l.. ---7 -7 101 md Anzeiger. Montag dm 11. April 185». Bekanntmachung. Das von dem StiftSrath 1). Johann Franz Born für einen in Leipzig gebornen und die Rechte studirenden Sohn ») eines Beisitzers der hiesigen Juristen-Facultät, oder da deren keiner vorhanden, b) eines Beisitzers des vormaligen hiesigen Schöppenstuhles, oder da ein solcher auch nicht wäre, e) eines Raitzsherrn allhier, und wenn deren ebenmäßig keiner zu finden, ri) eines hiesigen Bürgers gestiftete Stipendium ist dermalen erledigt und soll anderweit von uns vergeben werden. Wir fordern daher die hiesigen Studirenden, welche nach den obigen Bestimmungen des Stifters einen Anspruch auf den Genuß dieses Stipendium zu haben vermeinen, hiermit auf, sich unter Bescheinigung ihrer stiftungsmäßigen Qualifi cation längstens bis zum S«. April L8«S auf hiesigem Rathhause in der Rathsstube schriftlich zu melden. Leipzig, den 9. April L85S. Der Ikath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Die Unterzeichnete Immatrikulations-Commission macht hierdurch bekannt, daß die in dem nächsten Sommer-Semester auf hiesiger Universität zu haltenden Vorlesungen am LS. April L8SS ihren AllÜDW WEM« Werden. ^ chautte NettetchMTe Uder die in gedachtem Halbjahre zu haltenden Vorlesungen sind in der Expedition des UniversitätsgerichtS uad in der Seelischen Buchhandlung zu erlangen. Leipzig, den 18. März 1853. Die Jmmatriealatioas-Lommtfston der Universität daselbst. E. von Broizem, Vr. Friedrich Adolph Schilling, vr. Eduard Morgenstern, k. Reg.-Bevolkm. d. A. Rector. Univ.-Richter. Bekanntmachung. Wegen Reinigung des Locals bleibt die Expedition des Leihhauses Dienstags dm 12. April d. I. geschloffen. Die Deputation des Leihhauses. Die Hachsr«stift»»g m Lran-ensdad. Seite 773 der ersten Beilage der Leipziger Zeitung vom 15. Fe bruar d. I. steht folgende Bekanntmachung, welche wegen ihres gemeinsamen Interesse wiederholt zu werden verdient. „Im Padehospital zu Kaiser Franzensbad in Böhmen finden arme Kranke ohne Unterschied der Nationalität und Cosfefsion der Bade-Saison 1853 unentgeltliche Aufnahme und »g. Jene Arme, welch« der Gebrauch der Franzens- ilauesir» ärztlich verordnet ist, wollen sich daher unter iues amtlich bestätigten Armuths-, Sitten -, dann ^rankheltszeuaniffes längstens bis Ende April 1853 »ei dem Framensbader Gemelnderathe schrist- k Wohnorts uad ihrer Zuständig- sbad, am 7. Februar 1853. Der^Bürgermeister Loimann." An hm Namen -oimanu knüpft sich das GedLchtniß einer im Still« Wirkende» Mttden Stiftung. Es ist dies die Sachsm- ad, ttttstmchen durch dm Patriotismus einiger a« 7. Jmrk 1820 d« Jahrestag der ersehnten ^-riadrifch August de-Se kten Sa^HdWm io HraüzmEäd feinet« und chcht würdiger iWWG« M^mmm vermnavr als durch, mittels unter sich veran- ^ CapttÄ. -u. mff« Ansen iMMurmm Eschs« und Nnwo ihn« vorzugsweise sogmanutm verschämto» Lt»ou dar Wisßtichst stpgWftete Ge brauch der Heilquellen zu Franzensbad gewährt werden sollte. Der fromme Zweck fand die bereitwilligste Unterstützung bei den k. k. Behörden und Vorständen des Kurorts. Bis auf den heutigen Tag hat sich deren die Stiftung ununterbrochen zu erfreuen gehabt. Au dm gegenwärtigen Wohlthätern gehören aber namentlich der Bürgermeister Loimann und der Medicinalrath I)r. Palliardi, von welchen ersterer schon seit einer Reihe von Jahren den Kranken der Sachsmstiftung die Bäder aller Art unentgeltlich verabreicht, dieser auf gleiche Weise seine ärztliche Hülfe und Pflege mit uner müdlichem Eifer gewährt. Wie segensreich dieses Zusammenwirken mildgesinnter Männer gewirkt habe, beweist der Umstand, daß die aus Nichts hervorge gangme Sachsenstiftung 134 Hilfsbedürftige bis zu dem Jahre 1852 zu verpflegen und einem Iden derselben, außer dem Erlasse der Kurtaxe, vier Wochen hindurch freie Wohnung nebst Früh stück, Mittagsessm und Abendkost im Hause des Pflegers der Stiftung, ferner vierundzwanzig Bäder, freie ärztliche Behandlung, nöthigenfallS auch Arznei auf Kosten der Stiftung und je nach Entfernung seines Wohnorts von Franzensbrunnen daS benöthigte Reisegeld zur Hinreise und gegen obrigkeitliche Bescheinigung seines ordnungsmäßigen Betragens im Kurorte, so wie des wesentlichen Gebrauchs der vorqeschriebmen Kur eben so viel zur Rückreise zu gewähren i» Stande gewesen ist; und dieser außerordentlichen Anstrengung ungeachtet ist der Fond- der Stiftung, ohne daß ihr außer zwei von Herrn Loimann gütiqst bewilligten Antheilen an dem kkttage von Armmconcerten eine Schenkung zugefallm wäre,