Md Anzeiger. ^ SV5. 7-, Donnerstag den 1. November. 1855. WWW Bekanntmachung, die Anmeldung der militairpflichtigen Mannschaften betreffend. Nach Vorschrift des Gesetzes über Erfüllung der Militairpfucht vom l. August 1816 und 9. November 1848 werden alle im Königreiche Sachsen militairpflichtigen im Jahre L8SS geborenen Mannschaften« welche bei uns als Stadtobrigkeit sich anzumelden haben, einschließlich der in Pfaffendorf und Petzscher Mark, so wie unter Gerichtsbarkeit deS' Königlichen Kreisamtes allhier wohnenden hiermit aufgefordert, im Anmeldungstermine Donnerstag den 1. November d. I. vor unserem Deputirten in der alten Waage am Markte allhier sich gebührend zu stellen, im Unterlassungsfälle aber sich zu gewärtigen, daß gegen die Ausbleibenden nach h. 75 ff. des zuerst angeführten Gesetzes werde verfahren werden. Die im Jnlande Geborenen haben sich mit Geburtsscheinen, die im Auslande Geborenen, aber nach Sachsen Ge hörigen durch Tauszeugniffe wegen ihres Alters sofort zu legitimiren. Dasein übrigens Personen aus früheren Geburts jahren sich allhier aufhalten sollten, welche ihrer Militairpflicht noch nicht Genüge geleistet, so haben sich dieselben Freitag den L. November d. I. in derselben Maße wie vorgedacht bei uns anzumelden. Leipzig, am 15. October 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Günther. Bekanntmachung, die Anmeldung der bei den Rekrutirungen vom Jahre 18ÜS und 18S4 in die Dienstreferve gefetzten Mannschaften betreffend. In Gemäßheit der Verordnung des Königlichen Kriegsministerii vom 22. Mai I84S (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1849, Seite 101) werden die bei der letzten und vorletzten ordentlichen Rekrutirung, also im Jahre 1853 und 1854, in die Dienstreserve gesetzten Mannschaften, insoweit dieselben sich zur Zeit hier aufhalten, hiermit aufgefordert, im Anmeldungßtermine Donnerstag den 1. November d. I. vor unserem Deputirten in der alten Waage am Markte allhier, unter Einreichung ihrer Geburts- und Gestellscheine, zur Aufzeichnung entweder persönlich sich anzumelden oder im Behindrrungsfalle durch Beauftragte sich anmelden zu lassen. Leipzig, am 15. October 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Günther. Erinnerung an Abführungder Grundsteuern rc. Am L. November d. I. wird der diesjährige vierte Termin der Grundsteuern, welcher in Folge der zu dem Finanzgrsetze vom 16. August d. I. erlassenen Ausführungs-Verordnung vom nämlichen Tage mit r - Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit ?- zu entrichten ist, fällig. Die diesfallsigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge, so wie die städtischen Realschoß- und Communanlagen an diesem Lage und spätesten- binnen 14 Tagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme allhier pünctlich zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort executivische Zwangsmittel gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, am 31. October 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. - Koch. Bekanntmachung. Das Fahren mit bespannten Wagen, Schlitten oder Schleifen aus dem zwischen dem PeterSthore und dem Moritz damme gelegenen Wege ist nur Denen gestattet, welche an einem der daran gelegenen Häuser zu verkehren haben, sonst aber daS Durchfahren durch diese Straße bei Einem Thaler Strafe verboten. Leipzig, den 25 October 1855. > » Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. e