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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.11.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-11-27
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185311275
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18531127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18531127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-11
- Tag1853-11-27
- Monat1853-11
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.11.1853
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Leipziger Tageblatt und Anzeiger. ^ 331. Sonntag den 27. November. 1853. Verhandlungen der Stadtverordneten am 23. November 1853*). Bei den Verhandlungen über Verpachtung der städtischen Reit-1 bahn in der Plenarsitzung vom 9. November d. I. hatte daS! Collegium einen Antrag an den Rath beschlossen, welcher die Ver- l Wendung der Deputation zur Vermischung der Communlocale zum ! Gegenstände hatte. Auf der Registrande für die heutige Sitzung! befand sich ein Antwortschreiben de- Stadtrath- auf jenen Antrag. ! Der Stadtrath theilt mit, daß er die verfassungsmäßig alle 3 Jahre I stattstndende und zuletzt im Jahre 1849 vorgenommene Revision der I Miethwerthe der Communlocale unter Zuziehung der betreffenden ! Deputation in nächster Zeit bewirken wolle und nur um deswillen! bi- jetzt damit Anstand genommen habe, weil es ihm angemessen! erschienen sei, diese Angelegenheit nicht mit dem abtretenden Colle-! gium, sondern nach Einführuna des neugewählten zu erledigen. I Das Collegium faßte bei dieser Erklärung Beruhigung. I Im weiteren Verlauf des erwähnten Antwortschreibens spricht! sich der Stadtrach in folgender Weise auS: I „Hiernächst müssen wir aber noch, veranlaßt durch einen Bericht! „in der deutschen allgem. Zeitung vom 12. d. M. über Ihre Sitzung ! „vom S. d. M. der Gründe gedenken, die uns bestimmt haben, bei > „der Verpachtung des Reitstalles von öffentlicher Licitation abzu-! „sehen. Denn unmittelbar nachdem die Kündigung des bisherigen! „Pachtverhältnisses erfolgt und von unS der Beschluß gefaßt worden ! „war, den Reitstall seinem bisherigen Zwecke zu erhalten, hatten „wir, ehe noch von irgend einem Bewerber die Rede war, uns die „Frage vorzulegrn, ob Pachtlicitation eintreten solle oder nicht? „und wenn wir diese Frage verneinend beantworteten, so geschah „dies, weil erfahrung-mäßig gerade bei solchen Unternehmungen -,dle öffentliche Concurrenz der unsoliden Spekulation Thor und „Thür öffnet, so daß, wenn schon zwar fürs Erste hierbei eine „höhere Pachtsumme möglicher Weise hätte erzielt werden können, „doch da- Unternehmen selbst schon beim Beginne den Keim des „Untergangs in sich getragen haben würde, und damit kann weder „dem allgemeinen, noch dem finanziellen Interesse der Stadt irgend „etwa- gedient sein. Wenn daher der Referent der deutschen allgem. „Zeitung in seinem Berichte über Ihre diesfallsige Verhandlung „Einem der Herren Stadtverordneten die Aeußerung in den Mund „legt, es müsse, weil keine öffentliche Concurrenz stattgefunden, bei „dieser Verpachtung besondere Begünstigung für uns bestimmend „gewesen sein, so weisen wir dies als eine verwerfliche Verleumdung „um so entschiedener zurück, als unS von der Gemeindevertretung „niemals da- Zeugniß hat versagt «Orden können, daß wir bei „der Ausübung unsere- Amte- nur von dem Interesse unserer Stadt, „und nur von diesem, niemals aber von pflichtwidrigen Rücksichten „geleitet worden find. Hätte unS da- genannte Blatt der Unzweck mäßigkeit unseres Handel- geziehen, wir würden zu solchem Urtheile „geschwiegen haben; allein hier, wo man uns einer strafwürdigen „Verletzung unserer Amtspflicht öffentlich beschuldigt, dürfen wir, „wenn wir auch sonst von weiterer Verfolgung dieser Verläumdung „absehen, de» Herren Stadtverordneten gegenüber