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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.12.1848
- Erscheinungsdatum
- 1848-12-19
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184812199
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18481219
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18481219
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1848
- Monat1848-12
- Tag1848-12-19
- Monat1848-12
- Jahr1848
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 19.12.1848
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Leipziger TagMatt Md ^ 354. Anzeiger. Dienstag den IS. Deeember. 1848. Der städtische Gomitv. Vielleicht wird Mancher unserer Mitbürger, welcher von der Gründung eines städtischen Comite in d. Bl. gelesen hat, der Meinung gewesen sein, wir hätten schon eine hinlängliche Anzahl von Vereinen und der Parteithätigkeit sei schon ein so genügender Raum gewährt wordm, daß es unnöthig gewesen, abermals einen neuen Verein in das Leben zu rufen. Wir sind weit entfernt, leugnen zu wollen, daß der deutsche Verein und der Vaterlandsverein nicht vollkommen ausreiche, um den politischen Ueberzeugungen ei^en Mittelpunkt zum Anhalten zu geben. Allein der städtische Comtte hat sich auch eine ganz andere Aufgabe ge setzt, als das Organ einer einzelnen politischen Pattei zu sein. Wenn das politische Leben eines Volke- erwacht, so bilden sich die „Parteivereine", wie wir sie bis jetzt bei uns kennen. Wenn aber die einzelnen Parteien sich bereits abgegrenzt haben, das poli tische Leben also eine höhere Reife erlangt hat, dann ist es an der Zeit, daß die „Aweckvereine" in da- Leben treten! Als einen solchen können wir den städtischen Comite betrachten, wie in anderer Richtung der Auswanderungsverein als ein Zweck- Verein anzusehen ist. Zn Zweckvereinen können daher alle poli tischen Parteien sich vereinigen, um gemeinsam dieselben Pläne zu verfolgen. Der.städ tische Comite hat es sich zur Aufgabe gemacht: einen völlig neutralen Boden darzustellen, auf wel chem die Mitglieder der verschiedensten politischen Parteien ohne Befehdung über Verbesserungen unse rer städtischen Angelegenheiten im Sinne des ent schiedenen, aber besonnenen Fortschrittes berathen. Es ist recht wohl denkbar, daß Jemand in der Politik der Staaten konservativ gesinnt sei, während er bei städtischen Sachen sich leb haft für den Fortschritt verwendet. — Der städtische Comitä soll keiner Partei dienen, sondern allein das allgemeine Beste fördern. Wer hierzu Mitwirken will, der trete ein in die Reihen seiner Mitglieder! Weil aber auf dem neutralen Gebiete des städtischen Comite'S die verschiedensten Parteien sich nähern, so wird er das beste Mittel der gegenseitigen Annäherung und Versöhnung darbieten. Ueber die Art der Wirksamkeit geben die folgenden beiden Eingaben: Nr. I. „über Besetzung der evangelischen Kanzelstühle", und Nr. II. „über die Straßen unserer Vorstadt", den Mitbür gern Rechenschaft. Jeder wird hierdurch in den Stand gesetzt, ein selbstständige- Urtheil zu fällen. vr. R. Nr. I. An das Königl. Ministerium des Cultus und der geistlichen Angelegenheiten. Ist eS zwar dank bar anzuerkennen, daß das Stadtrathscollegium bei Besetzung vacant gewordener Stellen der Geistlichen nicht mehr allein han deln, sondern nur die Candidaten zu diesen Stellen denominiren darf und die Wahl von der Genehmigung der Stadtverordneten abhängig ist, so dürfte doch dieser Wahlmodus gleich dem bei der Wahl eine- Bürgermeisters, wo bekanntlich der Stadtrath den Stadtverordneten 3 Candidaten vorzuschlaaen und letztere entweder Einen davon zu wählen oder solche inSgesammt zu verwerfen das Recht haben, immer noch nicht den Forderungen der Jetztzeit ent sprechen. Wir würden uns vielmehr erlauben, aehorsamst vorzuschlagen, daß die Wahl der Geistlichen, wie der Bürgermeister, der