Donnerstag den 20. September. 185S. Bekanntmachung. Die Unterzeichnete JmmatnculationS-Eommission macht hierdurch bekannt, daß die im nächsten Semester zu haltenden Borlesungen a m LG Oktober LSGG beginnen werden. Gedruckte Verzeichnisse über die im gedachten Halbjahre zu haltenden Vorlesungen sind in der Expedition des Universitätsgerichts und in der Serig'scheu Buchhandlung zu erlangen. Leipzig, den 17. August 18LL. Die Jmmatriculatioss-Comrnisfimt daselbst. 1)r. OL. Grdmann, 8ür den UniversttätS-Richter: d 3 Rector, Herrmann Otto Böttger, zugleich in vier, des König!. Regierungs-Bevollmächtigten. Univ.-Secretair. Bekanntmachung. 1) Die vierjährige Leipziger MiehaeliSmeste beginnt den > MM». E^epteueber und endigt mit Vtty ^ Oetober. 2) Während dieser drei Wochen können «8r inländische, so wie die den Zollvereinsstaaten und den K K. Oesterreichischen Staaten angeh-renden Fabrikanten und Handwerker, ohne einige Beschränkung von Seiten der hiesigen Innungen, öffentlich hier fett halten und Firmen au-hängeu. L) Gleiche Berechtigungen haben alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiw-chentlicher Frist bleibt der Handel, so wie da- Aushängen von Handelsfirmen, auch aller und jeder sonstiger äußerer, die Stelle der Firmen vertretender Merkmale de- Verkaufs, allen auswärtigen Verkäufern -ei einer Geldstrafe bis zu Ly Lhaler verboten. den Häusern befindlichen außer der sofortigen Schließung desselben, jedesmal, selbst bei der ersten Zuwiderhandlung, mit einer Geldstrafe von 2L Lhalern belegt. 7) Allen ausländischen, den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht angehörigen Professionisten und Handwerkern ist nur «ährend der eigentlichen Meßwoche, also vom Einlauten blS zum Auslauten der Messe, mtt ihren Artikeln feil zu halten gestattet. 8) Eben so bleibt daS Hausiren jeder Art und das Feilhalten der den Zollvereinsstaaten und den K. K. Oesterreichischen Staaten nicht angehör igen jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Für letztere werden die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. v) WaS endlich den, auch auswärtigen Spediteur-, unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Betrieb von MeßspeditionSgeschästen betrifft, so verweisen wir deshalb auf daS von uns unter dem 2Y. October 1837 erlassene Re gulativ, die Betreibung deS Spedition-Handels allhier betreffend. Leipzig, den 24 Juli L8LL. Der Nath der Stadt Leipzig. Berger. ^ Leipzig, 1V. Sept. Trotz des ungewöhnlich starken Meßverkehr«, trotzdem, daß die Einwohnerschaft und die Fremden der Messe halber alle Hände voll zu thun Hatzen, und trotzdem, tzaß Leipzig gerade jetzt ketne speeifisch sächsische, sondern fast «ehr eine europäische Stadt ist — findet die Freude darüber, daß der geliebte Beherr scher Sachlens hier verweilt, doch «och Anklang, denn Taufende von Mensche« strömten heute früh, als der Erwartete hier einzog, festlichen Einzug. An der Eisenbahn wurde Er von de« Behör de» der Stadt feierlich empfangen. Auf dem Platze vor tem Hotel des -roßen Blumenberges, wo Er atzgestieaen, ist von der Stadt el» großartiges Ehrenportal erbaut, der Eingang zum Ho tel und der ganze Platz vor demselben ist festlich geschmückt, auch find die benachbarten Häuser, deren Besitzer es sich nicht haben nehme« lassen, dem freundlichen und gnädigen Herrscher dadurch ihre Liebe und Anhänglichkeit zu beweis«, in mannichfacher Weise verziert. Auf de« Lhürmen der Kirchen, der meist« öffentlichen Gebäude, dem RathhauS, Poftgedäude, Schloß, Bahnhöfe re. rc. «eh« Fahnen; auch sieht man auf viel-« Privathäuse« Flaggen weh«. .»j!