deren entschie denste Zurückweisung um so weniger zurückhalten, als wir der „Ueberzeugung sind, daß diese Aeußerung in Ihrem Collegium nicht „gefallen sein kan«, und daß, wäre dies dennoch geschehen, sie ebenfalls den Ordnungsruf Ihres Herm Vorsitzenden zur Folge „gehabt haben würde." *) «ingegangen gestern Mittag. Die Red. Der Vorsteher Adv. Francke gab nach Vortrag dieser Mit theilung de- Raths folgende Erklärung ab: „Der einzelnen Worte, die bei der fraglichen Verhandlung von den verschiedenen Rednern gebraucht worden, erinnere er sich nicht mehr, und eben so wenig würden die Mitglieder deS Colle giums, die damals zugegen gewesen, sich derselben erinnern. So viel aber könne er versichern, daß er nicht- vernommen habe, was ihn hätte veranlassen können, den betr. Redner zur Ordnung zu rufen. Insbesondere habe er nichts gehört, was eine Ver- läumdung de- Raths oder den Vorwurf einer Pflichtverletzung, deren sich derselbe schuldig gemacht, enthalten hätte. Er müsse ferner annehmen, daß auch kein anderes Mitglied des Collegiums etwas Derartiges vernommen, da nicht eine einzige Stimme sich gegen einen solchen, etwa gebrauchten Ausdruck erhoben habe, was doch gewiß geschehen sein würde, wenn ein solcher Ausdruck laut geworden wäre. Und endlich sei auch in dem über die Ver handlung aufgenommenen, vorgelesenen, genehmigten und unter schriebenen Protokolle nicht Derartiges zu finden. Hiernach glaube er im Namen des gesammten Collegium-, wie in seinem eigenen die Erklärung abgeben zu dürfen: daß eine Aeußerung, wie sie in dem Schreiben de- Raths bezeichnet wird, bei der fraglichen Verhandlung nicht vor gekommen sei." Der Vorsteher schlug hierauf vor: „in der Antwort an den Stadtrath dieselbe Erklärung ab zugeben, die er so eben abgegeben habe, ferner auf da- über jene Sitzung aufgenommene Protokoll Bezug zu nehmen, beglaubte Abschrift davon beizufügen, im Uebrigen aber dem Rathe anheimzugeben, ob und welche Schritte derselbe gegen den Verfasser der fraglichen Zeitungsnotiz tbun wolle." Das Collegium trat diesem Vorschläge einstimmig bei, sprach sodann dem Direktorium am Conservatorium der Musik für die Einladung zu der kürzlich stattgehabten Prüfung der Zöglinge dieser Anstalt seinen Dank zu Protokoll aus, und verwilligte der hiesigen poliklinischen Anstalt bis auf Widerruf eine jährliche Unterstützung von 50 Thalem. Hierauf wurde zur Tagesordnung übergegangen, und es berich tete St.-V. An schütz Namens der Deputation zu den localstat. Angelegenheiten über eine Mittheilung des Stadtrath-, die gemein schaftlich zu beantragende Aussetzung einer Ergänzungswahl de- Stadtverordneten - Collegium- bi- zum Ende des Jahres 1854 betreffend. Der Stadtrath hat sofort nach Einführung de- gegenwärtigen Collegiums über diese Angelegenheit an die Königl. Kreisdirection Bericht erstattet, um sich, bevor ein gemeinsamer Antrag deshalb gestellt würde, der Zustimmung der StaatSregierung zu vergewissern. Er hat in diesem Berichte nicht allein durch analoge Anwendung der einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch durch weitere praktische Gründe nachgewiesen, wie es im Interesse der Gemeinde liege, daß von Vornahme einer Ergänzungswahl vor Ende 1854 abgesehen werde. In letzterer Hinsicht ist dabei beson ders hervorgehoben worden, daß jede Wahl einen Aufwand von mehr als 600 Thlr. erfordere, daß die Betheiligung der Wähler sich in bedenklicher Weise abschwächen würde, wenn in diesem Jahre i zum dritten Male gewählt werden spttte, und daß das dermalige Collegium kaum zu einer freudigen Thätigkeit gelangen könne, wenn nach so kurzer Zeit ei« Drittheil wieder ausscheide. Die Erledigung der mit den Stadtverordneten in nächster Zeit zu verhandelnden wichtigen Gemeindeangelegenheiten lasse es aber dringend wünschen--
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