Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.12.1850
- Erscheinungsdatum
- 1850-12-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185012028
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18501202
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18501202
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1850
- Monat1850-12
- Tag1850-12-02
- Monat1850-12
- Jahr1850
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.12.1850
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Leipziger Tageblatt und Anzeiger ^ 336 Montag den 2. December. 1850. Holzversteigerung. Nächsten Dienstag den L. December früh 8 Uhr sollen bei der zur katholischen Kirche führenden Brücke eine Anzahl in den Anlagen ausgerodeter Pappeln, Linden, Kastanien, Kiefern und Fichten in Stämmen meistbietend gegen baare Bezahlung und der Bedingung sofortiger Abfuhr versteigert werdm. Die Stämme sind an oben bezeichneter Stelle von jetzt an zu besehen. Leipzig den 3V. November 1850. Die Deputation zu den Aulage«. LaudtagSverhaudluugeu. Dreiundfünfzigste öffentliche Sitzung der 2. Kammer am 30. November. Nach erledigtem Vortrag au- der Registrande, welche eine Mit teilung de- GesammtministeriumS in Beziehung aus mehrere nicht erschienene Kammermilglieder — Fleischer in Leipzig, den Stell vertreter de- Aba. Brockhau-, Wehner in Leisnig und wahr scheinlich auch Voigt au- Penig — enthielt, wendete sich die Ver sammlung zur Berathung de- ersten Gegenstandes der Tagesord nung, nämlich de- Bericht- über die Vorlage eine- neuen Berggesetze- an die Ständeversammlung. Der Bericht, dm im Aufträge der dritten Deputation Präsident vr. Haase erstattete — weshalb an seiner Statt einstweilen Vicepräsident v. Eriegern die Berathung leitete — war zunächst durch zwei Petitionen veranlaßt worden, welche von Karl Heinrich und Genossen zu Leipzig und von Heinrich Göldner und Genossen zu Freiberg und Dresden einaereichtworden waren, und zwar um ständische Verwendung dafür, daß der mittelst allerhöchsten Decrets vom 2V. Oktober vori gen ZahreS den damals versammelten Kammern vor- gelrgte Entwurf zu einem neuen Berggesetze der gegenwärtigen Ständeversammlung zur Berathung vorgelegt werde. Der Bericht giebt erst eine kurze GeschichtS- darstellung der neuern Vorgänge, welche den Entwurf hervorgerufen haben, und führt sodann die von verschiedenen Seiten erfolgte sehr günstige Beurtheilung desselben in öffentlichen Schriften an, z. B. die von dem AmtSactuar L. Uhlich aus Augustusburg, die vom Freiherrn F. v. Brust in Freiberg, von Juliu-Wei-ke im Decemberheft der Bülau'schen Jahrbücher für Geschichte und Politik u. s. w. AuS diesen und andern Schriften hat die De putation die Ueberzeugung von der Vorzüglichkeit de- Entwurfs geschöpft, und sie bedauert, „daß die Zeit, auf welche dieser Land tag sich zu beschränken hat, die hohe Staatsregierung behindert, diesen Gesetzentwurf dm versammelten Ständen zur Berathung vorzulegm. Sie erkmnt diese- Hinderniß einstimmig an und kann doch der Kammer nicht anrathen, die Gtaatsregieruna zu ersuchen, dm Gesetzentwurf zu dem gedachten Ende den Kammern auf gegenwärtigem Landtage vorzulegen. Wohl aber dürfte es nach ihrer Ansicht von großem Nutzen sein, wenn dieser Entwurf in kürzester Zeit zum Gesetz erhoben würde. Um die- letztere zu er reichen, scheint sich ihr (der Deputation) nur ein Weg darzu- dieten, nämlich die Vorlage de- Entwurf- von Seiten der hohen Ltaat-regierung und dessen unveränderte Annahme vn dloe, d. h. ohne daß specielle Berathung seiner einzetnm Abschnitte, Paragraphen und Beilagm von Seiten der Kammem eintrete." Die Deputation hält diesm Weg nach den vorliegenden Umständen