>- r. und Anzeiger. - — -I- 182. Kttitag dm I. JuN. 1853 Ueber die industriellm Zustände der östreichischen Vesammt-Monarchi^ gegenüber dpnen der deutschen Zollvereinsstaaten. (Schluß.) Die Industrie in Leder und Lederwaaren. Die Industrie in Leder und der Maaren daraus hat sich bis auf den heutigen Taa meist in den Händen von Handwerksmeistern erhalten. Der fabrikmäßige Betrieb kommt nur in einigen wenigen -- Namentlich ist et die Bereitung der Ledert und die Verfertigung Deutschland, in Oestreich wie im Zollvereine, die Gerber, Schuhmacher, Täschner, Säckler und Sattler beschäftiget. Alle diese Gewerbe finden wir am meisten verbreitet und, wie natürlich, in den größeren Städten am tüch tigsten autgebildet. Alt Ausnahme von diesen gewerblichen Zu ständen erscheint die Bereitung det Sohlleders und der feineren Ledersorten, als: Handschuhleder, Saffian, Maroquin, Corduan, lackirteS Leder; ferner die Verfertigung von Handschuhen, von Etuis- und Portefeuillearbeiten. Für diesen Theil der Leder- Industrie hat sich der Begriff fabrikmäßigen Betriebe- mehr aut- gebildet, und dieser dürfte eS insbesondere sein, welcher in den Bereich der g^enwärtigen Betrachtungen zu ziehen. Wie au- Nachstehendem zu schöpfen, sind die nach dem HandelS- und Zollvertrage für Leder und Lederwaaren im gegenseitigen Ver kehre zugestandenen Aollermäßigungen erheblich: ») Leder aller Art, nämlich: lohgare oder nur lohroth gearbeitete Häute, Fahlleder, Sohl leder, Kalbleder, Sattlerleder, Stiefelschäfte, Jucht«, sämisch - und weißgareS Leder, Per gament, Brüsseler und dänische- Handschuh leder , Corduan, Maroazrin, Saffian, alle- gefärbte, lackirte, vergoldete und gepreßte Leder, Gummiplatten, Gummifäden außer Verbin dung mit anderen Materialien, Gutta-Percha, mehr oder weniger gereinigt d) Leder- und Gummiwaareu, gemeine, d. h. grobe Schuhmacher-, Sattler - und Täschnerwaaren aut lohgarem, lohrothem oder blot geschwärztem Leder, oder au- Gummi, auch in Verbindung mit Holz ; Blasebälge; desgleichen andere nicht lackirte, gefärbte, bemalte oder mit gepreßten Verzierungen versehene Gummifabrikate . . e) Leder- und Gummiwaaren, seine, d^h. Leder waaren von Corduan, Saffian Brüsseler und dänischem Ledep weißgarem Leder, lackirtem, mattem, vergoldetem oder mit gepreßten Ver zierungen versehenem Leder (mit Ausnahme der Handschuhe), von Pergament, von lackirtem, efärbtem, bemaltem oder mit gepreßten Ver- erungen versehenem Gummi und Gutta percha ederne Handschuhe, auch in Verbindung mit gewebt« oder gewirkten Stoffen . . . . seine, v. y. reoer- fian, Maroquin, »er, sämisch- und , gefärbtem, be- Bisheriger Zolltarifsatz Künftiger Zwischenzollsatz in Oestreich. im Zollverein. in Oestreich. im Zollverein. Pr. Ctnr. pr. Ctnr. Pr. Ctnr. pr. Ctnr. 7 fl. 30 kr. r,sp. 15 - —' - 6Thlr.-Sgr.resp. 8 - — - 2fl.20kr. lThlr.22'/,Vgr. 25 - - - 10 - — - 7 - 30 - 5 - — 50 - — - 22 - - - 15 - - - '' > 10-15 - 100 - — - 44 - — - 30 - - - 21 - — - an e schließen, welche ohne Gefährhe eine solche Annäherung völlig freien Verkehr gestatten. Und in der That ist dem so. In Oestreich, namentlich in Prag Leder "gliche- lei erV-avstalten, welche sich in Lederarbeiten da- Prädikat Fabriken verleihen, find dort wie hier gleich aut. Hiermit soll indessen nicht de»«W,t »oftm, daß In dieser Jpdustriebranche «wischen ss«d Wim, finden wir Fabrikanten, welche in gefärbtem eder jeglicher Art, so wie in lackirtem und gepreßtem Leder eben r Zollgebieten eine gewisse Verkehr-gleichgültigkeit herrschen ; im Gegentheil! auch sie bewahrt an Oertlichkekt geknüpfte ' e« beiden Zollgebieten eine werde- Eigenthümlichkeiten und Vorzüge, weiche dem Absätze nach außen förderlich sind. So z. D. werden, neben verschiedenen Lederwaaren, ^ ^ ^ " " ^ ^ 'ch in den erarbeite« uf zollverein-ländischen Messen und roperen ^tarnen gewiß willige Käufer finden dürsten < ItS stehet zu erwarten, daß die wegen ihrer Güte renommirten iohlleder der preußischen Westprovinzen, so wie manche jtt Vm