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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.09.1855
- Erscheinungsdatum
- 1855-09-02
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185509029
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18550902
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18550902
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1855
- Monat1855-09
- Tag1855-09-02
- Monat1855-09
- Jahr1855
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 02.09.1855
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und Anzeiger. ^ 24S. Sonntag den 2. September. 1855. Anderweite Bekanntmachung der S-nigltche« Br<tttdverficher««g--Tommifftom, die in Sachsen eoneesftonirte Fenerver- ffcherung--Anstalt MorT»«»L« in Berlin betreffend, vom IS. August LSSL. Die Königlich» BrandversicherungS-Commission hat bereit- unterm 1v. August diese- Jahre- (vergl. Nr. IS l d. Leip». Zeitung vom 14. desselben Monat-) im Interesse der hierländischen Versicherten da- Nähere über die, in außerordentlicher General-Versamm lung der Aktionäre am 23. Juli 1855 beschlossene Auflösung und Liquidation der Feuerversicherungs-Anstalt Loruosia in Berlin und den gleichzeitig genehmigten. z«ischen diestr Anstalt und der Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft im Vorau- abgeschlossenen Geschäft--Überweisung--Vertraamit dem Hiazufüae» zur öffentlichen Kennmiß gebracht, daß wegen diese- Vertrag- und seiner An wendbarkeit auf da- Königreich Sachsen die höhere Entschließung vorzudehalten sei, daß aber andererseits bei dem tatsächlichen Fort bestand der Lornv-m bi- zur Erledigung aller ihrer Verpflichtungen, auch zur Zeit die Versicherungsverträge mit dieser Anstalt fort- bestehen, und daß Aeuderungen deshalb, möge« pe von dm hierläqdischea Versicherten ohne Weitere- selbst getroffen oder durch bestellte Agenten anderer concessioatrter Prtvat-Anstalten herdei-efÜhrt werden, mit Verantwortlichkeiten und Nachtheklen verknüpft sein würden. Nach inzwischen erfolgter höherer Entschließung und Anordnung hat die Königliche BrandversicherungS - Commission dieser Be kanntmachung weiter hinzuzufügen und hierdurch zur öffentlichen Aeautmß zu bringe«, daß zuförderst die öffentliche Bekanntmachung de- Zeitpunkte-, mit welchem die der Feuerversicherung-anstalt Vorn»»!» zu Berlin für da- Königreich Sachsen ertheilte Concession al- zurückgenommen und die Anstalt für da- Königreich Sachsen alS aufgehoben anzusehen ist, ausdrücklich Vorbehalten bleibt; eS ist aber auch de-hatd und zur Richtschnur für da- Verhalten der hierländischen Versicherten selbst, wie der hierländischen Polizeibehörden wiederholt auf die schon in der Bekanntmachung vom. 10. August 1855 enthaltenen Beziehungen, — daß die Feuersicherung-anstalt Vornoam zu Berlin dermalen noch fortbesteht und daß die Verbindlichkeiten derselben gegen die Versicherten, obschon die Auflösung der Anstalt beschlossen und mit ihr neue Versicherungen und Prolongationen der bereit- bestehenden Versicherungen nicht weiter abzu- schließen sind, noch keineswegs für erloschen zu erachten, — hinzudeuten und nunmehr mit Bestimmtheit darauf hinzuweisen, daß ein einseitiger Uebertritt der Versicherten zu einer anderen Mobiliar-Feuer-DersicherungS-Gesellschaft, ohne daß vorder da- Verhältnis zur Loruasi» entweder in Folge de- Ablauf- de- Versicherungsvertrag- oder durch gegenseitige Übereinkunft vollständig gelöst und auf gehoben worden, eine unstatthafte und strafbare Doppelversicherung in sich schließt, welcher mithin von den Polizeibehörden die Ge nehmigung zu versagen ist. Dresden, den 28. August 1855. Königliche BrandverfichernngS - Sornmissto». Oberländer. Hayn. Die vorstehende Bekanntmachuna ist nach §. 21 de- Gesetze-, die Angelegenheiten der Presse betreffend, vom 14. März 1851 in allen unter die Bestimmung dieser Gesetze-stelle fallenden Zeitschriften zum Abdruck zu dringen. Dresden, dm 28. August 1355. Königliche Brandverstchernng-- Sommtssto». u ? . ^ . Oberländer. ... , >, . . i ^ Hapn. ^ ^ -er Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig, de« L. September 18SS. Dir gesetzlich angeorbnetr diesjährige -stevne der Communaharde findet Arettag den ^ September d. I. statt. Die Mannschaften haben fich hierzu in vorfchrift-mäßig-r Dienstkleidung ohne vorherge-angene- Dimststgnal auf den be treffenden Sammelplätzen zu der auf dm Eommandirbillet- angegebenen Zeit pstnttlich einzufindm. Zm Fall die Revue an dich« Lage «nrrrdieidm wüste, wird dnrch die Lamboure und Signalistm da- Signal „Los!" gegeben werden und die Revue Met dann MittMUch de» RS. September ». I. statt. Das <ko««a«do der <ko««»»algarde. HW Neumeister, Commaudartt. 's« 2 ^!. > .ll 5 » ^ - Mittwoch den 5. September d. I. Abends 6 Uhr ist Lsterttliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale, luvgr Wahl zweier Sladtrithe auf Zeit. Wch- Christian Sott tob Frege IN. und seine Vorfahre«. Nach kurzem Krankenlager, der Schwäche seine- hohe« Alter- «nterlie-md- verschied sanft und^chmerzlo- am SO, August ftüh ivhp der königl. sächs. Kammerrath Christian Gottlob 8-d gd M. in den Arm« der Seine«, in seinem Wohnhaus« an der Batznhofstraße. Ei» Mmm wie er, dev nicht nur einem dck ersten und weit und dreit rützmlichst dekannchn Handei-Hanse Vorstand, sondem auch ln manchen Drangsalen, welche unser Leipzig trafen, durch Rath und Lhat brlstand, fich aber auch durch seine große Leutseligkeit und reiche Wohlthätigkeit in den Herzen Lausender ein schöne-, unvergängliche- Denkmal gesetzt hat, nimmt gewiß da- allgemeinste Interesse in Anspeuch, und eine kurze Charakteristik seiner Leden-verhäitniffe wird daher in b. Bl. gewiß Willkomm« fei«. Christian Gottlob Frege gehört der dritten Generation
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