GEGOHRENE FLÜS S IG KE ITEN. Bericht von D R - Eduard Schmidt, Civilingenieur, Mitglied der Jury. Allgemeines. Unter der grofsen Gruppe IV befanden lieh auf der diefsjährigen Welt- ausdellung naturgemäfs auch die Produdle aus den gegohrenen Flüffigkeiten, welche von nahezu 1200 Ausdellern aus allen Ländern der bewohnten Erde in mitunter vorzüglicher Qualität eingefandt wurden und die gewifs wichtig genug find, um im vorliegenden Bericht einen Platz zu beanfpruchen. Die Erzeugung von Alkohol im weiteften Sinne hat in den meiften Ländern eine verfchiedene Grundlage und Bedeutung: — andere Rohftoffe — andere Zwecke — eine verfchiedene Beiteuerung; Umltände, welche fämmtlich für die Richtung, in welcher die Erzeugung ftattfindet, von grofser Bedeutung find. Vor Allem id die Beziehung, in welcher die Branntwein- und Spiritus brennereien zur Landwirthfchaft und fpeciell zur Viehmadung und Boden bereicherung fleht, eine äufserfl wichtige. Durch die Extradlion des Alkohols läfst fie alle durch die Gährung nicht veränderten Nährfloffe der Getreidegattungen, der Kartoffel etc. als Schlempe zurück. Daraus folgt, dafs, wenn durch .das gewonnene Product (Alkohol) die aufgelaufenen Koften zurückbezahlt werden, die Rückflände koflenfrei erhaltene Futterfloffe find, deren Produktion in den Vordergrund tritt, während der Alkohol die Stelle einer Nebenprodudlion einnimmt. Diefe Thatfaclie ift wohl die Veranlaffung zu der koloffalen Produclion in den meiden europäifchen Ländern, welche noch durch die Fortfehritte der mechanifchen und chemifchen Technologie erhöht wird. Einige datidifche Belege werden hierüber die beden AuffchHiffe geben. (Siehe Tabelle Seite 79.) Die Rohdoffe, aus welchen die verfchiedenartigen Sorten von Brannt wein und Spiritus erzeugt und ausgedellt wurden, laden fich in drei Kategorien eintheilen: 1. In die där lerne hl haltigen, wozu alle Getreide Arten, der Mais und die Kartodel etc. gehören. 2. In die zuckerhaltigen, wozu die Zuckerrüben, dieMelafle, derRohr- zucker-Syrup und die verfchiedenen Kernfrüchte und Beeren gehören. 3. In jene, welche die Gährung bereits durchgemacht und fertig gebil- d eten Alkohol enthalten, wie Wein, Weingeläge, Bier, Cider.