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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.08.1855
- Erscheinungsdatum
- 1855-08-05
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185508056
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18550805
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18550805
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1855
- Monat1855-08
- Tag1855-08-05
- Monat1855-08
- Jahr1855
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 05.08.1855
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i l ^ il «I und Anzeiger. ^ 217. Sonntag den 5. August. Ir.. 2 -jr er. 1855. Bekanntmachung. Im Monat Juli d. I. sind von uns wegen nachstehender wohlfahrtspolizeilicher Vergehen Strafen oder Bedeu- tungen auszusprechen gewesen. Leipzig, am 1. August 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. Berger. ^ ' G. Mechler. 1) Straßenverunrelnigung und sonstige Ordnung-Widrigkeiten deim Räumen der Privet- und Senkgruben, so wie belm Ab fahren de- Düngers 15. 2) Unterlassene- Kehren der Straße innerhalb der vorgeschriebenen Zeit (Markttag- Nachmittag- zwischen 2 und 4 Uhr) 2. 8) Au-schütten von Asche, Ruß, Scherben, Bauschutt u. s. w. auf den Gnaßen überhaupt, ingleichen von Kehricht außer halb der Kehrzeit (Markttag- Nachmittag- von 2 bi- 4 Uhr), so wie Liegenlaffen von Kehricht u. s. w. außerhalb dieser Zeit 11. 4) AuSgießen von Flüssigkeiten und Au-schütten von Unrath u. bergt, au- den Fenstern auf die Straße ... 2. 5) Ordnung-widrige- Futtern von Pferden auf der Straße 7. 8) Sandausladen an den Ufern der Flüsse und Mühlgraben . 1. 7) AuSklvpfen von Teppichen au andrem al- dem hierzu angewiesenen Platze (dem an die äußerste Larritzre an dev Allee zunächst anstoßenden Theile de- Roßplatze-) 3. 8) Au-setzen von Blumentöpfen und dergl. vor die Fenster ohne vorschriftmäßige Bermachung durch KistnßLbo oder Holz gitter inel. die Fälle, 1« denen dergl. Gegenstände auf die Straße hera-gefallen find, 40. 9) Fahre« mit angespannt« Zughunden 1. w) Fahren mtt Rollwagen fchärftr at- im Schritt . . . I. 11) Versperrung oder Hemmung der Passage auf Straßen, Trottoir- und Fußwegen durch Stehen- und beziehentlich Liegen lassen von Wagen, Karren, Kisten, Schutt, Sand und dergl. mehr, Aufstetten von leeren Wagen, deim Befrachten der Wagen rc : ... 81, 12) Ordnungswidrige- Pasfiren der Trottoir- und Fußwege mit umfangreichen Gegenständen, Wagen und dergl. . 32. 13) Unbeaufsichtigte- und ordnungswidriges Stehenkassen bespannter Wagen oder Schleifen auf der Straße. ... 8. 14) La-akrauchen in Ställen, Werkstätten und anderen feuergefährlichen Orten, ingleichen Betreten von dergleichen Räum lichkeiten mit brennender Tigarre oder Pfeife 16. 15) Urivorsichtige- Gebühren mit Feuer und Licht . 2. 16) Verschiedene andere wohlfahrt-polizeiliche Tonttavmtionm . . . . . . . . . . . 12. 8umma 184. Bekanntmachung^ Wegen der gegen da- Ende jede- akademischen Halbjahre- zu haltenden Revision der Universitäts-Bibliothek werden mit Beziehung auf die ZK. 25 und 26 der Bibliothekordnung alle Die;enigen, welche zur Zeit Bücher entliehen haben, hierdurch aufgefordert, diese und zwar die Herren Studirenden vom 6.-8. August, alle übrigen Entleiher vom S. —11. August zurückzugeben. Leipzig, am 4. August 1855. Die Verwaltung der Universität-- BibliotheL. Lan-lag-mittheilungen. I Concurren; ist doch gut. Dre«den, S. Auzusi.' Seid« «ainmem haben sowohl gestern Kaum hatte in Nr. 207 der — -Correspondent d. Bl. unter der Abend, al« auch heule vormittag Sitzung,« gehalten. Durch di« I U-derschrist: Di» neue Fleischverordnung, seine Zufriedenheit Beschlußfassung auf da« V.reiai,un,«verfahren sind jetzt au» die darüber und jedenfall« auch die der meisten hiesigen Einwohner noch vorhanden gewesenen Disferenzpuncte bezüglich de- Gesetzent-1 au-gesprochen, so erschien in Nr. 209 eine Entgegnung, die nicht wurfS wegm Berichtigung von Wasserläuftn, so wie de- Ent-1 nur nicht- entgegnete, sondern überhaupt gar nichts sagte, wmf- einer definitiven Landt-g-ordnung ausgeglichen worden. I . Hm -u wissen, was recht und billig, wa- zeitgemäß und für Die zweite Kammer hat heute die Berathuna de- Jagdgesetze-1 die Ankunft heilsam ist, dazu bedarf eS weder eines Leipziger, noch beendigt. Der vorgelegte Entwurf ist bet der Schlußabstimmung I de- Diplom- einer andern Stadt. ^ »it 50 gegen 18 Stimmen abgelehnt worden, wogegen die Kammer I Was die vom — * Correspondent getharie Aeußerung, daß Kat rinen Vermittelung-Vorschlag angenommen hat, dahin gehend: die l-ir- statt Rinderzungen auf mänchen WirchStaftln figurtrt haben Regierung möge einen Gesetzentwurf vorlegen, welcher den Alt-1 mögen, glaube auch ich eher als nicht, da ich selbst aus dem Munde berechtigten eine billige Entschädigung gewähre, die theilS von den Ae- achtbar« Manne- erfahren habe, daß viele Kälberzung« von Neuberechtigten zu trag«, th.ils von der Staat-caff. durch ein Rchamareurm aufg.kauft worden sind. Bedenkt man nun noch, au- dem Ertrage der Jagdkarten zu restituitende, Vorschuß-1 daß keinem Gast, eine ganze Zunge auf eine Portion gegeben «lrd quantum zu bestreiten sei. (De. I.) 1 und gegeben werden kann, daß man durch Sam« fast ,eden l li,bia« Geschmpii-u ,Zielen, hnrch. künAchp- I weniger umfangreichen Sache ein größere- Volumen zu geben ver-
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