L . und N. Anzeiger. ^ 2. Sonnabend, dm 2. Januar. M m !H — ^ » »847. 1. Bekanntmachung. Das Leipziger Tageblatt beginnt mit 1847 den 40. Jahrgang. Bestellungen darauf werden in Unterzeichners? Expedition angenommen; auswärtige Interessenten aber wollen sich deßhalb an die hiesige König!. Zeitungs-Expedition oder an die mit derselben in Verbindung stehenden Postämter wenden. Der Preis beträgt vierteljährlich 1 Thaler pränumerando. Ankündigungen aller Art, welche durch dieses Blatt die größte Verbreitung finden, werden eine breite oder zwei Spaltzeilen zu 2z Ngr. berechnet, mit größerer Schrift nach Verhältniß, und angenommen in der Expedition, so wie in den Wochen tagen auch in der Buchhandlung von I. Klinkhardt, Ritterstraße, großes Fürsteucollegium, neben der Buchhändlerbörse. Eine einzelne Nummer kostet 12 Pfennige. Für eine Extrabeilage sind 2 Thlr. zu vergüten. Leipzig im December 1846. Expedition des Leipziger Tageblattes ^ (Johannisgasse Nr. 48). Aufforder u n g. Um das zum Behuf des für das Jahr 1846 aufzuftellenden Gewerbe- und Personrlsteuer - Kataster- der Stadt Leipzig, nach Vorschrift der zu dem Gewerbe- und Personalsteuer-Gesetze vom 24. Decbr. 1845 erlassenen hohen Ausführungsverordnung vom nämlichen Tage h. 33. von un§ anzufertigende Einwohner-Verzeichniß in gehöriger Vollständigkeit liefern zu können, be dürfen wir genauer Verzeichnisse über das Einkommen aller angestellten Beamten, Geistlichen, Kirchen - und Schuldiener, so wie aller eine öffentliche Function bekleidenden Personen. Es werden daher die sämmtlichen hiesigen Königlichen, Universität-- und andere Behörden hierdurch veranlaßt, diese Ver zeichnisse, in welchen 1) die neue Brandkalaster-Nummer der Wohnungen, 2) die vollständigen Tauf- und GeschlechtSnamen, 3) das Einkommen, wenn es fixirt ist, nach dem Betrage, wie solche- am Schlüsse de- vorigen Jahre- Statt ge funden hat, 4) die steigenden und fallenden Emolumente dagegen nach dem Betrage, welchen sie im vorigen Jahre zusammen erreicht haben, genau aufzuführen, auch 5) die darunter begriffenen Ortszulagen und der etwa bewilligte Dienstaufwand bemerklich zu machen, auf da- abgelaufene Jahr 1846 in der'Stadt-Steuer-Einnahme allhier bis zu« LS. deS jetzigen Monats abgeben zu lassen. Spätere Eingaben können bei der diesjährigen Katastration nicht berücksichtigt werden, und es haben daher die betreffenden Behörden die durch die verspätigte Einreichung derselben herbelführten Unrichtigkeiten im Kataster zu vertreten. Leipzig, am 2. Januar 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. . vr. Gross. ^ °' Bekanntmachung. ^ Da e- bei der bedeutenden Vermehrung der Kohlen- und Cook-Niederlagen am hiesigen Orte nicht ausführbar ist, für jede dieser Niederlagen besondere Messer ln Pflicht zu nehmen, eS aber gleichwohl im Interesse der Käufer liegt, sich von der Rich tigkeit de- MaaßeS beim Einkauf von Kohlen und Cook überzeugen zu können, so ist allen Perkäufern *-» dergleichen Brenn materialien von uns zur Pflicht gemacht worden, 1) gehörig geaichde Maaße zu halten, 2) jedem Käufer, auf Verlangen, Kohlen und den Cook mit diesen Maaßen zuzumessen, zu dem Ende aber 3) wenn sie die Kohlen oder den Cook den Käufern selbst zusenden, ihren mit der Ablieferung beauftragten Leuten ein solche- geaichteS Ma,ß mit zu geben, um diese- Aumessen auf Erfordern der Käufer bet der Ablieferung zu bewirken. Uebrigms ist Veranstaltung getroffen worden, daß sich auf dem Fletscherplatze jeder Seit ei» verpflichteter Kohlemvesser aufhält, ^>4 - V. Ls -L