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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.05.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-05-24
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185305241
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18530524
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18530524
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-05
- Tag1853-05-24
- Monat1853-05
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 24.05.1853
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Anzeiger. ^ 144 Dienstag den 24. Mai ,(k ! u/ Sitzung der Stadtverordneten morgen Mittwoch den 25. Mai a e. Abend- 6 Uhr, nicht öffentlich. Oeffentliche Sitzung Uhr. Tagesordnung: 1) Vorwahl für die mit Ablauf dieses Jahre- zur Erledigung kommenden Stadtrathsstellen auf Zeit. 2) Gutachten der Deputation zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen über den diesjährigen HauShaltplan. Städtisches. Einer Verordnung des hiesigen Stadtraths im Tageblatt vom 18. d. Mts. zufolge soll aus gesundheit-polizeilichen Rücksichten den durch die sogenannten Beischteußen in die Hauptschleußen sich ab führenden Stoffen binnen vier Wochen von den betreffenden Haus besitzern ein anderer Weg angewiesen und gegen die Säumigen mit Strafe und Zwang-Maßregeln verfahren werden. Der erste Zweck dieser Verordnung wäre also ein sehr anerkennenswerther, wenn da- erreicht werden könnte, was erreicht werden soll. Einsender diese- stellt aber den Erfolg nicht nur in Zweifel, sondem behaup tet, daß bei Durchführung der Maßregel vielleicht >/4 der Häuser der innem Stadt, den übrigen Theil geradezu erst mit ftttWähreudem pestüe»zLalifche» Gerüche anfüllen, also da- Uebel, de« «an steuern will, in seiner ganzen Größe erst hervor treten muß. Bekanntlich existhen eine Menge Häuser in unserer Stadt, welche nie Höfe hatten oder deren frühere Besitzer diese mit Ge nehmigung der Behörde» an Nachbarn verkauften und gegen eine Abgabe (ErbzinS) da- Recht erhielte», die AbßWt der Abtritte durch eine Beischleuße in die Hauptschleuße zu führen, was in den meisten, wo nicht in allen Fällen durch Leitung des Röhrwaffers erzielt worden ist, ohne daß eS Übeln Geruch verbreiten kann, da sich ja nicht- ansammelt, was einen solchen zu verbreiten im Stande ist. Ws sollen diese Hausbesitzer nun die Schwindgruben hinbauen ^ und wen» eS dem und jenem doch noch möglich wird, wo soll bei mangelndem Hofe der Luftzug hergestellt werden, welcher es ver hindert, daß da- ganze Haus zu einer stinkenden Cloake wird, welche im Umkreise von zwanzig Schritten die Luft per manent verpestet? Denn daß gerade Schwindgruben die Luft verunreinigen, wird Niemand in Abrede stellen, der eine solche im verschlossenen Hause hat, oder beim Räumen derselben de- Nacht- in die Nähe der ausgestellte« Räumungsapparate kam. Gerade deshalb läßt man jetzt in vielen Städten durch Wasserleitungen und vermittelst der Hauptschleusen Alle- sofort entfernen, was wir jetzt in verschlos sene« Räumen jahrelang aufbewahren sollen, während wir die Einrichtung der geruchlosen Entfernung zum Theil haben und lieber nach und nach allgemein einführen sollten, statt sie zu verbieten. Also au- gesundheit-polizeilichen Rücksichten kann es den Besitzer» von Grundstücken, welche keinen Hof haben, kaum «boten werde«, etwa- zu schaffen, wa- eine Verschlimmerung bis heriger Uebelstände und daher eine vollständige Entwerthung ihres EigenthumS zur unausbleiblichen Folge haben muß, sofern die Durchführung der Maßregel an sich bisweilen nicht geradezu unmöglich ist. WaS nun den Termin anlangt, welcher zu deren Durchführung Gesetzt ist, so braucht man nur die Häuserzu zählen, welche von d« Verordnung getroffen werde«, um daß Mißverhältniß der Arbeit mit den ArdeiGkiSsten zu erkennen, auf welche- so wenig Rück sicht genommen zu sein scheint als auf Bestimmung ejpeH Orte-, wo bis zur Vollendung der Neubauten die Abtritte ausmünden Me»! Einsender ist von unserer gerechten, das wirkliche Gute der Stadt fördernden Behörde nun zwar überzeugt, daß sie das Gesaate nicht unbeachtet lassen kann und wird, mochte aber doch die Hausbe sitzer, die es angeht, ersuchen, die Sache bei Zeiten in Beratung zu ziehen, sich mit einem, des Privatrechts der Eommun gegen über, kundigen Juristen zu vernehmen, Gutachten mehrerer Sach verständiger über die Unausführbarkeit so wie über die, der Absicht aanz entgegenstehende Resultatswirkung einzuholen, um so m rechter Zeit den Rechtsweg, wenn es sein mußte, bis in die höchsten In stanzen verfolgen zu können. Leipzig, den 19. Mai 1853. F. L. Gebhardt. Promeuadtnpoli-ei. Die im Tageblatte vom 18. Mai enthaltene Tobe-anzeige hat den Einsender daran erinnert, daß sein früher wiederholt ausge sprochener Wunsch, eine Promenadenpolizei eingerichtet zu sehen, leider noch immer unerfüllt geblieben ist. Möchte der in der vor gedachten Anzeige erwähnte traurige Fall geeigneten Orts Veran lassung werden, jenen Wunsch einer ernsten Prüfung zu unter werfen. Wer daS Treiben der lieben Jugend auf der Promenade unbefangen beobachtet, wird bekennen muffen, daß die Ungezogen heit und Zügellosigkeit derselben alle Grenzen überschreitet. Es ist dem Einsender unbegreiflich, weshalb z. B. die Bewohner der Hinterhäuser der kleinen Fleischergaffe und de- NeukirchhofeS noch keine Beschwerde über den alltäglich (nach Tische und am Abende) sich wiederholenden, wahrhaft infernalischen Lärm auf dem sogen. Böttchermarkte erhoben. Die wilde Jagd kann nicht schlimmer gehaust haben; denn in neuester Zeit gesellt sich zu dem Brüllen der Buben Hundegebell und Trompetengekreisch. Die Behörde würde auf Anzeige gewiß einschreiten. Eine Promenadenpolizei, welche in allen größeren Städten existirt, würde sich ferner auch von Nutzen erweisen bei UnglückSfällen, wie der war, welcher sich vor einigen Wochen am klaee 6e repos ereignete. Möglich, daß dann auch die Kindermädchen sich nicht erlaubten, drei- und vier fach nebeneinander zu fahren. Hierbei gestattet sich der Einsender noch die Bemerkung, daß eS sehr angemessen sein würde, wenn die Bekanntmachung vom 23. Nov. 1821, da- Ausklopfen der Teppiche betr., in Erinnerung gebracht und (durch die Promenadenpolizei) deren Befolgung über wacht würde. v. Iss. Sladttheater. Die Aufführung de- Tann Häuser am 22. d. M. war jeden falls eine der gelungensten zu nennen, welch« diese- herrliche Werk bis jetzt hier erlebt hat. Ueber Herrn Lichatscheck'S verstäad- nißvolle Auffassung und Wiedergabe der Titelrolle haben wir bereit- bei seinem ersten diesmaligen Auftreten auf unserer Bühne gesprochen.
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