und T4, Anzeiger. ^ 189. Sonntag den 8. Juli. 1855. ^ . Bekanntmachung. 2m Monat Juni d. I. sind von uns wegen nachstehender wohlfahrtspolizeilicher Vergehen Strafen oder Bedeu tungen auszusprechen gewesen. Leipzig, am S. Juli 1855. De* Math »er «t*»1 «etpzi«. Berger. T. «echler. 1) Manael oder ordnung-widrige Beschaffenheit der Aschenbehältnisse in Grundstücken 2) Strasenverunreinigung und sonstige Ordnung-Widrigkeiten beim Räumen der Privet - und Senkgruben, so wie bei» Ab- 2. sah, „ , L) Sonstige Gtraßenverunreinigunge« beim Abfahwn von Bauschutt, Katk x 4) Unterlassene- Kehren der Straße innerhalb der vorgefchriebenen Zeit (Markttag- Nachmittag- zwischen 2 und 4 Uhr. 5) Au-leiteu von Jauche in die Lagerinnen und Schleußt» 6) Au-schütte» von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt «. s. w. auf den Straßen überhaupt, «gleichen von Kehricht außer» halb der Kehrzeit (MmkltagS Nachmittag- von 2 bis 4 Uhr), so wie Liegtnlaffen von Kehricht u. s. ws außerhalb dieser Seit . . . . LI. 7) Au-gieße« von Flüssigkeiten au- den Fenstern auf die Straße A. 8) Vorschrift-widrige* Andrmgen von (über 2 Ellen vom Hause ab in die Straße herein sich erstreckenden und an ihrem r niedrigsten Lheile noch nicht 4 Ellen vom Pflaster oder Trottoir rntßernten) MarkißM 1 S) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoir- und Fußwege» durch Stehen- und beziehentlich Liegen- lassen von Wagen, Karren, Kiste«, Schutt, Sand und dergl. mehr, insbesondere wahrend der Nachtzeit ... S. 18) Ordnungswidrige- Pafsirm der Trottoir- und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagen und dergi. . . 26. Ordnungswidrhe- Füttern von Pferden auf der Straße . . . . 8 Unbeaufsichtigte- und ordnungswidrige- Stehenlaffen bespannter Wagen oder Schleifen auf der Straß« ... 7 Au-setzen von Blumentöpfen und dergl. vor die Fenster ohne vorschriftmaßige Vermachung durch Eisenstäbe oder Holz gitter Lnel. die Fälle, in denen dergl. Gegenstände auf die Straße herabgefallm sind, Bk» L4) Sandau-laden an den Ufem der Flüsse und Mühlgraben . . . . . IS) Au-klopfrn von Teppichen an andrem als dem hierzu angewiesenen Platze (dem an die äußerste Barrisre an der Allee zunächst anstoßenden Theile des Roßplatzrs) . . . . . L. 18) Lahakrauchen in Ställen, Werkstätten und anderen feuergefährlichen Orten, ingleichen Betreten von dergleichen Räum lichkeiten mit brmnender Cigarre oder Pfeife 8^ §7) Unvorsichtige- Gebühren Mit Feuer und Licht 2. 18) Unerlaubte- Abbrennen von Feuerwerk L. 19) Ordnungswidrige Aufbewahrung von Asche in Höfen und Uebersüllung der Aschengruben 2. SV) Derschiedyre andere wohlfahrt-polizeiliche Conttaventionen 17. Mng ahren de- Dünger- L5 5. 4. 4. 7. 2. 8uwmn ISS. Donnerstag den 12. Juli d. I. Abend- 6 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. r*ge-orlm«ng r L) Gutachten de- Au-fthrrffeS zum Bau-, Oekonomie- und Forstwesen, den Verkauf zweie* Wiesen- parzeüen an die Magdeburg-Leipziger EiftnbahngesellschafL betreffend. - 8) Gutachten deS Versaffung-ausschuffe- über: a. eine Mittheilung des Raths, Vas Aiettzregukttiv betreffend; 5. die beantragte Ertheilung eines persönlichen Backcsncession fiik die äußere PetrrSvorfkadt; c. die Erhöhung des Wochenlohn- der Länvgttichtsdiener. r : ^ " U»tt Die zweite Kammer hat gestern in §i»er AbendsitzupO einen Gesetzentwurf über die Aufbringung dg- Bedarf- für Mrchen «md Mc LANdtUgsmitiheitüWgek. 46. Sitzung "sten un^75. Sitzung der zweiten erledigt uud mit eirägm ModiDapone« 8 a mm er am 6. Juli. welcher den Gemeinden eine größere Freiheit bei der Die erfteKamwer hat heutt die nachwLglich auf da- a»ß-k- jhretz!WLrochiatlasten zu gewähren, einige HSrtssNs a^ ^ ^brachten MAianbem Aweiftl Lbw dn-n-legunK zu hebew unh chlig? ^'b^ukaAier und der Z«n berg, r^ Sraa W- Wenden» persönliche Vepeiungen wieder hrrzufteüm beWmmt war dis zweit- Kammer zu einer gcheimer Sitzung »sam- . m eine« Tesehrnünuch. öle Anlegung und Bemitzung elektro- mengettetm, . (K. I.) magnetischer Telegraphen betreffend, dessen Zweck die Verhütung j des Mißbrauches -ei Benutzung der Telegraphen ist, angenommen. " - j , rr sj.' -t