Bürger schaft völlig frei gegeben werde. So lange freilich das Stadt verordnetencollegium als die Repräsentanten der Bürgerschaft an zusehen sind, würde auch dieser Körperschaft allein diese Befugniß zuzusprechen sein. Später würde es zweckmäßig sein, auch aus der übrigen Bür gerschaft Wahlmävner zu erwählen; wir überlaffen dies jedoch dem weisen Ermessen de- Ministern wie der künftigen Stände versammlung bei Berathung der derselben vorzulegenden neuen Kirchenverfaffung, und würden un- zufrieden gestellt sehen, wenn, wie bereits oben erwähnt, für jetzt vom Stadtrath die Vakanz einer Predigerstelle den Stadtverordneten angezeigt und diesen die Wahl der Geistlichen überlassen würde. Wir hielten uns für verpflichtet, diese Angelegenheit schon jetzt zur Kenntniß E. Königl. Ministerium de- CultuS zu bringen, da der Stadtrath im Begriff stehet, bei der Besetzung einer an der hiesigen Thomaskirche vacant gewordenen Predigerstelle dasselbe unangemessene Verfahren einzuschlagen. E. Königl. Ministerium ersuchen wir ganz gehorsamst: „Bei Revision der Kirchengesetze auch einen andem Wahl modus der evangelischen Prediger zu belieben, bi- zur Ein- . führung der Erstem aber den Stadtverordneten die Deno mination und Wahl der Wahl der Geistlichen allein zu überlassen." Mit größter Ehrerbietung rc. Leipzig, den 2S. Novbr. 1848. (Unterschriften.) Nr. II. An den Stadtrath zu Leipzig. Die Unter zeichneten erlauben sich beim Rache der Stadt Leipzig einen schon früher mehrfach besprochenen Uebelstand von neuem in Anregung zu bringen. Es besteht derselbe in der höchst mangelhaften Sorge für Beleuchtung und Wegsamkeit der Straßen unserer Vorstädte. Wenn gleiche Lasten den einzelnen Staatsmitgliedern auch gleiche Anrechte auf Sorgfalt in Hinsicht ihrer äußeren Lebensbedürfnisse verleihen, so sind offenbar unsere Vorstädte, was Straßenpolizei im weitesten Sinne diese- Wortes anlangt, in einem schreienden Mißverhältnisse zu den übrigen Bewohnern Leipzig-. Nicht ge nug, daß die größten TheilS nur in höchst mangelhafter Weise chaussirten Fahrwege bei vorübergehend feuchter Witterung so ko- thig und unwegsam werden, daß sie den schlechtesten Dorfwegen gleichen und Fußgänger sie kaum überschreiten können ; nicht ge nug, daß dieselben Wege bei trockenem Wetter durch beständige Staubwolken die Passirenden und die in der Nähe Wohnenden belästigen; nicht genug, daß nicht einmal gepflasterte Fußsteige und Üebergänge zur Erleichterung der Passage dienen, sondern die Bürgersteige nach einem Regen von einigen Stunden bereit- in unwegsamen Morast umgewandelt sind; nicht genug, daß alle- die- bei Tageslicht die Straßen unwegsam und widerwärtig macht, — so hat man auch noch zum Ueberfluß die Laternen so weit von einander entfernt angebracht, daß deren Licht sich unmöglich erreichen kann und daß sie vielmehr den Fußgänger blenden, al- daß sie den Weg beleuchteten und dadurch die an und für. sich schon schlechten Straßen in gefahrvolle umwandeln. Al- Beispiel diene die Salomonis- und Kreuzstraße vor dem Grimm. Thore. Fast bei keinem Wetter ist eS möglich, diese Straßen von einer Seite zur anderen zu überschreiten, ohne sich auf da- Hef tigste zu beschmuzen. Aber bei einbrechender Dämmerung, oder gar nach angebrannten Laternen werden beide für denjenigen, der sie nicht aus täglicher Erfahrung kennt, geradezu gesundheits- und lebensgefährlich durch Unebenheiten im Terrain, durch zahlreiche Düngerhaufen und Bäume. Wenn sie noch nicht Gelegenheit zu viel häufigeren UnglückSfällen, als bekannt worden sind, gegeben haben, so ist da- nicht die Schuld ihres Zustandes, sondern liegt nur darin, daß Jedermann es möglichst vermeidet, sie zur Abend zeit zu begehen. In einem ganz ähnlichen Zustande find die Straßen in Reichels Garten, während die Mehrzahl der Wege
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