^ 21«. mid A n z e i g e v. ----- Donnerstag dm 4. August. 1853. Bekanntmachung, die Aufnahme neuer Schüler in die vereinigte Raths- und Wendler'sche Freischule, so wie in die Schule des Arbeitshauses für Freiwillige betreffend. Diejenigen Aeltern, Pfiegeältern und Vormünder, welche für nächste Ostern um Aufnahme ihrer Kinder oder Pfleg- befohlnen in die vereinigte Raths- und Wendler'sche Kreifchule oder in die Schule de- Arbeitshauses für Freiwillige bei uns anzusuchen gesonnen find, haben ihre Gesuche von jetzt an bis spätestens den L4. September d. I. auf dem Rathhause in der Schulgelder-Einnahme persönlich anzubringen und die ihnen vorzulegenden Fragen voll ständig und der Wahrheit gemäß zu beantworten, auch die Zeugnisse, das Alter de- anzumeldenden KindeS, so wie darüber, daß demselben die Schutzpocksn mit Erfolg eingeimpst worden, gleichzeitig mitzubringen. Noch wird aber bemerkt, daß nur die Kinder ausgenommen werden können, welche nächste Ostern das siebente Lebens jahr erreichen und da- achte nicht überschritten haben und daß daher jede diesem Erfordernisse nicht entsprechende Anmel dung unberücksichtigt bleiben muß. Nach erfolgter Prüfung der Gesuche wird die Bekanntmachung der beschlossenen Aufnahmen in der bisherigen Maaße erfolgen. Leipzig, de» 18. Juli 1853. Der Rath der Stadt Leipzig. ' Koch. Erinnerung an Abentrichtung der Grundsteuern rc. Am 1. August d. I. wird der diesjährige dritte Termin der Grundsteuern, welcher nach dem Finanzgesetze vom 27. Mai 1852 und der Ausführungs-Verordnung vom nämlichen Tage mit Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten ist, fällig. Die diesfallfigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge, so wie die städti schen Realschoß- und Eommunanlagen an gedachtem Lage und spatesten- binnen LA Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort execu- tivische Zwangsmittel gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, am SO. Juli 1853. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung. Die längst bestehend« Borschrift, daß i) bespannte Fuhrwerke aller Art niemals ohne Aufsicht auf de« Straßen sieben bleiben, fo wie i 2> di» Pferde an Rollwagen und Schleifen nicht vo« diesen Fuhrwerken ans gelenkt werde« dürfe», sondern am kurzen Zügel zu führen sind, wird au» Anlaß mehrfacher Contraventionrn zu strengster Nachachtung mit dem Bedeuten hierdurch wiederholt eingeschärft, Zugleich machen wir darauf aufmerksam, daß das Anhängen der Zügel oder Ausspannen der Stränge als ausreichende Sicherung nicht anzusehen ist. Leipzig, dm 23. Juli 1853. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. Schleißner. Bekanntmachung. Am» Behuf der in der Btbtiothekordnu»- vorgeschriebenen Revision werden die Herren Studirenden, welche Bücher entliehen tfgefoedert, diese in den Lagen vom ». bis mit 6. August, alle andere Herrm Entleiher in dm Tagen vom S. bis mit aufgefordert, diese i» dm Lagen vom . uß in vm gewöhnliche« Oeffnungsstunden zurückzugebm. zt-, am 2. August 18LS. Die Vmiversttät-bibliothet. i