Anzeiger. 302. Montag den 29. Oktober. 1833. Bekanntmachung, die Anmeldung der rnilitairpflichtigen Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift des Gesetzes über Erfüllung der Militairpflicht vom l. August 1846 und 9. November 1848 werden alle im Königreiche Sachsen rnilitairpflichtigen im Jahre L8SS geborenen Mannschaften, welche bei uns als Stadtobrigkeit sich anzumelden haben, einschließlich der in Pfaffendorf und Petzscher Mark, so wie unter Gerichtsbarkeit deS Königlichen KreisamteS allhier wohnenden hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Donnerstag den L. November d. I. vor unserem Deputaten in*der alten Waage am Markte allhier sich aebührend zu stellen, im Unterlassungsfälle aber sich zu gewärtigen, daß gegen die Ausbleibenden nach h. 73 ff. des zuerst angrführten Gesetzes werde verfahren werden. Die im Jnlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im Auslande Geborenen, aber nach Sachsen Ge hörigen durch Tauszeugniffe wegen ihres Alters sofort zu legitimiren. Dafern übrigens Personen aus früheren Geburts jahren sich allhier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben Freitag den B. November b. I. in derselben Maße wie vorgedacht bei uns anzumelden. Sechzig, am 13 Oktober 1833. Der Nuth der Stadt Leipzig. Koch. ' Günther. Bekanntmachung, die Anmeldung der bei den Rekrutirungen vom Jahre 18SS und L8S4 in die Dienstreferve gefetzten Mannschaften betreffend. In Gemäßheit der Verordnung des Königlichen KriegSministerii vom 22. Mai 1849 (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1849, Seite 101) werden die bei der letzten und vorletzten ordentlichen Rekrutirung, also im Jahre 1833 und 1834, in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, insoweit dieselben sich zur Zeit hier aufhalten, hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Donnerstag den L. November d. I. vor unserem Deputiert in der alten Waage am Markte allhier, unter Einreichung ihrer Geburts- und Bestellscheine, zur Aufzeichnung entweder persönlich sich anzumelden oder im Behinderungsfalle durch Beauftragte sich anmetden zu lassen. Leipzig, am 13. Oktober 1833. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Günther. Bekanntmachung. Bo» der medicinischen Fakultät sollen folgende dermalen erledigte Stipendien für Studirenbe der Mediein anderweit vergebe» »erden: ») zwei Knaupfische Stipendien L 30 Thlr. auf ein Jahr; d) zwei Queümaizische Stipendien L 69 Thlr. und 30 Thlr. auf drei Jahre; e) da- Schnedelbach'sche Stipendium L 12 Thlr. auf ein Jahr; ö) drei Lrier'sche Stipendien L 30 Thlr. auf drei Jahre; e) drei Walther'sche Stipendien L 100 Thlr? auf drei Jahre. Bedürstiae Studirende der Medikin werden daher hierdurch zur Bewerbung ausaesordert und veranlaßt, ihre dies- fallsigen schriftlichen Gesuche unter Beifügung diS Maturitäts- unh ArmuthSzeugniffes, auch eines Verzeichnisses der besuchten Vorlesungen nebst Angabe der bereits genossenen akademischen Beneficien di- spätestens den LS. November L8ÜS bei dem Artuar unserer Fakultät in der Universität-- Eanzlei allhier einzureichen. , Leipzig, den o. Oktober 1833. Die «edieinifche Faeultät dafelbff. vr. Otto Bernhard Kühn, d. Z. Dekan.