smb ' r.■ .n nt.. bei verschiedenen Arbeiten, so beim Heften, Kollationieren, Broschieren usw. znschlagspflichtig, so daß es durchaus möglich ist, daß ein oder zwei Viertel bogen das Buch teurer machen, als ein ganzer Bogen von 16 Seiten es verteuern würde. Bogen von mehr als 16 Seiten (bei Büchern über Format 19 mehr als 8 Seiten), vor allen Dingen also 32 seitige Bogen werden als Doppelbogen bezahlt mit entsprechenden Zuschlägen bei den einzelnen Arbeitsgängen, da bei der Ver arbeitung naturgemäß Schwierigkeiten entstehen. Beim Falzen z. B. müssen sie oben aufgeschnitten werden, auch beim Maschinefalzen, weil sonst häßliche Fal ten entstehen würden. Bei den anderen Arbeitsgängen wieder ist das doppelte Quantum, gewichtsmäßig gegen den einfachen Bogen, zu bewältigen, u. ä. mehr. Immerhin kann in vielen Fällen, besonders wo kein allzu starkes Papier zur Verarbeitung kommt, zu 32seitigen Bogen geraten werden, wenn eine Verbilli gung des Preises ausschlaggebend mitspricht, da gegenüber dem löseitigen Bogen doch noch eine Preisermäßigung eintritt. Dringend zu warnen ist aber vor der Verwendung von Bogen, die mehr als 32 Seiten umfassen. Die Verarbeitung wird sehr schwierig, die Heftmaschinen leiden sehr stark, die Haltbarkeit und Festigkeit des Buches, sowie das Aussehen desselben werden stark beeinträchtigt. Eine Ausnahme machen illustrierte Zeitschriften, die von der Rotationsmaschine gedruckt und dann eingesteckt, also nicht geheftet werden. Ebenso muß aber darauf hingewiesen werden, daß auch ein Drucken des Buches in halben, also 8seitigen Bogen, nicht vorteilhaft sein würde, da außer der vermehrten, also verteuerten Arbeit die Festigkeit des Buches durch den sich ergebenden starken Falz ebenfalls leidet, das Buch wackelt vielfach hin und her und macht den Ein druck schlechter Arbeit, während in 'Wirklichkeit die Ursache in der verfehlten Drucklegung zu suchen ist. Zuschuß Eine weitere Papierfrage ist die des Zuschusses, dessen der Buchbinder für seine Arbeiten bedarf. Im allgemeinen ist ein solcher von 2—3 Prozent erforderlich unter der Voraussetzung normaler Bindequoten und eines Papieres, welches an die Behandlung keine besonderen Anforderungen stellt. Wird jedoch die gesamte gedruckte Menge in lauter kleinen Posten von 100 oder 2—300 Exemplaren auf gebunden, dann muß mit einem mindestens 5 prozentigen Gesamtzuschuß ge- m nw.iau WMhiiM’gT'iWlpniTP*—