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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.12.1848
- Erscheinungsdatum
- 1848-12-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184812208
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18481220
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18481220
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1848
- Monat1848-12
- Tag1848-12-20
- Monat1848-12
- Jahr1848
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.12.1848
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Leipziger Tageblatt Wld A n z e 1 g e r. Mittwoch dm 20. December »848. Bekanntmachung, den für die bevorstehende Recrutirung festgesetzten Rrclamation-termin b-tr. Inhalt- eine- Erlaffe- der Königlichen Amt-Hauptmannschast ru Boma ist in Gemäßheit de- Gesetze- vom 9. d. die. Ab änderung einiger Bestimmungen de- Gesetzes über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. August 1846 betr. h. 3 als Gchlntzzekt für alle NeelamatlonSan-ringen für die bevorstehende Recrutirung der 2L. December dieses Jahres festgesetzt wordm. . , . Wir machm diesm Termin denjenigen Mannschaften, welche sich bei der Recrutirung zu stellen haben, hierdurch bekannt und veranlassen diejenigen, welche au- irgend einem Grunde auf eine Befreiung vom Militairdienste Anspruch zu haben glauben, ihre die-sallsigen Reklamationen entweder am Tage der Gestellung zu übergeben oder spätesten- dm 21. December d. I. an die Königliche RecrutirungScommission, welche sich an diesem Tage in Boma befindet, einzureichen, da später eingehende Akeeln- rnattone« nicht -erilSfichti-t werde« könne«. ^ Leipzig dm 23. November 1848. Der Rath der Stadt Leipzig. ' , Rlinger. Heute Mittwoch den 20. December a. v. ist öffentliche Gitznng der Stadtverordnete« t« aewöhnliche« Locale. Tagesordnung: 1) Gutachtm der Deputation zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen, den Ankauf einiger Parcellen de-Lschar- mannschm Gmndstück- betr. 2) Gutachtm der Deputatton zu dm Kirchen, Schulen und mildm Stiftungen über die Thoma-schulrechnung auf da- Jahr 1842. 3) Gutachtm der Deputatton zum Localstatut über den Antrag de- Ersatzmamn- Herrn Schreck auf Errichtung einer Dampfmühle. Heber die Lebensgefahr dnrch Kohlendämpse. In jedem Winter kommen Betäubung-fälle, nicht selten mit tödtlichem AuSganae, vor, welche durch gehörige Vorsicht bei der Behandlung der Stuben- und Backöfen hättm verhütet werden könnm und allein dadurch herbeigeführt werden, daß die bei dem Verglimmen der Kohlen entstehenden schädlichen Dämpfe sich in die bewohnten Räume verbreiten. Diese Dämpfe, Kohlendunst oder Kohlendampf genannt, sind unsichtbar und meistens auch für den Geruch nicht bemerklich, aber eben deshalb um so gefähr licher, während der gewöhnliche Rauch sehr bald durch den Geruch und durch die beißende Empfindung in dm Augen bemerkt wird. Der Kohlmdunst oder Kohlendampf ist ein Gemenge sehr ver schiedener Luftarten, und entsteht, wo Brennmaterialien unvoll ständig verbrmnm (glimmen, schwälen), daher bei ungenügen dem Lustzuge und bei zu geringer Erhitzung derBrenn- stofse. Dies geschieht 1) bei Kohlenbecken, «eil durch den langsamen Abzug des Rauche- und durch die über dm glimmenden Kohlen sich bildende Aschendecke der Antritt von frischer Lust sehr behindert wird ; - 2) in Stuben- und Backöfen, wmn durch das Schließen der Klappen oder durch Verstopfung der Züge mit Ruß da- Ab ziehen der schädlichen Lust verhindert, oder ourck feste- Schließen der Einfeuerungsthüren und der Thürm de- Aschenfalle- der An tritt kalter Lust während de- Brennen- abgehalten wird; 3) bei Anwendung von Brennmaterial, welche- feucht ist oder zu viel Asche hinterläßt, wie naffe- Holz, Abgänge von Flach-, feuchte oder erdige Steinkohlen, wie Staubkohlen, Gandkohlen, Kohlengruß u. dergl.; 4) im Anfänge des Einfeuern- oder bei neuem Auf schütten der Brennstoffe, indem in beiden Fällen letztere noch nicht die erforderliche Hitze erlangt haben. Die von innen geheizten Stubmöstn, die eine Klappe im Rauchrohre haben, find am Sorgfältigsten -u üderwachen, weil die Kohlendämpse, welche sich nach dem Schließen der Klappe noch erzeugen, nicht abziehen können, und so durch die Einfeue- rung-- und Aschrnsallöffnung in die Stube treten. Aber auch die von Außen geheizten Stubenöfen bringen Gefahr, «mn alle Orffnungm gut geschloffen werden, während noch Kohlen dar in glimmen; die eingesperrten Kohlendämpse treten dann durch die Fuge» de- Ofen- in die Stube, wie namentlich bei dm sogenann ten Berliner Oefen. Dasselbe find« bei dm in bewohnte Räume eingebauten Backöfen statt. Man wird daher am besten sich schützen, wenn man dm Ab zug au- dem Ofm nach außm so lange nicht bindert, als noch etwa- im Ofm glimmt ; daher schließe man die Klappe i» Rauch rohre gar nicht und verhüte da- Ausallen derselben. Die Wärme, die dadurch verloren gehm könnte, ist namentlich bei eisernen Oe fen nicht so beträchtlich, als man zu glaubm pflegt. Da über dies ein guter Schluß der EinfeuerungS - und Aschenfall-thürm ebenso die Wärme in der Stube erhalt al- die geschloffene Klappe de- Rauchrohre-, so sorge man für ersterm und lasse letztere, die so gefährliche Klappe, ganz weg. Kohlenbecken sind in Räumen immer schäd lich, da sich alle von ihnen aufsteigmden Dämpfe in die Stube oder Kammer selbst verbreitm müssen; man vermeide sie daher gänjlich. Während der Rauch Husten und Augenbrmnm erzeugt und dm Achem beengt, bringt da- Einathmm einer Luft, welche Koh lmdunst oder Kohlmdampf enthält, Eingmommmheit de- Kopfe-, Schwindel, Kopfweh, Umneblung der Augen, Schlafsucht, et« lendunst oder Kohlmdampf enthält, Eingmommmheit de- Kopfe-, A, Gefühl von Beängstigung und allgemeinen Unwohlsein-, wohl auch Uebelkeit und Erbrechen hervor. Bei längerem Verweilen ln solcher Lust tritt Betäubung, Ohnmacht, Scheintod, auch der Tod selbst ein. Besonder- gefährlich wird eine solche Lust den Schlafenden. Fühlt man sich, ohne sonstige Krankheit in einem gehetzten Aimmer unwohl, so verlasse mau e- sogleich, oder öffne oie Fen ster, untersuche dm Ofm, ob die Klappe geschlossen ist, ob noch
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