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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1855
- Erscheinungsdatum
- 1855-03-25
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185503255
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18550325
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18550325
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1855
- Monat1855-03
- Tag1855-03-25
- Monat1855-03
- Jahr1855
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 25.03.1855
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Leipzig« und Anzeiger. ^ 84. Sonntag den 25. März. I8SS. Verordnung, die Höhe der zum 1. April d. I. fällige« BrandversicherungSbeiträge betreffend; vom 19. März 1855. Wir, John««, von Gotte- Gnade», König von Gachse«, re. re. re. finden Uns, in Erwägung, daß nach tz. 48 ye« Gesetzes vom 14. November 1835, die Einrichtuna der JmmobiliarbrandversicherungS- anstalt betreffend, die erste halbjährliche Rate der Brandversicherungsbeiträge bereits künftigen ersten April zu entrichten ist, die nach Maßgabe der nur gedachten OesetzeSstette mit der dermaligen Gtändeversammlung bereits, eingeleitete Berathung über die Höhe der während der laufenden Finanzperiode von 1855/57 auSzuschreibenden Brandcassendeiträge aber voraussichtlich nicht zeitig genug zu Ende geführt sein wird, um bis dahin das vorschriftsmäßige AuSschreiben der gedachten Beiträge beanstanden zu können, bewogm, auf Geund von tz. 88 der VerfaffungSurkunde hiermit zu verordnen, . . . daß die BrandversicherungSbeiträge zu dem, künftigen 1. April d. I. fälligen ersten Halbjahrestermine nach der durch den AuSaabemehrbetrag in der abgelaufenen und den muthmaßlichen Bedarf während der lausenden Finanzperiodr be dingte» Höhe von jährlich LS Mgr. 8 Pf. für je 100 Thaler oder l " hwlSjüihrllch L Mgr. « Pf. von je SS Thaler» der VerfttchernnO-fnmrne zn erheben ftien, wobei jedoch für den Fa«, daß die Jahresbeiträge künftig auf «inen geringeren, alS den oba«gegeben Satz fixirt «Wden SolNm »ordchottm bleibt, de» BeitraaSpstichtige« b»S die«falls am 1. künftige« Monat« April zu vistz Erhobene anf die, de» 4. BBStzUMiß» Wchn chnitzjotzwSrake i» Anrechmma boinAM m lnffe«. Unser MmIstwlMN des Innern ist mit der TknSfuhrung dieser Verordnung beauftragt. Dresden, dm 19. «ikz 1855. ^ o (l^.8.) Johann« vr. Ferdinand Ischin-ky. Frievrich Ferdinand Fchr. v. Benst. Bernhard Badenhorft. Johann Heinrich Angnfr Vehr. Johann Panl von Falkenftein. Die vorßchende Verordnung, die Höhe der zum 1. April d. I. fälligen BrandversicherungSbeiträge betreffend, ist nach tz. 21 des tzi» Angeleaenheiten der Presse betreffend, vom 14. März 1851, in allen, unter die Bestimmung dieser Gesetzstelle fallenden Wftn zpm Abdruck zu dringen. reSden, den 20l März 1855. Ministerin« de- Innern. Arhr. v. Brust. Eppendorf. Verhandlungen der Stadtverordneten am 21. März 1855. Roch Erötzeung der Sitzung gab das Collegium seine Au- Dming Hur Bestollung des Advocaten Ludwig Müller als Actor da StÄtgeuninbe in de» zum Nachlasse des früheren Land- HNtchtSdlrectvrS Adv. Gtockmaem »öffneten Concurse, und erklärte, auf Vorschlag deS Vorstehers Adv. Francke, dem die Speise- anßait leitenden HülfSvereln für Uebersenbung einet diese Anstatt Wvffmd« Druckschrift seinen Dank und seine Anerkennung der UMthässßeÜ Worfamkeit jmer Männer zu Protokoll. In dem Nsgleitschreiben sagt der HülfSvereln: „Die vielfältigen Anfraam über Einrichtung, Betrieb und . -E Lkippger städtischen Speiseanstalt, die sowohl von „Privaten, alS auch von Behörden des In- und Auslandes an „dm Unterzeichneten Vowin «netze», voranlaßteu denselben, eine We ftiNeS sechSjtzrigm Betriebe« zusammenzustellen. Er .. , .h dazu um so mehr gedrungen, alS bei dem aller- „wärtS gefühlten Bedürfnis »ach Errichtung von Speiseanstalten „e< gewiß von Interesse ist, gemachte EtftchruuHM zu benutzen, „nnd man theilweise noch glaubt, solche AnstältM müßtm nur „alS Beiwerke der Armenversoraung angesehen, und könnten nur „mit bedeutenden laufmden Opfern erhalten «erden ; während „die Leipziger Speiseanstalt ihren Betrieb nur durch sich selbst „erhält. Denn die kleinen Ueberschüffe, die sie trotz der hohen „Nahrungsmittelpreise machte und die sie zur Abzahlung ihr«r „Capitalschuld verwendet, könnte sie unter andern Verhältnissen, „als die ihrigen sind, eben so gut zur Verzinsung und allmäligm „Tilgung deS Anlagekapitals verwenden, so daß sie eigentlich nur „die darauf verwendeten Kräfte ihrer Mitglieder dem allgemeinen „Besten zum Opfer bringt." „Der HülfSverein wird sich freue«, wmn da« Ergebnis seine- WirkenS in so weitem Kreise alS möglich bekannt wird, um dadurch und durch die Benutzung der von ihm gemachten Er fahrungen auch anderweit zur Abhülfe mancher Noth wenigsten« „mittelbar etwa« mit beitragen zu können." Die Ernennung de« bksherigm Assistenten Müntz zum Ein nehmer bei der Smdtsteuer - Einnahme wurde angezeigt, und dir Abrundung de« GehattS dieser Stelle nach Vorschlag de« Rath« auf 400 Lhlr. jährlich genehmigt. Ferner trug der Vorsteher Francke eine Zuschrift der, für Begutachtung deS Baue« am Georgenhaufe vom Collegium zu gezogene« Sachverständige« Brantzvors.-Jnsp. Kanitz und Architekt ,,
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