M U«V Anzeiger ^ 3. Aufforderung. Zufolge des die Ergänzung und Abänderung der Gewerbe- und Personatstever betreffend«! Gesthes vom 23. A^eil IstLV und der Au-führungs-Berordnung vom nämlichen Lage find zum Behuf der für da- kanseride Jahr autzustellenven Gewerbe« und Personalfteuer-Kataster sofort von uns Emwohner - Verzeichnisse zu fertigen. Um nun die letzteren Ln gehöriger Vollständigkeit liefern zu können, bedürfen wir genauer Verzeichnisse über da- Einkommen aller angeflellten Beamten, Geistlichen, Kirchen- und Gchuldiener, so wie aller eine öffentliche FimetLon bekleidenden PeHoueu. ES werden daher die sämmtlichen hiefigen Königlichen, Universität-- und «mderee» Behörden hierdurch veranlass diese Verzeichmffe, in welchen 1) die neue Branhkataster-Nummer der Wohnungen, 2) die vollstäüdlgen Lauf- und Geschlechts»amen, ^ 3) das Einkommen, wenn eL firirt, nach dem Betrage, wir solches erm S-OtmGe des vorige» Awhrds Statt gefunden hat oder gegenwärtig Statt findet, 4) dir steigenden und fallenden Emolumente dagegen nach dem Betrage, welchen sie im vorigen Jahre -usachmen erreicht habe», genau arrhuführen, auch , 5) die darunter befindlichen Ortszrelogen und den etwa bewilligte»DiO»Dtz»fWO»d bemerkiich zu machen, in der Gt»ds- Gstumer - «»»echtere aühier spätoftems ^ OB p-m IR. Oes jetzige« MmmostA - abgeden zu taDm. ^päteü Mingähen VGn«<n bei der diesjährige« Katastrntivn nicht berückfichtlgt werden dw Be^rejfem^«» Behörden haben daher die vnrch die verspätigle Ginretchnng derselben «ichttakeiten im Mata-er zu vertreten. uar 18L2. De« Math dar Ttadt Leipzig. ' 8erg«r. Bekanntmachung, die Personalfteuer der Empfänger vor» Appanagen, Capitalisten, RentterS re. betreffend. Bei der nächstbevorstehenden Revision der Gewerbe- und Personalsteuer - Kataster der Stadt Leipzig ffir das Jahr I8LÜ «erden die in der Qualität als Empfänger von AppMzeggen, Eapitzaliften, Rentiers re. Steuer- pflichtigen hierdurch auf die Bestimmungen drS die Gewerbe- und Peesorralstruer betreffenden ErgänzungKgesetzeS vom 23. April 185V und unter andern ? u ^ 7, i mif h. 2V, Punct 4, nach welchem den Betheiligten im Falls einer wissentlich unterlassenen Setbstvinschätzung für da- laufende Jahr eine Reclamation gegen die vyn der Abschätzungscommisfion bewirkte Schätzung nicht zusteht, ferne» auf h. 2t, PüNct LO, nach welchem es der wiederholten Eiuretchung einer Declaration für das folgende Jahr nur in dem Falle bedarf, wenn das betreffende Einkommen in Folge stattgehabter Veränderungen in eine höhere oder niedere Elaffe getreten ist, ingleichen , , aus h. 34 der zu gedachtem Gesetz« erlassenen Ausführungs-Verordnung unter ü., nach welchem Einkommen- Declarationen für das betressende Katasterjahr spätesten- Leipzig, am L. Jqlluar den LE. Annnar bei dem Stadtrathe oder, Falls der Steuerpflichtige seinen Beitrag in die geheime RenteNrolle ausge nommen zu sehen wünscht, bei der Königl. Bezirks - Steuer - Einnahme einzureichen flndj hierdurch aufmerksam gemacht. Formulare zu dergleichen Declarationen sollen auf Verlangen in der hiesigen Stadt, Steuer-Einnahme verabreicht werden^ käppg, dt» Lk. Dtcrmb« I8L4. D«r Ikath de» Etodt Leipzig. ^ - K.ch Bekauntmachnng, die Anmeldung zur theologischen Candidaten-Prüfung betr Diejenigen GtNVkende« der Theologie, weiche gesonnen fintz, fich vor Eintritt der Osterferien diese- Jahres zum kramen pro caneiirimurn anzumeiden, werden hiermit auf den Inhalt der tz. 9 de- Prüstrng--Regulativ- aufmerksam