Suche löschen...
Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.02.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-02-11
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184702110
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470211
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470211
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-02
- Tag1847-02-11
- Monat1847-02
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 11.02.1847
- Autor
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Anzeiger. Donnerstag, den 11. Februar. 1847. Erinnerung an Abentrichtung der Grundsteuern rc. Am 1. Februar d. I. wird der I. Termin der Grundsteuern fällig. Die diesfallsigen hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeitrage, so wie die städtischen Realschoß- und kommunal-Anlagen an gedachtem Tage und spätestens binnen 14 Tagen nach demselben bei der Stadtfteuer - Einnahme allhier zu bezahlen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, sofort executivische Zwangsmittel gegen die Restanten eintreten müssen. Leipzig, den 30. Januar 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. Ltto. Außerordentlicher Landtag. Verhandlungen der ersten Kammer Die vierte öffentliche Sitzung der ersten Kammer am achten Februar ward mit Einführung und Verpflichtung des Bevoll mächtigten des- Grafen v. Solms-Wildenfels, Herrmann v. Carlowitz auf Maxen, begonnen. Hiernach bevorwortete Bürgermeister Gottschald eine Petition um Gewährung einer Nachfrist zur Anmeldung der auf den Grundstück.» der Bitt steller haftenden Realrechte, und indem er dieselbe als besonders dringlich darftellte, machte er zugleich bemerklich, daß es jetzt wohl angemessen erscheinen dürfte, dem früher gemachten Vor behalte gemäß, Deputationen zu wählen, an deren dritte er die Petition, welche er zu der seinigen erhebe, abzugeden er suche. Hierüber entspann sich eine ziemlich weitläufige Discussion, die zunächst einen Antrag des v. Criegern, in Folge dessen aber einen von Sr. Königl. Hoheit Prinz Johann dahin gestellten: „daß die Kammer nunm hr unverweilt zur Wahl der dritten und vierten Deputation verschreiten möge" hervorrief. Dieser letztere Antrag fand, nachdem v. Criegern den seinigen zurückge nommen, zahlreiche Unterstützung, und nach Verlauf längerer Debatte, in welcher gegen denselben keine erheblichen Bedenken erhoben wurden, einstimmige Annahme, nachdem Staatsminister v. Falkenstein noch besonders darauf aufmerksam gemacht hatte, baß die Regierung hoffe, die Kammern würden über andere, als die vorgelegten Gegenstände nur in dem Falle berathen, falls solche als wirklich dringende und unaufschiebbare sich erwies.n hätten. Die betreffende Petition wurde sodann an die dritte Deputation verwiesen. Darauf gehr man zur Tagesordnung: Berathung über Erwählung einer Deputation für das die Nahrungsverhältnisse betreffende allerhöchste Decret, über und eS wird in Folge derselben der von v. