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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.10.1855
- Erscheinungsdatum
- 1855-10-28
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185510287
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18551028
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18551028
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1855
- Monat1855-10
- Tag1855-10-28
- Monat1855-10
- Jahr1855
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 28.10.1855
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und Anzeiger. : - > — -7?-7- : ^.7". —! .7 ^ -.- ^7-—- -.7' , ' . . . . — — 301. . Sonntag den 28. Oktober. 1855. ^ . . _. . i. -- - , Bekanntmachung. Da «S neuerdings öfters vorgekommen, daß zu musikalischen Aufführungen in öffentlichen Localen obrigkeitliche Er laubniß nicht eingeholt worden ist, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kennlniß: Zu musikalischen Aufführungen jeder A.»t in öffentlichen Localen, gleichviel ob dieselben vor oder nach 10 Uhr de- Abends stattfinden, einschließlich der Musik bei Tanzstunden, bedarf eS einer jedesmaligen odrig keitlichen Erlaubniß. Eine solche Erlaubniß ist auch dann erforderlich, wenn eine geschloffene oder Privat-Gesellschaft zur Abhaltung von Tanz-, Concert- und Tafelmusik sich eines öffentlichen Locales bedient. Geschloffene Gesellschaften haben dergleichen Erlaubniß selbst dann einzuholen, wenn sie in den von ihnen ermietheten Privatlocalen musikalische Aufführungen vorzunehmen gedenken. Wegen Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden nicht nur die Besitzer des Locals, sondern auch die Betheiligten selbst mit Geld- oder verhältnißmäßiger Gefängnißstrafe belegt werden. Jngleichen haben diejenigen eine solche Strafe zu gewärtigen, welche die ihnen ertheilte Erlaubniß überschreiten. Leipzig, am 13. Oktober 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Günther. Bekanntmachung. DaS Fahren mit bespannten Wagen, Schlitten oder Schleifen auf dem zwischen dem Petersthore und dem Moritz damme gelegenen Wege ist nur Denen gestattet, welche an einem der daran gelegenen Häuser zu verkehren haben, sonst aber das Durchfahren durch diese Straße bei Einem Thaler Strafe verboten. Leipzig, den 25. October 1855. Der Uath der Stadt Leipzig. Koch. Donnerstag den 1. November d. I. Abends 6 Uhr ist öffentliche Sitzung der Stadtverordneten im gewöhnlichen Locale. Tagesordnung: Wahl eines Stadtraths auf Zeit. Machet aus der Uoth eine Tugend! Wohl hält sich Mancher für berufen, über die Art ein Wort zu verlieren, wie die Stadt Leipzig an äußerem Schmuck und an Einrichtungen gewlnnen könne, welche ihr Ehre machen, und buhende von Malen ist der Museumsbau besprochen worden in einer Weise, als brauche mau nur an dasjenige zu denken, «aS Leipzig zur Zierde gereicht, nicht aber auch an den damit verbundenen Kostenpunkt. Gott» sei Dank, das die Stadt Leipzig hierin größere Opfer zu bringen vermag, als manche ihrer Schwesterstädte, aber nur durch gute Wlrthschast wird sich Leipzig diese« Vorzug erhalten können und die Freude, eine schöne Gemäldesammlung als Eigenthum der Commun bwrüßea zu können, darf uns nicht aus der Bahn mer- cauMfiher Vorsicht Herausreißen. So ständen wir denn am schönsten Platz« unserer Stadt und schauen durch die entlaubten Promenaden auf den Ort, welchen man allem Anscheine «ach zur Erbauung de- neuen Kunstpalais «mserlesen hat, und auf der andern Seite nach dem Georgenhause hin, wo ein vor Jahre» begonnener Bau un- an Disharmonie unter den Lenkern des städtischen Budget- und an verlorene Zin se« »ahnt. Der Einsender, um es zu sage«, ist nicht von der Ansicht er füllt, daß uns eine Fleisch- und Productenhalle Noth thue, er ist namentlich der Meinung, daß, wenn am Georgenhause der Raum dazu zu beschränkt wäre, man auf alle Fälle ihn nicht durch Unter brechung der Fluchtlinie und auf Kosten d«S freien Verkehrs groß genug und passend machen müsse, aber so viel scheint ihm gewiß, daß, wenn die lehtwilligen Verordnungen de- sel. Herrn Gchletter in Kraft treten sollen, wir Leipziger nicht säumen dürfen, ein Museum zu beschaffen. Der Standpunkt am Augustusplatze mahnt also, zwar in ver schiedener Richtung, dennoch aber zu Vereinbarung zweier Fragen, welche in eine einzige verschmelzen, sobald man den Kostenbetrag al- Ausgangspunkt beibehält. Hier handelt eS sich darum, einen bereit- schönen Theil unserer Promenade, vielleicht den besten, durch Veränderung umzugestalten, neue Engagements zu contrahiren, welche wenigstens nicht allseitige Billigung finden; und dorten handelt ,S sich fortwährend um Ver- werthung einer Baustelle, welche vielleicht noch lange im Stande bleibt, dem Beschauer einen Begriff von der Zerstörung Gebasto- polS zu geben. Der praktische Leipziger lasse jede Parteiung fallen, er lege die Hand auf die beklommene Brust, denke daran, daß nicht blos die Pflanzungen ln der Nähe de- JohanniSbrunnenS im Stande sein werden, Staubwolken von seinen Gemälden fern zu halten ; er denke daran, daß der Leipziger Park und die un mittelbare Näh« des Schwaneuteichs jedwede Lichtberaubung und Furcht vor Heuer schaden in große Ferne rücken, auch daß Lichtre flexe hier schwerlich näher liegen als wo anders, und er kann in aller Ruhe verantworten, daß das große Loch am Georgenhause der Kettergrund zum neuen Museum werde. Es würde zu weit
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