BERICH T der Commission zur Ateenlnng von Lelirern und CrßierMrabeMeu, Von Herrn Otto Hornbostel, Obmann der Commission. (Vorgetragen in der Monatsversammlung am 8. Mai 1868.) Bezugnehmend auf ihre Mittheilungen im Monat November, erlaubt sich heute Ihre Commission über die eingelaufenen und geprüften Sendlingsberichte zu referiren. Von den vom Vereine zur Pariser Ausstellung abgesandten 78 Send- lingen haben 54 rechtzeitig, d. i. vor Ablauf des vom Vereine bestimmten Termines, ihre Berichte geliefert; 15 nach diesem Termine, somit verspätet. Ein Send ling, Herr A. Bernard, ging leider mit Tode ab, und 8 Sendlinge sind ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen. Für diesen Rückstand entschädigen durch ihre Qualität die eingelaufenen Berichte; es konnten deren 37 zum Drucke vor bereitet werden und sind die meisten derselben sehr entsprechend, ja viele aus gezeichnet zu nennen. Mit wahrem Interesse hat Ihre Commission die Berichte gelesen und geprüft und sie bedauert lebhaft, dass es nicht in der Möglichkeit lag, jeden Bericht in voller Ausdehnung mit allen Beilagen der beschlossenen Veröffentlichung übergeben zu können. Es mussten, um Wiederholungen zu ver meiden und das projectirte Buch nicht zu kostspielig zu gestalten, im Einver nehmen mit den Berichterstattern, manche Kürzungen vorgenommen, manche Zeichnungen weggelassen werden. Einige sehr lobenswerthe Berichte konnten dem Drucke nicht übergeben werden, da sie ohne die beigegebenen Muster oder vielen Zeichnungen unverständlich geblieben wären und die Vervielfältigung der letzteren nicht möglich war. Um das Belehrende dieser oberwähnten Berichte, Muster und Zeichnungen nicht verloren gehen zu lassen, waren sie den in Paris angekauften und hier im Locale ausgestellten Gegenständen angereiht. Dem Beschlüsse des Vereines vom Mai 1867: „die besten Berichte und Mittheilungen auf Antrag der Commission in entsprechender Weise auszu zeichnen,“ folgend, erlaubt sich heute dieselbe zu beantragen : dass diese Aus zeichnung in der kleinen silbernen Medaille des Vereines bestehe, begleitet von einem die Veranlassung näher bezeichnenden Diplom. Nach gewissenhafter Prüfung aller eingelaufenen Berichte erkennt Ihre Commission als dieser Auszeichnung würdig: aus der Reihe Jener, welche recht-