Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ISS. Sonnabend den 4. Juni. 1853. Ueber die industriellen Luflünde der öflreichischen Hesamml-Monarchie, gegenüber denen der deutschen Zollvereinsflaaten. E i n B e i t r a g zur Beurteilung des Handels- und Zollvertrages zwischen Oestreich und den deutschen Zollvereinsstaaten, in Bezug aus seine vorerstigen kommerziellen Ergebnisse in Ansehung der wichtigeren Fabrik- und Manufacturbranchen in beiden Zollgebieten. Zweiter Artikel. Die Metall-Industrie. Au den Industrie-Erzeugnissen in Metall, für welche nach dem Handel-- und Zollvertrage zwischen Oestreich und den Staaten des deutschen Zollvereins im Zwischenverkehre eine Zollermäßigung in Aussicht genommen, gehören: 1) feinere Bleiwaaren, mit Einschluß deS Spielzeuges von Zinn; L) Eisen und Eisenwaaren; 3) Kupfer- und Messtngwaaren; 4) Ainkwaaren; 5) zusammengesetzte oder kurze Waaren, Quinta llerien u. s. w.; außerdem sollen ganz zollfrei gelassen werden: Erze aller Art; Arsenik; Operment; arsenige Säure; Gold und Silber in Barren, Platten, Körnern, Pagementen; Rohkupfer und Messing, Schwarz-, Gar- und Rosetten kupfer, Stückmessing, Glockengut; Nickelmetall ; Platins ; Spießglanzmetall, Zink; Zinn in Blöcken und Stangen. Welche Bedeutung diese Aollermäßigungen, resp. Befreiungen, den dermaligen Zuständen gegenüber haben, läßt sich aus der folgenden Darstellung bemessen: Feine Bleiwaaren Spielzeua von Zinn Eisen u. Eisenwaaren, mit Ausnahme von Maschinen und Maschinenbestandtheilen*), u. zwar: a. Roheisen, ingleichen Brucheisen und Eiseu- abfälle ............ b. gefrischtes, d. h. alles geschmiedete und ge walzte Eisen in Stäben (mit Ausnahme deS fayonnirten, der runden unter >/r" dicken Stäbe und deS mehr al- 7" breiten Flacheisens); Luppeneisen; Eisenbahnschienen; Stahl, roher und raffinirter Cement und Gußstahl (mit Ausnahme der Stangen von nicht mehr als '/r" Dicke) . o. fayonnirteS, d. h. in einer für den Gebrauch vorgerichteten Form auSgeschmiedeteS oder ge walztes Eisen in Stäben; Eisen, welches zu groben Bestandtheilen roh vorgeschmiedet ist; Eisenblech und Eisenplatten; Stahlblech und Stahlplatten, weder polirt »och abge schliffen; Pflugscharessen; Anker, so wie Anker- «nd Schiffsketten ä. Eisenblech und Eisenplatten, polirt, verzinkt, verzinnt oder gefirnißt; Eisen und Stahl draht, einschließlich der runden unter */," dicken Stabe und Stangen, roh oder polirt; Stahl saiten e. Eisengußwaaren, rohe, d. h. alle, die nicht abaedreht, gefeilt, gestemmt, gelocht, gebohrt, geschliffen, polirt, gefirnißt find ... . Bisheriger Zolltarifsatz in Oestreich. . pr. Ctnr. 15 fl. - kr. j 50- - - ) 45 im Zollverein. pr. Ctnr. 10 Thlr. — Ggr. - - 10 2 - 30 - resp. 3 - 30 - 15 4 - - - resp. 5 - - - 3 - — 5- — 7 - 30 2- — resp. 2 4 15 -resp. Künftiger Zwischenzollsatz in Oestreich. pr. Ctnr. 7 fl. S0kr. - - 15 »m Zollverein. pr. Ctnr. 5Thlr.—Sgr. — » 5 1 - — - 80 - 1 - — 2 - 30 — - 45 20 1 - — 22t/r- - - 15 ier zu§el «aum^e"fe^ern.^ verschiedenen Eisen- und anderen «etalkvaaren find in den resp. Tarifen nachzulesen. Ihre Aufführung würde