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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.03.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-03-30
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185303304
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18530330
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18530330
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-03
- Tag1853-03-30
- Monat1853-03
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 30.03.1853
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Leipziger Tageblatt Md Anzeiger. 89. Mittwoch dm 30. März. 1853. Bekanntmachung, die Rollwagen betreffend. Der Gebrauch der allhier üblichen niedrigen Rollwagen belästigt nicht nur das Publicum, sondern ist auch für die Gebäude und daS Strasenpflaster unserer Stadt von den nachtheiligsten Folgen. Diese Uebelstände können aber, wie durch technische Erörterungen und au-reichende Erfahrungen dargethan ist, durch veränderte Construction dieser Wagen und geeignete Vorrichtungen sehr wohl vermieden werden. Wir haben daher im wohlfahrtspolizeilichen Interesse folgende Be stimmungen getroffen, die wir zur pünktlichen Nachachtung andurch zur öffentlichen Kenntniß bringen: 1) An den zum Gebrauche in hiesiger Stadt bestimmten Rollwagen müssen die Vorderräder mindestens 1 Elle v Zoll und die Hinterräder mindesten- I Elle 12 Zoll im Durchmesser halten, die sämmtlichen Räder aber min destens 4 Zoll breite Felgen haben. 2) Die Spindel, a» welcher die Schrotleiter (Haase) befestigt ist, muß durch alle vier Langbäume hindurch geführt und an dem einen Ende mit einem eckigen Kopfe, an dem anderen mit einem Schraubengange versehen sein, so daß die Spindel an den Langbaum mittelst Schraubenschlüssels festgeschraubt werden kann. 3) Dis Mmutzuuzg «»derer als der vorstehend- unter 1 und 2 beschriebenen, namentlich aber der jetzt allhier ge bräuchlichen »mdrHen Rollwagen in hiesiger Stadt ist von und mit dem 1. Januar 1854 verboten. 4) Nympartet de- Eintritt- dieser Bestimmungen ist jedoch schon vom 3. April d. I. an jeder hier in Gebrauch ßoWWwnde Rollwagen mit einem Polster in ausreichender Länge auf den Langbäumen unmittelbar hinter der Schrotteiter zu versehen, worauf Schrotleiter und Ketten, wenn der Wagen leer geht, ihren Platz zu finden haben. DWW«e wie leer gehende Rgllloagen dürfen, bereit- bestehender und hierdurch wieder eingrschärfter Vorschrift gemäß, nur im Schritt gefahren werden. 6) Alle Verletzungen der vorstehenden Bestimmungen werden mit Geld- oder nach Befinden mit Gefängnißstrafe unnachfichtlich geahndet werden. Leipzig, de« 2V. März 1853. Der Nkath der Stadt Leipzig. Koch. > >W— M— Hrtrirbsrechnung der Leipzig-Dresdner Eisenbahn von I8LL. riimahm« ^1,172,457. rs. s. »u«ga»« . - 5S4,S5S. s. 7. U»»«»sch»ß ^ 577,801. 21. 2. wovon beitchlt wurdm: zwölf Monate Aktien- und Anleihezinsen ....«- 260,000. zwölf Monate Postentschä- digung ....... - 10,000. «-270,000. —. —. . bleiben «-807,801. 21. 2. Extra-Abgabe an die Post - 5,000. —. —. «-802,801. 21. 2. Die Einnahmen zerfallen in folgende Capltel, alS: Personen- ftacht 512,117 11 Al 5 5. Güterftacht 548,850 «- 2 «W 7 k. Einnahme von der Magdeburger Bahnstrecke 67,867 5 5 k. Pachttrtrag 7191 6 Ak 5 k. Gewinn der Wagenbauanstalt 8894 ^ 18 «W 2 k. Zinsen 28,587 «-20 Ak 5 A. Die Ausgaben aber: Hauptverwaltung 24,174 «- 24 «zg? 9 k. Bahnunterhaltuna 195,988«- 18«W 1 k. Betriebskosten 115,996 ^ 27 Al 9 V. Zugkraft 128,458«- 5K. Wagrnreparatur 55,259 2«W 35. Dagrnmiethe von fremden Gesellschaften 1598«- 13Ak 8 k Bekleidnngskostm 8525 «- 26 Al- Kurkostm 2384 «- 1 Ak 8 k Für 4 Loeomotivm 55,581«- 25 «pk 5 «-. GewerbSsteuer 5M7 4 «W 4 k und Brückengeld in Dresden 1571 14 Ak. Städtisches. Leipzig, den 28. März. Das heutige Tageblatt habe ich mit großer Freude und Befriedigung aus der Hand gelegt, denn es gab mir wieder einmal dm vollen Beweis, das unsere Behörden das Gute wollen, ohne sich an da- Geschrei der Menge zu kehren.— Also die Marterinstrumente für Menschen und Thiere, die entsetz lichen Rollwagen sollen eine Verbesserung erfahren. Durch die tagtäglichen Quälereien der Pferde, welche man jetzt bei den glatten und holperigen Wegen zu beobachten gezwungen war, hatte ich mich aufgefordert gefühlt, anzufragm, ob den« Art. 310 de- Crim.-Gesttzbuch- (es handelt dieser von der Tier quälerei) wie so manche andere gesetzliche Bestimmung außer Kraft oder ganz in Vergessen gekommen sei, — um so mehr freue ich mich, daß so auf indirektem Wege geholfen wird, zumal mir meine Anftage als Einmischung in die öffentliche Gesetzhandhabung hätte auSgelegt und daher übet gedeutet werden können. — Zum Be weist meiner Behauptung jedoch, daß in jüngster Zeit vielfache Tierquälereien vorgekommen sind, will ich von vielen Beispielen nur eins erzählen. Ein mit zwei Pferden bespannter Rollwagen war augenschein lich zu schwer beladen. Zwischen der Schützenstraße und der Post konnten die Pferde trotz aller Anstrengung den unförmlichen und schwer beweglichen Koloß nicht fortbewegen. Dft auf der Allee nebmhergehende Begleiter des Wagens rief dem Wagenführer, welcher unbarmherzig auf die armen Pferde losschlug, zu: „rackere nur noch ein Stück hinauf, dann wird'- besser gehen." Ein SpazieraLnger wagte eS, dem Sprecher einzuhalftu, daß bei so glattem Wege zu viel aufgeladen worden sei. Darauf war die Antwort: „das geht Sie 'en D.... an, ich will die Luder
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