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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.08.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-08-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185308063
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18530806
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18530806
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-08
- Tag1853-08-06
- Monat1853-08
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 06.08.1853
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Leipziger Tageblatt Mld Anzeiger. > , . . ... ... . , . > 218. Sonnabend den 6. August. 1853. Bekanntmachung, das Arbeitslohn der Maurer- und Zimmergesellen betreffend. Da die Verhältnisse, welche bei der Bekanntmachung vom 2. März 1825 für die Festsetzung des Arbeitslohn- der Maurer- und zimmergesellen maaßgebend gewesen, seitdem sich wesentlich geändert haben, so haben wir jene Bekannt machung einer Revision unterworfen und verordnen auf deren Grund hiermit Folgende-: Vorbehältlich freier Vereinigung wird für die Maurer- und Zimmergesillen während der Zeit vom 15. März bis 15. October jeden Jahres die Arbeitszeit auf die Stunden von Morgens 6 Uhr bis Abends 7 Uhr festge setzt, jedoch mit Ausschluß je einer halben Stunde zum Frühstück und Vesperbrode und einer Stunde zur Mittagszeit. Während der Zeit vom 16. October bis 14. März eines jeden Jahres dagegen haben die Gesellen so lange als eS das Tageslicht gestattet und mindestens acht Stunden täglich zu arbeiten. So lange die Ar beitszeit bloS acht Stunden betragt, darf wegen des Frühstückes oder Vesperbrodes die Arbeit nicht ausgesitzt werde«. Der Arbeitslohn wird auf L Rerrgrofchen S Pfennige für die Stunde in der Weise bestimmt, daß die Zeit deS Frühstücks und VesperS als Arbeitszeit angesehen und bezahlt wird, die Mittagszeit dagegen bei der Bezahlung ausfällt. ES beträgt daher der TageS lohn für die Zeit vom 15. März bis Io. October eines jeden Jahres ) 18 Rerrgrofche«, und zwar mit Ausschluß der auf 1 Ngr. 5 Pf. festgesetzten täglichen Gebühren deS Meister-, während der Winter zeit dagegen richtet sich der Lohn nach der Zahl der Arbeitsstunden und beträgt wenigsten- ' LS Rerrgrofchen täglich. Einem Polirer ist mindestens der Lohn einer Arbeitsstunde (1 Ngr. 5 Pf ) über den geordneten Gefellen- lohn zu gewähren. . Vorstehende Bestimmungen, nach denen sich die Meister und Gesellen, so wie die Bauherren gebührend zu achten habe«, trtten mit dem 16. October 1853 in Wirkung. » Leipzig, den 3V. Juli 1853. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Kittler. Leipziger SchiUerverein. (Eingefendet.) Zn Weimar wkrd «euerdia-S den Dichterfürsten Schiller und Göthe ein Denkmal von Erz bereitet; die Bewohner Leipzigs wissen dieS wohl; von zwei verschiedenen Seiten her haben sie sich an der Herbeischaffung der erforderlichen Mittel betheiligt. Gleichzeitig wird Üer, waS weniger stadtkundig sein dürste, an der Errichtung eines Denkmals für Schiller von ganz anderer Art fortgebaut. Der hie sige Gchillerverein hat eS sich nämlich zur Aufgabe gemacht, nach und »ach eine Schillerbibliothek zu begründen, welche dereinst in Vollständigkeit sowohl sämmtliche Ausgaben Schillerscher Werke als alles Wichtige, waS über Schiller gedruckt ist, vereinigen soll. Dieses Vorhaben, daS bei einer oberflächlichen Bettachtung fast einer Spielerei gleich scheinen mag, wird sicher die Billigung aller schärfer Denkenden erlangen und allen Verehrern Schillers zur Freude gereichen. Es handelt sich nämlich hierbei keineswegs bloS um daS rein bibliographische Interesse, sondern eS bieten sich noch andere ge wichtige Seiten zur Beachtung. Denn gelingt dieser fett mehreren Jahren mit Unverdroffenheit verfolgte Plan, so wird eine- TageS diese Bibliothek einen Theil von dem Umfaiige der Wirksamkeit Schillers und die wechselnden Verhältnisse verschiedener Jahre in sehr anschaulicher Weise darstellen. So schätzbar ferner die Leistun gen der Cotta'schen Buchhandlung für die Verbreitung der Schitter- schen Werke find, so wird doch nicht verkannt «erden können, daß eine vollständige kritische Ausgabe Schiller- noch nicht vorliegt, dergleichen von den griechischen und lateinischen, ja zum Theil auch von italienischen, französischen und englischen Klassikern vorhanden sind. Eine „Schillrrdidliothek" wird zu einem solchen Untemehmen die Mittel gewähren und die Reinheit de- Texte- der Schillerschen Werke sichern. Schiller ist früh gestorben, hat selbst in seinen Schriften wiederholt viele- umgeändert, weggetilgt und hat keine vollständige correcte Au-gabe htnterlassen. Politischen Rücksichten mußte er im letzten Jahrzehent seine- Wirken- starke Rechnung tragen. Nicht jede Weglassung sollte eine Verbesserung sein. WaS bei Schiller- Lebzeiten vielleicht noch statthaft war, hörte in der Folge auf e- zu sein. So ist z. B. in den allerneue- ste» Ausgaben der Gedichte ein sehr bekannte- und beliebte- — „die Bürgschaft" ausgelassen. Jeder Kenner dieser Ballade wird die Gründe dieser muthwilligen Verstümmelung sich hinzu denken und seinen Vermuthungen freien Lauf lassen können; wir wollen sie nicht einmal andeute«, denn e- genügt unS an dieser Stelle der Erweis der Thatsache, daß oft spätere, neuere Ausgaben kein reine-, treue- Abbild der früheren sind. Neben Zeitverhält- niffen schadet die Nachlässigkeit von Druckern, Correcroren und Herausgebern. De-Halb ist eS außerordentlich wünschen-werth, daß die ursprünglichen Originalausgaben irgendwo aufbewahrt und er halten werden, wo sie jederzeit gefunden werden können.
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