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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.05.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-05-18
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185305185
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18530518
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18530518
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-05
- Tag1853-05-18
- Monat1853-05
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 18.05.1853
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4 e Tageblatt und Anzeiger. ^ IS8. Mittwoch den 18. Mai. I8SS Bekanntmachung, die Zuführung von Privetflüssigkeiten in die Sttaßenschleußen betreffend. Es ist bisher mehrfach vorgekommen, daß der flüssige Unrath aus Privetgruben, insbesondere aus den sogenannten Senkgruben in die Sttaßenschleußen theils unmittelbar geschüttet, theils diesen durch Außgießen der Grubenjauche in die mit den Hauptscbleußen in Verbindung stehenden Beischleußen der Häuser zugeführt wird. Dergleichen Beischleußen sind zum Theil auch so angelegt, daß die Privetflüssigkeiten aus den Gruben nach den Sttaßenschleußen ohne Weiteres ab- fließen. DieS ist jedoch nächst der fortwährenden Verunreinigung der Sttaßenschleußen, wodurch deren öftere Räumung nothwendig wird, nicht nur für die Bewohner der benachbarten Grundstücke äußerst belästigend und sonst mit mancherlei Unzuträglichkeiten verbunden, sondern auch aus gesundheitspolizeilichen Rücksichten nicht zulässig. Es wird daher hiermit das Ausschütten von Privetflüssigkeiten in die Sttaßenschleußen oder in die nach denselben aus den Häusern führenden Beischleußen bei einer Strafe von Fünf Thalern für jede Zuwiderhandlung untersagt, auch sind die Anlagen solcher Beischleußen, aus welchen die Privetflüssigkeiten unmittelbar abfließen, innerhalb vier Wochen, vom Tage der gegenwärtigen Bekanntmachung an, dergestalt abzuändern, daß ein solcher Abfluß nicht mehr stattfindeu kann. Dafern dieser Anordnung innerhalb der festgesetzten Frist nicht genügt werden sollte, haben die betreffenden Haus- beHtzpc sich zu gewärtigen, daß entweder gegen die Säumigen mit erhöhter Strafe verfahren oder auf ihre Kosten der; gleichen Anlagen entsprechend werden abgeändert werden. Leipzig, d« ZS. Mai 18-K Der Rath der Stadt Leidig. Kock. < i.' Bekanntmachung und Erinnerung. Die von Grundstücken, Miethen und verschiedenen LuxuSgegenständen zu dem hiesigen Gtadtschulden-Lilgurrgö-Fonds zu entrichtenden.Abgaben sind auf den jetzigen Mai-Termin ebenfalls nur nach dem bisherigen Verhältnisse abzufuhren. Wie wir daher erwarten können, daß die Entrichtung derselben ohne allen Rückstand erfolgen werde, so haben wir zugleich die unverweilte Berichtigung der auf frühere Termine noch außenstehenden Reste in Erinnerung zu dringen, indem ohnedies nunmehr erecutivische Maaßregeln gegen die Restanten in Anwendung kommen müßten. Leipzig, den 2. Mai 18LS. Der Rath ver Stadt Leipzig. Koch. Heute Mittwoch dm 18. Mai ». v. Abends 6 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: 1) Gutachten der Deputation zu den localstatutarischen Angelegenheiten, die Erhöhung deS DiSpofitionS- quantumS deS Landgerichts auf 500 Thlr. jährlich betreffend. L) deSgl., die Anstellung eines Gegenschreibers im Holz- und Bauhofe betreffend. H deSgl., die im Budget geforderte Geh 3) deSgl., die im Budget geforderte Gehaltserhöhung deS StadtbezirkSarzteS betreffend. Sin neues Nathhaus in Leipzig. Ein unter dieser Uederschrist in Nr. 135 dieses Blattes befind licher Artikel stellt sich die Aufgabe, den Neubau unseres RathhauseS als ein ohne Belastung der Stadtcaffe leicht ausführbares Unter nehmen nachzuwelsen, und die Zahlen, die für diesen Beweis an gegeben find, scheinen denselben allerdings zu unterstützen, find aber dies, «wichtig, so muß die Beweisführung selbst al< unhaltbar in fichmfallen. Wie wk aM fichere« QnMe erfahre«, ist diese Krage an geeig neter Stelle bereits in Erwägullg gezsg« worden und unterliegt »och immer hm sopzMt-stm Erörterung«, und ist dieselbe auch «och keineswegs als entschied« zu betracht«, so mögen doch die folgenden, nicht auf bloS willkürlich« Annahmen beruhend« An goden datthun, daß die Ausführung deS RathhauSneudaueS, ab gesehen von all« ander« Schwierigkeit«, auch in finanzieller Hmficht nicht ganz so leicht ist, wie die« der Verfasser deS EingangS gedacht« Artikels zu gland« scheint, u Soll Leipzig ei» aenes Nachhaus «hatten, so muß dasselbe in großartigem Maßstabe solid und elegant erbaut werden, so daß eö der Bedeutung der Stadt entspricht und derselben zur Zierde gereicht. Ein solcher Bau — man denke nur an die Kostspieligkeit eines ThurmbaueS, so wie der auch im erwähnten Artikel empfohlenen Sandsteinarbeit vom Erdgeschoß bi- unter da- Dach — ist aber für 280,VVV Thlr. absolut nicht auszuführen, und eS «ich nach vorläufigen Berechnungen noch immer sehr niedrig gegriffen selp, wenn man die Kosten diese- Neubaues mit 450,000 Thlr. anschiägt. DaS neue RathhauS hat nun aber, soll anders da- Unternehmen ein finanziell günstiges sein, nicht nur die Zins« deS Baucapitales zu gewähren, sondem e- muß auch noch die MiethzinSeillkünste des jetzigen RathhauseS übertragen. Hiernach stellt fich nun freilich die Rechnung «eit weniger verlockend als in dem fraglichen Artikel aus, denn soll ohne Verlust gebaut werden, so muß der Neubau ig - ' - -I- SMS Thlr. dermalige Einkünfte de- Nachhause-, 18^00 „ Zins« deS BancapttalS, S7M» Lhlr. «a. s.V . II . li .1-1,'.
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