Md ^ 340. Anzeiger Dienstag den 5. Deeember. --- Bekanntmachung, die Wahlen zum Landtage betreffend. Da- provisorische Gesetz firr die Wahlen der Landtagsabgeordneten ist unter dem 15. dl-M/Monats erschienen. Eine Königliche Verordnung vom 21. diese- Monat- verfügt die unveyveilte Veranstaltung der Wahlen vors volttvertretern flir de» demnächst eln- zuberufmden ordentlichm Landtag. bi- mit 1442). Bon den Dorfschasten kommen hinzu: Anger, Btaüdvorwerk, CoEvih, Crottendorf, Gohlis, Ändenau, Neuschönfeld, Pfaffendors, Plagwitz, Petzscher Mark, Reudnitz, Gchleußig, Straßetchäuser am Thonberge, Straßenhäuser bei VolkmarSdorf und VolkmarSdorf. 2. (XXIII. Bezirk) von der Stadt Leipzig die innere Stadt (Brarl-cat-sternummer 1 bis mit 816). 3. (XXIV. Bezirk) von der Stadt Leipzig die inneren Vorstädte mit Ausnahme det Gerbergaffe. Ein jeder dieser Bezirke hat eisten Volksvertreter in die zweite Kammer zu erwählen, alle d«l zusammengeschlagene Bezirke da gegen ernennen zwei Abgeordnete in die erste Kammer. Jeder Bezirk wählt für sich allein, daher auch in jedem derselben ein besonderer Wahlausschuß da- Wahlgeschä'ft besorgt. In Gemäßheit von h. 10 de- erwähnten Wahlgesetzes werden nun alle diejenigen Stimmberechtigten au- der Stadtgemeinde Leipzigs welche an dor Mahl ihrer Vertreter auf dem nächsten ordentlichen Landtage Therl nehmen wollen, hiermit aufgefordert, binnen einer Frist von 8 Tage« und zwar ap d« -Wen de- LS. 30. November vd» 1. 2. 4. 5. 6. und f. Deeember diese- Lahre-, an welchem letzteren nach 4 Uhr Nachmittag- Anmrünrngen nicht weiter wstdstt angenommen Md Stimmzettel nicht weiter werden "ausgegeben werden, sich bei dem betreffenden Wahlausschüsse Vormittag- von 9 bi- 1 Uhr und Nachmittag- von 2 di- 4 Uhr in dem Tscharmannschen Hanse, Bahnhofstraße Nr. 19, zwei Treppest hoch, anzuisteldeu, Über ihre Stimmberechtigung sich au-zuweisen, und die Stimmzettel in Empfang zu nehmen. Die Wiederabgabe der Stimmzettel erfolgt nach dem 7. Dnember und wirst dazu «och besonders aufgefordert werden. .Mir bemerken noch erläuternde haß in dem gedachten Tscharmannschen Häufe alle drei Wahlausschüsse für die drei Wahlbezirke versammelt sein werden und Jedermann der Zutritt zu Beobachtung de- Wahlverfahrens in so weit, al- dir Räumlichkeiten der Localität dazu au-reichen, gestattet ist. Möchten sich bei dieser wichtigen Wahl die Stimmberechtigten recht zahlreich betheiligen, und dadurch an den Tag legen, wie bedeutungsvoll ihnen da- Recht ist, die Volksvertreter mit erwählen zu können. Leipzig dm 24. November 1848. Der Ra th der Stadt Leipzig. : ^ Klinger. . Bekanntmachung, die Wahlen zum nächsten ordentlichen Landtage betreffend. Die Abgabe der Stimmzettel für die Wahlen zum Landtage für beide Kammern findet für die Stimmberechtigten ««- dee Vtadtaemeinde Leipzig an den Tagen de- LI., LS., LS. Deeember diese- Jahre- statt und zwar Bormittag- von S—L Uhr und Nachmittag- von L—4 Uhr in dem Tscharmannschen Hause, Bahnhofstraße Nr. 19, 2 Treppen hoch. Die Abgabe der Stimmzettel kann von den Wählern nur in Person bewirkt werden und nach Ablauf der für Abgabe der< selben festgesetzten Zeit dürfen keine Stimmzettel weiter angenommen werden. Nach Maßgabe der Verordnung vom 17. Nov. 1848 wird hier zugleich darauf hinaewtesen, daß jeder Abstimmende seine Stimme nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle de- Lan de- abgrbe. Leipzig den 2. December 1848. ^ Dt» Wahlausschüsse für de« xx» xxm «ad XXIV. Wahlde,irk. Bekanntmachung, den für die bevorstehende Recrutirung festgesetzten Reclauiationstermin betr. Inhalt- eines Erlaffe- der Königlichen Amt-Hauptmannschaft zu Borna ist in Gemäßheit de- Gesetzes vom 9. d. die Ab änderung. einiger Bestimmungen de- Gesetzes über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. August 1846 betr. §. 8 al- GchlrrGzeit fssr alte Neelamation-anbringe« für die bevorstehende Recrutirung der 2L. Deeember diese- Jahre- frstgesetzt worden. , Wlr machen diesen Termin denjenigen Mannschaften, welche sich bei der Recrutirung zu steilen haben, hierdurch bräunt u«tz veranlassen diejenigen, welche au- irgend einem Grunde auf eine Befreiung vom Militärdienste Anspruch zu Hab« glauben, ihn die-fallssgen Reklamationen entweder am Tage der Gestellung zu übergeben oder späteste«- de« 21. Droember d. I. an die Königliche Necnttirung-commission, welche sich a« diesem Tage in Borna befindet, einzureichm, da Hoater eingehende Meeka- mationen nicht berücksichtigt »erde« können. Leipzig dm 23. November 1848. Der Rath der Gtatzt Leipzig. «lirrger.