul, Herrn Grüner, eine Deputation ab, welche demselben im Namen Leipzigs dm tiefsten Abscheu über das an Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich verübte Attentat, so wie die freudigste Theilnahme an Allerhöchstdeffen glücklicher Rettung ausdrückte. In Folge dessen erschien am 9. d. M. Herr Generalconsul Grüner im versammelten Rathe und machte demselben im Austrage seiner Staatsregierung von der nachbefindlichen Depesche des k. k. Oesterr. Ministers des Auswärtigen und de- Kaiser!. HauseS unter Ueberreichung einer Abschrift derselben officielle Mittheilung: Wien, 7. März. Wohlgebomer Herr! Mit Vergnügen habe ich mich der Pflicht entledigt, Seiner Majestät dem Kaiser Ihren Bericht über die Aeußerungen der Theilnahme vorzullgen, welche der Rath der Stadt Leipzig auS Anlaß der durch den gnädigen Schutz der Vorsehung von dem Leben unsers geliebten Herrn und Kaiser- abgewendeten Gefahr durch das Organ einer unter dem Dortritte de- Herrn Bürgermeister- Koch bei Ihnen erschienenen Deputation an den Tag gelegt hat. Diese Kund gebung der Vertreter der Stadt Leipzig hat, wie ich mich selbst überzeugen konnte, auf da- dm deutschen Bruderstämmen und insbesondere den Bewohnem de- enge befreundeten Sachsen- stet- auf da- freundlichste zugeeignete Gemüth unserS erhabenen Monarchen den ersteuendsten Eindruck hervorgebracht. Gerne sehen Seine Majestät mit den unzähligen zu Ihrem Herzm sprechenden Beweisen der alten Liebe und Anhänglichkeit Ihrer Völker auch die Ausdrücke tief ergriffenen Gefühls und loyaler Gesinnung sich vereinigen, wozu auch außerhalb der Marken Ihres Reiches allen Rechtlichen ein so ernster Anlaß gegeben war. Ich bin mit dem Aufträge beehrt worden, der Leipziger Stadtbehörde den Dank und die Anerkennung Seiner Majestät für die im Namen ihrer Mitbürger ausgesprochenen Gefühle bezeugen zu lassen. Es wird für Euere Wohlgeboren eine will kommene Pflicht sein, dieser Allerhöchsten Intention geeigneten Orts Folge zu geben. Empfangen Dieselben die Versicherung meiner vollkommensten Achtung, (gez.) Graf Buol m/p. An Seine deS k. k. Consuls und Geschäftsträger- Herrn Grüner Wohlgeboren, Leipzig. (L. A.) Theater. Bezüglich der Besprechung, die vorgestern dem Benefiz der hie sigen Theaterregie gewidmet wurde, dürfte um der Ergänzung willen vielleicht auch heute ein kurzes Wort gestattet sein. Es ist wohl nicht allein der Werth der Stücke, der daS Publicum zur Theilnahme an der heutigen Vorstellung auffordert, sondern auch der Werth der gegenwärtigen Regie. Unser Theater möchte viel leicht selten so schöne Perioden gehabt haben, als die gegenwärtige, wo lediglich durch die künstlerisch geistige Gediegenheit und durch den wirklich glänzenden Fleiß unserer dreifachen Regie ein so reicher Strom von vortrefflichen Novitäten über die Bühne geführt wird, daß eS oft unbegreiflich scheint, woher für das Rollenstudium die nöthige Zeit genommen wird. Ein so feuriges Streben verdient
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