für dm geeignetsten und findet in solchem weder eine Unzulässigkeit, noch einen Nachtheil, vorausgesetzt, daß diese ständische Erklärung unter dem Vorbehalt geschehe: „daß da- zu erlassende Berggesetz zwar so lange, bi- die Regierung und Stände üver dessen Auf hebung oder Abänderung in verfassung-mäßigem Wege sich ver einigt, als ein definitives gelten, dasselbe aber dm Kammem, da fern diese nach Ablauf der nächsten zwei Finanzperioden darauf antragen, zur Revision von Seiten der hohm Gtaat-regierung vorgelegt werden solle und die letztere darüber den Ständen Ansage erlheile." In diesem Ginne räth die Deputation der Kammer, „im Verein mit der hohen ersten Kammer die hohe Staatsregie- rung zu ersuchen, den mehrerwähnten Gesetzentwurf den jetzt ver sammelten Ständen vorzulegm, damit denselben die Möglichkeit gegeben werde, über dessen Annahme en bloo sich zu erklären." Im Uebrigen hält die Deputation e- für selbstverständlich, „daß der hohen Staatsregierung bei Gewährung diese- Antrag- zu über lassen sei, in die von ihr zu gebende Vorlage diejenigen Abände rungen des Entwurfs aufzunehmen, welche nach ihrer Ansicht aus den Verhandlungen darüber auf dem Landtage 18«*/so, aus öffent lichen, über den Entwurf erschienenen Schriften oder sonst sich herausgestellt haben." Von Seiten de- königl. Commissar- ist der Deputation erklärt worden, daß diesem Anträge ein Bedenken der Regierung nicht entgegen stehe. Dieselbe Zusicherung wieder holte in der heutigen Sitzung Reg.-Comm. Freie-leben mit der Hinzufügung, daß es der Regierung erwünscht sein werde, wenn der Deputationsantrag zu einem ständischen Anträge erhoben würde, und daß da-Gesetz nach zwei Finanzperioden nochmal- zur Revision mitgetheilt werden solle. Bei Eröffnung der Debatte sprach zunächst Abg. Riedel den Wunsch au-, daß in Bezug auf den Braunkohlenbergbau bessere Bestimmungen getroffen werdm, und kündigte für eine der nächsten Sitzungen einen hierauf und beziehend lich auf Abänderung des Gesetze-vom 1.1822 zu stellenden Antrag an. Hierauf dankte Abg. Sachße mit Bezugnahme auf seine Inter pellation für das rasche Erscheinen de- Bericht- und erklärte seine Zustimmung zu der Annahme cn bloe. Zugleich machte er auf den wohlthätigen Einfluß der neuen Berggesetzgebung auf die Berg- aerichtsbarkeit aufmerksam, während die ältere Gesetzgebung die Beamten nicht selten in Verlegenheit gebracht habe. Auch Secr. Scheibner äußerte sein vollständiges Einverständnlß mit dem Anträge der Deputation, da er einsehe, daß e- ohne eine Verbesse rung der betreffenden Gesetzgebung gar nicht mehr gehen könne. Seien auch noch Mängel in dem Entwürfe, so sei doch im In teresse der Beamten und Gewerke viel geschehen, obgleich er glaube, daß der obergebirgische Bergbau keinen großen Vortheil davon ziehen werde. Was nun diejenige Deputation betreffe, welche zu beauftragen sein werde, die Frage zu beantworten, „ob e- zulässig sei oder nicht, daß der Entwurf en dloe angenommen werde?" so werde dieser Auftrag eigentlich der ersten Deputation zufallen; da diese jedoch mit Arbeiten außerordentlich überhäuft sei, so stelle er den Antrag: „eine außerordentliche Deputation zu diesem Zwecke zu wählen." In Betreff einer hinsichtlich de- Braunkoh lenbergbaues eingereichten, von Riedel erwähnten Petition be merkte v. Nostitz, daß der Bericht fertig sei und e- nur noch eine- Einvernehmen- mit dem k. Commissar bedürfe. Dem Abg. Thier sch schien der Zeitraum, nach welchem da- neue Berggesetz zur Revision vorgelegt werden solle, zu lang. Rittner fand den Ar ,legt «trag ganz angemessen und richtete an den Referenten bei dieser
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite