und Anzeiger. -IS H8. Sonnabend dm 28. April, I8SS. Bekanntmachung. Wegen eine- m den Badrräumen deS JacobShoSpilalS vorzunehmenden Baue- kann daselbst vom künftigen Montage dm 3V. d. M. an auf einige Lage nicht gebadet werden. Sobald die Bäder wieder benutzt werden können, wird deshalb gchrrveite Bekanntmachung erfolgen. Leipzig, den 26. April 1855. DeS Raths der Stadt Leipzig Deputation zum Jaeobshwspitale. l's B ek ann tm ach ung. LS soll das in dem im Salzgäßchen allhier unterm Stockhause befindliche, seither von den Herren Peter tzeadrich- L Grah innegehabte Gewölbe nebst WohnungSräumen im Ganzen oder auch einzeln von Ablauf gegen wärtiger Ostermesse ab an den Meistbietenden, jedoch mit Vorbehalt der Auswahl unter den Licitanten und jeder sonstigen Verfügung, vermiethet werden. terolustige haben fich daher d e n L. M a i d. I. um N Uhr auf hiesigem Rathhause bei der Rathsstube zu melden, ihre Gebote zu thun, sodafln aber weiterer Hesolution sich -u gewärtigen. Avr Leipzig, den 23 April Z855. Des Raths der Stadt Leipzig Fiaanz-DepatatLo«. Bekanntmachung. Mehr«« hundert Lbraumhaufen sollen auf dem dietjLhngen Gehau de» Eonaemitz« Revier», in drr Probstei und in der «the der Rödelbrücke, Montag de« R0 Npril d. I. »o« früh 0 Uhr an meistbietend verkauft werden. Leipzig, den 21. April 185S. Des Slathes der Stadt Leipzig Dekonomie« und Forst > Deputation. Landtagsmittheilungen. N. Sitzung der ersten und 42. Sitzung der zweiten Kammer am 2Ü. April. Die erste Kammer hat heute die Berathung des BauetatS iM,7ÜÜ Thir.^ beendigt, die Positionen S und 18 des außerordent- v. Kehmen auf Stauchitz, einen Antrag wegen authentischer Interpretation d-S §. S2 der Berfafsungsmkunde in Bezug auf die rage, ob solche nur bei ganze» Gesetzentwürfen oher auch bei ein- Lheiten derselben in Anwendung zu bringen sei, an die kegtenwg zu richten beschlossen. ie zweite Kammer hat in ihrer heutigen Sitzung einen ander- > Striche ihrer Finanzdeputation über da- Budget für da- Mßü der Justiz ertchigt und sodann die in Bezug auf die der Brmrdcaffenbeitta-e für daS erste Halbjahr 1855 er- Verordnung dom 1V. März d. I. ihrem Inhalte nach »tgt. O-ffeittliche Wohlthätigkeit. (Eingesendet.) L< ist ei« guter Gradmesser wissenschaftlicher Bildung, zu V auf welche Art öffentlicher Aufimse zur MUdthätigkeit der ' e oder eine aaqze Peyölchfttng rasch mit reichlichen Gaben nicht. Awar wird das menschliche Herz von .MW, jedem Leiden unmittelbar gerührt werden, gleichviel woher es ent steht und wen e- niederbeugt. Aber ehe da- Gefühl in Hand lungen üdergeht, hat e- den Verstand zu passiren, und da ist e-, wo die Unterscheidung zwischen wahrhaft der Unterstützung wür diger Noch und verdienter Noch eintritt. Der vernünftige Mensch darf nicht gleich in die Tasche greifen, so oft sich eine beredte Klage an fern Mitleiden wendet. Lr muß durchaus erst unter suchen, ob da- vorgebliche BedÜrsnt- wirtlich besteht, ob der An spruch an seine Hülfe mit einem sittlichen Recht erhoben wird, und ob sein Geschenk im Stande ist zu nutzen. Ohne diese un erläßliche Voruntersuchung kann er fich, wenn er weichen Herzen- ist, an Bettlern zum Bettler geben, und hat doch nur Lrocodil- thränen getrocknet, hat Niemandem aufgeholfm, außer der herum - bettelnden Trägheit und Liederlichkeit. Au- dieser allgemeinen Betrachtung ergeben sich ein paar zeit gemäße Anwendungen. Wir finden es gedankenlos gehandelt, wenn Liner auf offener Straße nicht angebettelt «erden kann, ohne da- Portemonnaie zu ziehen. Wir mißtrauen der Freigebig keit, die ihren Ruhm darin sucht, daß kein Hülfesuchender je um sonst an ihre Thür gepocht habe. Wir wünschten, da- die Pri- vatwohlthätigkeit überall da auf unmittelbaren Verkehr mit der Armuth verzichte, wo sie nicht vollkommen in die Verhältnisse eingeweiht ist und in allen andern Fällen der dazu eingesetzten Behörde das Feld freilaffe. Verlassen wir diesen engsten Kreis um da- Individuum her um, so ist natürlich in -er Regel weder eine peesönliche Unter suchung jede- einzelnen Falle- möglich, noch existier eine eigene Behörde zur Vermittelung. Er bilden sich vorübergehende Unter-