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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.11.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-11-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185311131
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18531113
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18531113
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-11
- Tag1853-11-13
- Monat1853-11
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.11.1853
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Md Anzeiger. -I- S17. Sonntag dm 13. November. 1853. Verhandlungen der Stadtverordnete» am 0. November 1858. Der einzige Gegenstand der Tagesordnung für die heutige öffent liche Sitzung war ein Gutachten der Deputation zur Vermietung von Communlocalien über dir vom Stadtrath beschlossene anderweite Verpachtung der städtischen Reitbahn. Ref. St.-V. Märten-. Der Stadtrath macht hierüber folgende Mittheilung: „Der mit der StaatSregirrung im Jahre 1842 auf 12 Jahve, „als von Ostern 1842 bis dahin 1854, über Dermlethnng der „Reitbahn nebst Stallgebäude für den jährlichen MiethzinS von „600 Thlr. abgeschlossene Contract ward uns unter Einhaltung „der festgesetzten einjährigen Kündigungsfrist gekündigt, und wir „halten dabei zunächst in Erwägung zu ziehen, ob diese Lokalitäten „fernerhin als Reitbahn benutzt oder zu andern Zwecken verwendet „werden sollten. Wir glaubten uns für das Fortbestehen der Reit- „bahn entscheiden zu müssen, da, wenn auch bisher hiesigen Ein wohnern durch Privatpersonen Gelegenheit gegeben war, Unter richt im Reiten zu nehmen, eine Stadt, wie Leipzig, sich dieser „Zufälligkeit nicht «u-setzen kann, vielmehr eS in ihrem Interesse „liegt, ein so nützliche- Institut sich zu erhalten, nicht zu ge- „tzevckwtz daß da< Besteh« einer derartigen städtischen Anstatt dem „nächst noch weg« der Conenrrenz änßerst wünschenswert- ist. „Mir traten daher zunächst mit de« Universitäts-Stallmeister in „Berhandtuntz, mußt« jedoch, da derselbe sich nur zu einem weit „geringem, ÄS dem bisherig« Miethzinse bereit erklärte, von ,che«stlbe» adsehen, um so mehr, als sich unter mehreren andern „Eonenrrenten in dem Amtmann Bieter aus Halle ein, unserer „Ueber-eugung nach, völlig annehmbarer Bewerber uns darbot. ,^Derselbe erbietet sich für die Reitbahn nebst Stallgebäude zu „einem jährlich« Pachtgelde von 600 Thlr. unter der Bedingung, „daß, wenn sich während deS auf mehrere Jahre abzuschließenden „Pachtvertrag- ergeben sollte, daß er sich in seiner Berechnung „geirrt habe und er als ehelicher Mann nicht bestehen könne, ihm „nachgelassen werde, auch innerhalb der ContractSzeit nach vor- ,Hä»lstger einjähriavr Kündigung aus dem Pachtverhältnisse zu ,Mtea, ohne eine Entschädigung dafür zu gewähren. Zwar weicht „dieser Vorbehalt von den sonst üblichen ContractSbestimmungen „ab, mit Rücksicht jedoch auf die Eigenthümlichkeit de< Geschäfts, „bei welche« »eit weniger, als bei andern Unternehmungen, Ge ,Miu» und Verlust sich im Voraus berechnen läßt, und da eS „unter stützen Umständen dem Privatmanne nicht verdacht werden „mag, sich deshalb einigermaßen sicher zu stell«, andererseits aber ,,e» nicht lm Interesse der Stadt lieg« kann, auf Kost« des „Einzelnen ein« Nutz« zu ziehen, hielten wir jene Bedinguag „nicht für so angethan,, um das gemachte Anerbieten von der „Honb ßu weisen." Der Stadtrath hat daher beschlossen, dem Amtmann Bieter, welcher nach einem beigebrachten sehr vortheilhasten Zeugnisse deS köatal. preuß. Stallmeisters Andrä in Halle die Reitkunst wissen schaftlich erlernt hat, dir fraglich« Lokalitäten auf 6 Jahre, und zwar von Ostern 1854 bis Ostern 1860, für den jährlichen Mieth zinS von 600 Thlr. unter dem von ihm gemachten