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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.11.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-11-20
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185311200
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18531120
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18531120
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-11
- Tag1853-11-20
- Monat1853-11
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 20.11.1853
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Lci-zigcr Tageblatt Mld Anzeiger. 324. Sonntag den 20. November. 1853. Bekanntmachung. Durch unsere Bekanntmachung vom 23. Drcember >846 haben wir allen Verkäufern von Kohlen und Coaks zur Pflicht gemacht: 1) gehörig geaichte Gemäße zu halten, 2) jedem Käufer, auf Verlangen, Kohlen und Coaks mit diesen Gemäßen zuzumeffen, zu dem Ende aber, 3) wenn sie die Kohlen oder den Coak den Käufern selbst zusenden, ihren mit der Ablieferung beauftragten Leuten ein geaichtes Gemäß mitzugeben, und das Zumeffen, auf Erfordern der Käufer, bei der Ablieferung zu bewirken. Wir schärfen diese Verfügung mit dem Bemerken ein, daß jede Zuwiderhandlung dagegen mit einer Geldbuße von Einem Thaler und nach Befinden höherer Strafe geahndet wird, und daß die Verkäufer von Kohlen und Coaks in allen zur Anzeige kommenden Fällen für ihre Leute verantwortlich sind. Bezüglich der Form und der Dimension der erlaubten Gemäße verweisen wir auf unsere Bekanntmachung vom 22. April d. Z. Leipzig, am 16. November 1853. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. ' ^ Bekanntmachung. Die städtische Getreidegebühr - Ginnahme befindet sich vom 2>. d. M an in dem neuen Hauptsteueramts - Gebäude. Leipzig, de« 16. November >853. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. ——MW, > — ' - M... — W .. Etwas über die Sonntagsfeier. Da- Nachstehende ist aus der Karlsruher Zeitung entnommen, und ersuchen wir die Redaction, dasselbe in die Spalten des Tage blatt- aufzunehmen. Der „amerikanische Botschafter" brachte vor einiger Zeit einen Artikel, in welchem mitgetheilt wird, daß zu Newark im nordamerikanischen Staate Rew-Jersey am 8. April d. I. eine von dm neu eingewanderten Deutschen sehr zahlreich besuchte Versammlung gehalten wurde, welche unter dem Vorsitze eines ge wissen Or. G. Maier den Beschluß faßte, an den Stadtrath in Newark eine Adresse gelangen zu lassen, de- Inhalts: „Sie billigen es zwar, wenn Privaten und Vereine dahin zu wirken suchen, daß Mäßigung im Genüsse von berauschenden Ge tränken im Staate herrschend werde; allein sie glauben, es sei ver fassungswidrig, wenn obrigkeitliche Personen diese Bestrebungen in den Krei- ihrer Wirksamkeit ziehen, und halten „mit dem berühm ten Chemiker Liebig" den Genuß auch noch anderer Getränke al- de- kalten Wasser- für ein unentbehrliche- Bedürfniß de- ar beitenden Volk-. Sie billigen e-, wenn dafür gesorgt werde, daß die gemeinschastlichm Religion-Übungen an den Sonntagen unge stört dleibm, aber nur im Falle einer ärgerlichen oder böswilligen Störung der Sonntagsfeier könne eine Localodrigkeit berechtigt sein, Verbote gegm den Verkauf von Speisen und Getränken am Sonn tage zu erlassen; sie protestiren daher dagegen, wenn dm Arbeitern der Besuch von Restaurationen und Bierhäusern am Sonntage verkümmert werden wolle und erklären, daß sie eS für Pflicht halten, keinen Mann zu irgend einem Amte gelangen zu lassen, welcher für übertriebene Mäßigkeit-- und Sonntagsgesetze Partei nehme; sie verdammen da- mit letzterem verbundene Angebersystem und beauftragen ihren Präsidenten, diese Beschlüsse dem Stadtrath mitzmheilen und auch auf andere Weise zu veröffentlichen." Man kann sich leicht vorstellen, wie diese gegen die in Amerika herrschende Sitte der Mäßigkeit und der strengsten SonntagShei- tt-ung gerichteten Angriffe ausgenommen wurden. Der Stadtrath ernannte eine Commission von drei Mitgliedern, welche über diese Eingabe berathcn sollten. Sie legte am 3. Juni ihr Gutachten vor. Der Inhalt desselben war folgender: „Wir sind mit den Bittstellern völlig darin einverstanden, daß der Sonntag der einzige Ruhetag für die Arbeiter ist, aber nicht für diese allein, sondern für alle Menschen. Unsere Gesetze, ge gründet auf das göttliche Gesetz, garantiren diesen Tag Allen ohne Unterschied, damit sie Gelegenheit haben, den Vorschriften ihres Gewissens gemäß Gott anzubeten. Wir haben die Grundrechte aller Vereinigten Staaten verglichen und gefunden, daß der Sonntag nirgends für andere Zwecke bestimmt ist. Keine irdischen Berufs arbeiten (Nothwerke ausgenommen), keine Spiele und Belustigungen, die der Heilighaltung des Tages zuwiderlaufen, sind an demselben zu gestatten. Seit 200 Jahren besteht diese Ordnung bei UnS; wir haben uns wohl dabei befunden und beklagen daher jeden Ver? such, die auf Heilighaltung de- christlichen SabbathS abzielenden Gesetze aufzuheben oder ihrer Umgehung eine gewisse Berechtig»«- zu verschaffen, und erkennen darin einen Streich, der wider dm Fortbestand unserer freien Regierungsform geführt werden will. Frankreich ist uns dafür ein warnende- Beispiel. Dort hat man einst im wilden Taumel der Revolution den Sonntag sammt dem Christenthum abgeschafft; ein furchtbarer De-poti-mu- war die Folge davon. Eben so würde e- auch bei un- gehen, wenn den Leidenschaften von Leuten, die keine Selbstbeherrschung gelernt haben und sich den Grundsätzen der Religion nicht unterwerfen wollen, freier Lauf gelassen würde. Wir empfehlen allen unfern Mitbür gern, die altehrwürdigen Sitten unserer Väter zu achten und hoffen, es werde bei uns nie dahin kommen, daß Musikbanden und lär-. mende Aufzüge an die Stelle der Kirchenglocken treten, oder Spiele und Belustigungen an die Stelle der Gebete und Lobgesänge, die einem christlichen Volke im Dienste Gotte- ziemen. Unsere Frei heit betrachten wir als ein unschätzbare- Vermächtniß unserer Väter, glauben aber, daß Freiheit ohne Gesetz die schrecklichste Ruthe ist, wo mit der Himmel je ein dem Fluch verfallene- Volk gezüchtigt hat.
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