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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.07.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-07-17
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185307175
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18530717
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18530717
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
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- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-07
- Tag1853-07-17
- Monat1853-07
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 17.07.1853
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ 198. Sonntag den 17. Juli. 1853. Lur Vermittelung in der Organisationsfrage. Die S.-Z. giebt in Nr. 155 unter dieser Aufschrift einen Artikel aus Leipzig, welcher jedenfalls die weiteste Verbreitung verdient, denn es spricht in demselben ein sachverständiger wahrhafter Rechts charakter, kenntnißvoller Politiker und Menschenfreund. Doch hören wir ihn selbst: Sie kämpfen mit Ihrem lausttzer Gesinnungsge nossen einen Kampf, der für jeden Freund des Vaterlandes eben so anziehend, als besorgnißerregend ist. Bei alledem haben wir dem selben bisher ruhig zugesihen, um die Meinungen sich erst so weit adklären zu lasten, bis die gegenseitige Stellung der Kämpfer für die gleiche Sache sich vollständig übersehen läßt, und insbesondere darüber Gewißheit erzielt wird, wo die Wege sich trennen. Diese- Ziel scheint heute erreicht zu sein, und jetzt erlauben wir uns mit einem Vermittelungsvorschlage hervorzutreten, der, wie wir hoffen, nicht bloS die beiden kämpfenden Theile zufrieden stellen, sondern, woran noch vielmehr gelegen zu sein scheint, auch dort Anklang zu finden geeignet ist, von wo die Schlichtung de- Streite- erwartet werden muß. Sie sind mit Herm v. Thielau darüber einig, daß die be absichtigte Justizorganisation, wenn sie ohne Milderung auSgeführt wird, sich als ein nicht wieder gut zu machende- Unglück für das Land ausweisen müßte. Hoffentlich sind Sie von dieser Ansicht nicht blas deshalb durchdrungen, weil dem großen Grundbesitze dadurch der letzte Nest einer selbstständigen Bedeutung im Staate genommen wird, sondern auch, weil die dadurch angebahnte Bil dung der künftigen Staatsdiener die unzulänglichste, kostspieligste und für die Dauer eine schlechthin unerträgliche sein würde. Herr v. Thielau hat in seiner Schrift schlagend den Beweis geführt, daß wir im Begriff stehen, da- Schreib.rwefen, welche- Baiern, Würtemberg und Baden an den Rand de- Abgründe- gebracht und in Kmheffen sich in offener Empörung „im Schlafrock und Pantoffeln" auSgelebt hat, mit allen seinen Lasten ohne eine ein zige seiner Milderungen in Sachsen einzuführen. Wie kann es ander- sein! Geht die ganze Recht-- und LandeS- verwaltung in die Hände unabsetzbarer StaatSdiener über, so ist die nothwmdige Folge, daß auch die Vorbereitung im Staatsdienste gemacht und bei der Aufnahme mehr auf die Länge der Vorberei tung, alS auf die Tüchtigkeit der Leistungen Rücksicht genommm Wird. Schon jetzt steht es Jedem frei, seine Laufbahn in den königlichen Gerichten anzufangen und abzuwarten, daß er wohl oder übel mit durchgeschleppt wird. Besitzt er Credit oder Vermögen genug, um einige Jahre ohne Besoldung zu leben, so fehlt es ihm nicht an Gelegenheit, bei den Mittelbehörden zuerst alS Accessist, dann als Beisitzer und endlich als überzähliger und zuletzt als wirk licher Rath eingereiht zu werden. ES kann demgemäß nicht fehlen, daß in Ankunft sämmtliche jungen Leute und ganz besonder- die undefähigten und kenntnißarmen diesen Weg einschlagen, der schneller als jeder andere zu spärlicher, aber sicherer Versorgung führt. Die wirkliche Anstellung wird gemäß dem Staatsdienergesetz nach zwei Jahren unwiederruflich; nach zehn Jahren tritt da- Recht auf Ruhegehalt und Wartegeld ein, und bei dem jährlichen Anwachs der Geschäfte, die durch die nothwendigen Ueberwachungen bei einem so verwickelten und weitläuftigen Geschäftsgänge nur zunehmen kön nen, wird es bald dahin kommen, daß ein Dritttheil der