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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1853
- Erscheinungsdatum
- 1853-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185312055
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18531205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18531205
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1853
- Monat1853-12
- Tag1853-12-05
- Monat1853-12
- Jahr1853
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.12.1853
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Leipziger Tageblatt Md Anzeiger. 339 Montag den 5. December. i8sr Bekanntmachung, die AuSloosnng Lcipziger 31- Stadtschuldschcine betreffend. Die Ausloosung von 68,000 Thlr. Capital der französischen Kriegsschulden-Tilgungs-Anleihe vom Jahre 1830 soll Freitags den v. V. Mts. Bormittags um 9 Uhr auf hiesigem Rathhause im Conferenzzimmer Nr. 2 öffentlich erfolgen. Leipzig, den 2. December 1853. Der Nath der Stadt Leipzig. Koch. Bekanntmachung, die Abgabe von Hunden betreffend. Die in tz. 1 unseres Regulativs über die Abgabe von Hunden vom 25. November 1842 festgesetzte Steuer von jährlich 1 Thlr. 10 Ngr. für jeden Hund ist mit Genehmigung der Königl. Kreis-Direction von uns unter Zustimmung der Herren Stadtverordneten vom künftigen Jahre an auf 3 Thlr. jährlich erhöht worden, was wir hierdurch zur öffentlichen Kenntnlß bringen. Alle übrige Bestimmungen des Eingangs gedachten Regulativs bleiben auch ferner in Kraft. ^Leipzig, den 1. December 1853. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Verhandlungen der Stadtverordneten am 30. November 1853. (Schluß.) Die Bedingungen, welche der verhandelten Prolongation zu gelegt find, bestehen in Folgendem. 1. „Schon seit langer Zeit ist über den Mangel an Wirthschafts- räumen in Connewitz geklagt und auf Herstellung noch mehrerer Gebäude, namentlich einer Scheune, eine< zweiten Pferdestalles und eine- Keller- angetragen worden." — Diese Klagen sind nach der Mitthrilung des Raths durchaus begründet. „Beisitzers faßt die einzige vorhandene Scheune bei Weitem nicht de« Ertrag einer nur mittelmäßigen Ernte; der Pferdestall ist so beschränkt, daß er kaum für das nolhwendigste Bedürfnis uamrutlich nach Hinzuschlagung der Scherellschen Felder, geschweige denn für außerordentliche Ausspannungen, die bei jeder größeren Ökonomie häufig Vorkommen, oder für Einquartierung ausrricht, «ch daß der Pachter sich zeither nur durch die Räume eines gleich zeitig erachteten Gute- hat nothdürftig helfen können." Das Gleiche gilt von den Kellerräumen. De» Stadtrath hat daher dem Pachter die Erbauung einer Sch-««-. welche einen Pferdetzall und einen Keller enthalten und einen W-stenauf«nad von 4036 Thlrn. 1 Pf. erfordern wird und welchr in det FtuchMnie der gegenwärtigen Scheune in gleicher Höht und Tiefe «ach dem Garten zu errichtet werden soll, zuge- sagt. Da hierbei ein bereits vorhandenes kleines Schuppengebäude AM -besetzt werden muß und der Pachter zugleich, um auch für die Rindvieh- amd Schweinezucht (— für letztere besonders sind die Räume unverhältnißmäßig beschrankt —) noch einigen Raum zu gewinnen, um Deränderuoa des Kälberstalles in einen Kuhstall ÜNV Anlegung eines neuen JungvlehstalleS und einiger Tchweine- AßAs i« gedachtem Schuppengebäude dringend gebeten hat, so hat d«k für diese sämmtlichen Baulichkeiten mit Einschluß eine Summe von 4500 Thlrn. zu verwenden und in t 1854 aufzunehmen beschlossen. Die Verzinsung ist mit in der unter 9. aufgeführten Erhöhung des enthalten. ,A«f die Dauer des Hauptpachtes" — bemerkt der Gtadtrath Viehweide (Pachtzins 115 Thlr.), so wie der über die Scherellschen Felder (Pachtzins 338 Thlr. 10 Ngr.) unter den zeitherigen Be dingungen fortgesetzt werden." 3. „Pachter verzichtet auf jede Entschädigung, welche ihm nach dem Contracte wegen des am Feld- und Hauslnventarium zu Johannis 1854 sich vorfindenden Superinventarium zustehen würde, dergestalt, daß zu gedachter Zeit das sämmtliche Jnventarium neu ausgenommen wird und dann als das bei künftiger Beendigung des Pachte- dem Verpachter zu gewährende Stamminventarium gilt. Nur die Scherellschen Felder sind von dieser Verzicht aus genommen, weil diese dem Pachter in sehr geringem Culturzuftande, zum Theil unbestellt, übergeben worden sind und deshalb, so wie in Folge der Zusammenlegung, von der sie wesentlich berührt wurden, dem Pachter einen sehr bedeutenden Kostenaufwand ver ursacht haben, so daß es nur billig erschien, hier, wo der Pachter von den bestrittenen Verwendungen noch keinen erklecklichen Vorcheit hat ziehen können, von dem Ansinnen jener Verzichtleistung ab zusehen." „Die in dem Pachtcontrarte enthaltenen Bestimmungen über Reparaturen rc. sind dahin abgeänbert, resp. erläutert, da- bei Reparaturen an Brunnen und Röhrleitungen Pachter nur die Röhren unentgeltlich geliefert erhält, alles Uedrige aber au< eigenen > Mitteln bestreiten muß, daß die bedungene unentgeltliche Anfuhre > der Materialien bei Bauten, welche dem Pachter obliegt, sich auf alle Bauten, gleichviel ob die Gebäude bereits vorhanden find ober neu errichtet werden, bezieht, und daß Pachter die Instandhaltung der CommunicationSwege, wozu er bis jetzt nur die ntlchigen Fuhren zu leisten hatte, in ihrem ganzen Umfange übernimmt, wogegen ihm für die Wege in Thonbergsfiur die unentgeltllche Entnahme des nölhigen Materials aus der städtischen Sandgrube zugesugt worden ist, weil die Sandgrube des Thonberg zu -er für Ws--, desseruagen tauglichen Zeit sehr häufig mit Lass« augeWlt und Ls«,«' „soll «eben diese« noch der bei der letzten me besondere Pacht über 11^/, Acker Wiese auf der eters für schweres Fuhrwerk unzugänglich 5. A."' «, di« M Pachtung -chffngm „Pacht« »at sich f«m« »«»flicht«, di. zur , Wi.s«n, di« AMchwi.s« und »«. 8>Ui«n-id'. »«ah- Entwäss.run«, namentlich durch Anl.»»»-, Heduug »ad Instand haltung von «räd«,, in bkff.r«. Sulturzufland M s^n, auch d,r »st.«, durch Ryuilrun, »-« Pl'>ß-"uf«r» «d «.rdauung und Eindämmung .ini,.r Einrisse »,r d«m U,d«fland,. i.icht ub«.
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