Vorbehalte zu überlass«, vorausgesetzt, daß derselbe sich über sein Vermögen noch gehörig auwveist und eine entsprechende Eaution leistet. Gleichzeitig hatte der Deputation eine Eingabe deS StallmeisterS Samßorg allhlrr vorgeleg«, welcher die Verwendung de< Colle- für nachsucht, daß ihm die städtische Reitbahn z« gleichem r, jedoch mit Gestattung der Sublocation, pachtweise wetde. Die Deputation empfahl: ») baS Gesuch Samberg-, als eine Jnterression in Privat angelegenheit« betreffend, auf Grund tz. 115»». derStädte- ordmmg ab- und an die Behörde zu verweisen. Anlangend die Verpachtung der Reitbahn an Amtmann Bieter, so war die Deputation mit der fernem Verwendung der fraglichen Räume zur Reitbahn auS den vom Rath entwickelten Gründen einverstanden. In dem vom künftigen Abpachter gemachten Vor behalte fand die Deputation nicht- Bedenkliche-. ES schien ihr vielmehr darin eine Garantie für die Thätigkeit und Redlichkeit d«S Pachter- zu liegen, ganz abgesehen davon, daß, fall- eS sich früher oder später Herausstellen sollte, daß die städtische Reitbahn mit Erfolg ferner nicht betrieben werden könne, eine mindesten- gleich hohe Verwerthung der Reitstallgebäude für die Stadtgemeinde zü jeder Zeit erlangt werden könne. Die Deputation empfahl demnach : d) die vom Stadtrath beschlossene Verpachtung der Reitbahn an Amtmann Bieter in der angegebenen Weife zu ge nehmig«, «blich, mit Rücksicht auf den Umstand, daß die Thätigkeit der berichterstattenden Deputation in letzter Zeit vom Stadtrathe gar nicht in Anspruch genommen worben, o) gegen den Stadtrath im Recommunirate die Erwartung auS- zusprech«, daß derselbe bei vorkommenden Vermiethungen von Eommunlocalen die Deputation in verfassungsmäßiger Weise auch femerhin zuziehen werde. Mit dem Anträge der Deputation unter ». erklärte sich St.-V. > Wi lisch, obgleich er da- Samberg'sche Gesuch zu dem Seinigen gemacht hatte, dennoch einverstanden; eb« so erachtete St.-V. I)r. Haubold diesen Antrag nach Lage der Sache für gerecht fertigt. Dagegen konnte er eS um so weniger billigen, daß bei der Verpachtung deS ReitstaUS keine Concurrenz eröffnet worden sei, als auS der Samberg'schen Eingabe hervorgehe, daß der Amtmann Vieler nicht der einzige Bewerber gewesen. Einem Zweifel de- St.-V. l)r. Hauschild, ob die Sam- berg'sche Eingabe als persönliche Angelegenheit zu betrachten sei, hielt Vicevorsteher Klein die Bestimmungen der tz. 115»». der Städte-Ordnung entgegen. St.-D. Wi lisch wünschte, daß der Stadtrath im vorliegend« Falle eine Licitation veranstaltet hätte, St.-V. vr. Hering er klärte sich gegen den von Bieter weg« der einseitigen Kündigung gemachten Vorbehalt, St.-D. Otto Wigand fand in dem vom Rathe vorgeschlagen« Contracte keine hinreichende Garantie für die Stadtgememde. Auf eine Bemerkung deS St.-V. Vr. Hauschild, daß der Vorsteher die Eingabe Samberg-, wenn dieselbe als eine rein persönliche Angelegenheit zu betrachten fei, sofort habe abweis« soll«, entgegnete Vorsteher Adv. Francke, daß er, da diese An sicht möglicherweise nicht allseitig aetheilt «erde, der Entschließung deS Collegium- nicht habe vorgreifen «ollen. Ein hierauf vom Vicevorsteher Klein gestellter Antrag: die Angelegenheit nochmal- an die Deputation zurückzugeb«, fand zahlreiche Unterstützung. Der Referent bemerkte dagegen, baß selbst in dem Falle, wenn der Pachter d« Contract nicht auShalt« könne und von der Vor behalten« einjährigen Kündigung Gebrauch mache, die Stadt keinen Schaden leiden «erde, da sie, wenn sich einmal ergeben habe, daß der Reitstall zu seinem eigentlichen Zwecke mit Erfolg nicht mehr zu verwenden sei, die fraglichen Lokalität« zu dem hier erlangten Preise jeder Zeit verwert-« könne.
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