Bekanntmachung. Da das Königliche Ministerium der Justiz die "dem Ritteraute Zweinaundorf bisher inständige Gerichtsbarkeit zu übernehmen beschlossen hat und solche in Folge Verordnung Desselben vom H. September 1855 heutigen Tages von unS in ihrem zeitherigen Umfange für den Staat und auf das KreiSamt Leipzig übernommen worden ist, so wird diese JuriSdictionSveränderung unter dem Bemerken, daß alle in den bei den zeitherigen Gerichten anhängigen Rechtssachen bereit- anberaumten Termine ohne weitere besondere Ladung, bei Vermeidung der in den erlassenen Ladungen angedrohten oder sonstigen gesetzlichen RechtSnachtheile mmmehr beim KreiSamte Leipzig abzuwarten sind, hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Borna und Leipzig, den 2. November 1855. Königliche Amtshauptmannschaft. Königliche- KreiSamt. j von Oppel. Lucius. Leonhard. ^ Bekanntmachung. ^ Zur Abgabe der Stimmzettel behufs der Erwählung von 218 Wahlmännern für die Ergänzungswahl der Herren Stadtverordneten und Ersatzmänner sind die Lage de- G., G. «nd U. November d. I. BonmttagL von S bis 12*/, und Nachmittag- von 3 bis 6 Uhr feftgcs.tzt worden und eS haben sich die Stimmberech tigte« innerhalb dieser Zeit por der Wahldeputation in der ersten Etage der alten Waag« bei Verlust deS Stimmrechts für diese Wahl in Person emzufinden und ihre Stimmzettel vorschriftsmäßig adzngeben. Leipzig, den 2 November 1855. Der Math der Stadt Leipgig. . , , . .. ' Koch. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern rc. Am L. November d. I. wird der diesjährige vierte Termin der Grundsteuern, welcher in Folge der zu dem Finanzgesetze vom 16. August d. I. erlassenen Ausführungs-Verordnung vom nämlichen Lage mit Atvei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichte» iß, fällig. Die dieSstilllsigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträae, so wie die städtischen Realschoß- und Eommunanlagen an diesem Lag« und spätestens binnen 14 Lagen nach demselben bei der Stadt-Steuer-Einnahme aühier pünktlich zu bezahlen, indem nach Ablauf dusir Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort executivische Zwangsmittel gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, am 31. Vctober 1Sv5. Der Math der Stadt Leipzig. Koch. ynr 1. rr - r - - - -7 "" z-ze- U » —^ » HO. ^ < ü - ^ . - - IS - L - IS i — - IS » so. — - r - «7— ». 2 - — , Bekanntmachung. die htefig« Arm« find vom 1. Mai btt Ende October b. I. folgend« außerordentliche Gaben un- zugegange«: — z Geschenk vom auszttsft« Wehrverei» de< Ragstädter Borftadeoiertels, durch Herr« W. Hünel. v « »o« Erinünalamtt in Sach« Andreas Ehrlstlau Gchmßzo — - von Herr» Moritz Friedeman« hier weg« einer Dtstdwnz mit den Herr« Gebrüder Meyer in KSnigso berg fteiwill^ bezahlt, durch das P-lizetamt hier. MM- , vom EriWchaalMMt hier adgeiieftrt. — - GHHM v« Herm Fr. Hoff«»««, von Her« M-ritz Marx. einer Leichenfrau als erhaltenes Douceur für NrsteSnng eines Sarges bei einem Tischlermeister, von L. durch C. A. - Rest oeefalloner Eaueionen in Markepsltzeisach«. S - Geschenk der Gesellschaft „Lypographta". ^ ' als Belohnung für zwei gestand«« «nd abgelieftrse Gparmstendücher von K. W. St. dee Here« Gebrüder Meefetd hier für ein« gewonnen« Proeoß. i eines GtreiiobftetS l« Sachen Kirchner oft». H. vom Klüger gezahlt bnrchs Stadtgericht. r r r ... .»