Unterthanen aus Staarsdienern und Gehaltempfängern, ein Drittel aus Dienern der Staatsdiener und Gehaltbezahlern und da- letzte Dritttheil aus Proletariern aller Art besteht, die in Armen-, Zucht- und Versor gung-Häuser« fich das beste Theil erwählen. Liegt eS nun aber femer in der menschlichen Natur, daß der Beamte sich seine Pflicht so leicht als möglich macht, w»rd e- immer gewöhnlicher, die einfache Pflichterfüllung, die doch eigent lich Jedermanns unerläßliche Schuldigkeit ist, mit Orden und Ge haltszulagen auszuzeichnen, — wodurch zugleich der erste S.itz, daß die Pflichtnichterfüllung die Regel und die Pflichterfüllung die Aus nahme geworden ist, außer all.n Zweifel gestellt wird, — so leuchtet ein, daß hierdurch ein neuer Anlaß zur Beamtenvermehrung geg.ben wird, sofern bei verminderter Arbeitslust und gesteigerter Arbeitslast die Bewältigung der Geschäfte durch HülfSarbeiter erzwungen wer den muß. Die jetzt schon unerschwingliche Last der Pensionen muß dadurch in da- Ungeheure wachsen, ganz abgesehen davon, daß der Staat bei dem bestehenden System auch noch die ganze Last der Ausbildung der jungen Leute für den Staatsdienst auf die Schul tern der Steuerpflichtigen legt. Es ist schon Unrecht, daß aus Staatsmitteln Stipendien an unbemittelte Lernende gegeben werden, wenn nicht ganz außergewöhnliche Anlagen, die sich aber meist ohne fremde Hülfe durchschlagen, eine Ausnahme rechtfertigen. Der Staat sollte für anständige Gehalte tüchtiger Volksschullehrer und dafür sorgen, daß für mäßige Honorare alle nützlichen Kenntnisse und Wissenschaften gelehrt würden. Das aber sollte alS unab änderliche Regel gelten, daß wer mehr lernen will, als die Volks schule bietet, dies auf seine Kosten thun muß. Jede Begünstigung Einzelner ist eine Benachtheiligung der Gesamnnheit. Die» btt Seite. Der Staat kann »te Koste« der Heranbildung seiner Di ner sich ganz ersparen und bei alledem sicher sein, daß er die besten Diener im ganzen Lande hat, wenn er ganz einfach die Zahl der unabsetzbaren Staatsdiener, nach v. Thielau'- Vorschläge, auf die Zahl der wirklichen in Collegien vereinigten Richter beschränkt, und wenn er alle juristisch befähigten Diener aus der Zahl dtt Advocaten, alle Verwaltungsbeamten auS der Zahl der bereits er probten Gemeindebeamten, der Provinzialvertretungen und selbst geachteter und befähigter Privatpersonen nimmt. Je mehr der Staat ist, was er sein soll, aufsihende Behörde, je strenger eS mit der Handhabung der Gesetze und der Beurtheilung gegründeter Beschwer den genommen wird, desto mehr hat derselbe Gelegenheit, die besten Kräfte im Lande kennen zu lernen und für sich zu gewinnen. Die Festsetzung anständiger Gehalte, die Ertheilung entsprechender Ehren- Vorzüge und die Gewißheit, daß auch ohne gesetzlich gewährleistete Unabsetzbarkeit kein Staat-diener ohne ausreichenden Grund aus s.iner Stelle entlasten wird, und wenn die Entlastung auS höher.« Rücksichten unverschuldet erfolgt, nicht ohne enrsprechende Entschä digung geschieht, wird demselben die tüchtigsten Männer um so gewisser zuführen, je geringer die Zahl und je größer die innere Ehrenhaftigkeit des Standes ist. Jetzt findet sehr oft da- umgekehrte Verhältniß statt. Mit nicht allzuvielen Ausnahmen widmen sich nur die minder begabten Leute dem Staatsdienste, und weil der Begriff zu ausgedehnt ist, muß die Achtung des Standes sinken, insofern er zu viele einzelne Persönlichkeiten in sich faßt, die auf Achtung keinen Anspruch machen. Wer will es läugnen, daß die Achtung vor den sächsischen Staatsdienern vor fünfzig Jahren ganz unvergleichlich größer war alS heute? Und wäre dieser Geist freiwilliger Unterordnung bloS in der Schule und in der Kirche ausgerottet worden, die allerdings Alles gethan haben, um mit dem Ansehen des Heiligsten auch jede andere Autorität zu untergraben? Mit nichten. Es ist die über große Zahl unfähiger und pflichtvergessener Staatsdiener, die eine allgemeine Mißachtung hervorgerufen hat. Der unglückselige Grund satz, nach welchem da- Amt die Person und nicht die Person das
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