I Anzeiger. ' — —— - , .'.- .1 -- 1,,'t.".^.. ----- 34. Mittwoch, den 3. Februar. 1847. Bekanntmachung. Die Herren Professoren und übrigen akademischen Docenten werden andurch veranlaßt, die Ankündigungen ihrer Vorlesungen für das nässte Sommer-Semester, wie sie solche in den Lectionß-Katalog ausgenommen wissen wollen, bei dem Redacteur desselben, Herm Vr. Tchletter (am untern Park Nr. 10) binnen 14 Tagen und längstens den LS. Kehrvar LS4V in der gewöhnlichen Form einzureichen, wobei zugleich in Erinnerung gebracht wird, daß spätere Eingaben nicht berücksichtigt »erden können. Leipzig, den 1. Februar 1847. Der Rector der Universität. . vr Ludwig v. d. Pfordterr. Bekanntmachung. Da die Gründe, weshalb die in Nr. 31 dieses Blatte- enthaltene Bekanntmachung, den Postenlauf zwischen Leipzig und Frankfurt a/M. betreffend, widerrufen wurde, ihre Erledigung gefunden haben, so werden nunmehr und zwar von morgen an die in der gedachten Bekanntmachung bezeichnten Veränderungen eintreten, so daß demnach unter Wegfall der zeither noch fort- bestandenen FahrpoK zwischen hier und Weimar 1) auf diesem Postcourse nur noch die Leipzig,Frankfurter GilpoK mit der Abfertigung: aus Leipzig, täglich um 7 Uhr Abend-, au- Frankfurt a/M., täglich um 8 Uhr Abend- tm Gange bleibt. 2) mit Ausnahme der Packereien nach Markranstädt und Lützen, alle Fahrpostfendungen, welche nach und über Postorte de- Leipzig'Krankfurrrr Coprse-, so wie nach Merseburg bestimmt sind, mit dem um lO^/i Uhr Vormittag- von hier nach Magdeburg abgehenden Personenzuge über Halle, Fahrpostgegenstände nach Markranstädt und Lützen aber mit der Eilpost und zwar ohne die bei dieser Post für Packereien eintretende Portoerhöhung, zur Versendung kommen; 3) die mit dem gedachten Dampfwagenzuge zu befördernden Fahrpostgegenstände bis spätesten- um 8*/, Uhr früh, Packereien nach Markranstädt und Lützen dagegen zur Eilpost bis um 3 Uhr Nachmittag- zur Aufgabe gelangt sein müssen, wenn sie mit der nächsten Versendungsgelegenheit befördert werden sollen, und 4) die Beförderung von Briefen auf vorerwähntem Eourse folgendermaßen von hier ab stattfinden wird: ») mit dem um 6^/2 Uhr früh über Halle abgehenden Personenzuge bis Weimar, b) mit dem unter 1- gedachten Dampfwazenzuge ebenfalls bis Weimar und 0) mit der Eilpost um 7 Uhr Abend- wie zeither nach und über alle Postorte de- Leipzig-Frankfurter CourseS. Briefe nach Markranstädt und Lützen können bloS mit dieser Post versendet werden. Ueber den außer der Eilpost bestehenden Postenlauf zwischen Weimar und Frankfurt a/M. wird da- Nähere späterhin noch bekannt gemacht werden. Leipzig, den 2. Februar 1847. Königliche Ober-Post-Direction. von Hüttner. Gin Wort übßr die Einführung de- Institut- der Frieden-, r i ch t e r. In der heutigen Stadtverordnetensitzung wird unter Andern» die Frage über Einführung de- Institut- der Friedensrichter be- raihe» werden. Wir nehmen davon Veranlassung zu folgenden kurzen Bemerkungen: Da- auf dem letzten Landtage berathene Gesetz über die Be stellung von Friedensrichtern vom 22. Juni vor. I. stellt eS in den freien Willen jeder Gemeinde, ob sie Friedensrichter erwählen «olle oder nicht; die Entschließung hierüber ist bei un- bi- jetzt auSgesetzt geblieben, weil man erst da- Erscheinen der Aus führungsverordnung zu dem Gesetze und der Instruction für die Friedensrichter erwarten wollte. Beide liegen jetzt vor und e- ' wird demgemäß die Entschließung hierüber sich darauf zu erstrecken haben, ob man es für zweckmäßig erachte, Friedensrichter mit der durch da- Gesetz, die Verordnung und die Instruction be stimmten Stellung und Function Ln Leipzig zu erwählen? Da- Gesey selbst ist nun zwar au- einem, bei einem frühem Landtage vom Präsident 0r. Braun gestellten und von den Ständen angenommenen Anträge hervorgegangen und hat die Absicht, durch Vergleiche den RechtSstrektigkeilen möglichst vor zubeugen. ES könnte sonach als ein echt volkSthümlicheS und ! wohlthätigeS erscheinen, dessen segensreicher Folgen man sich mög- ! lichst theilhaft'g zu machen hätte. Allein die Stellung, welche den Friedensrichtern gegeben ist, ist so wenig geeignet, einen wahren Fortschritt in der Rechtspflege zu gewäkren, daß hie Ansicht über die Aweckmaßigkeit de Einführung von Frieden--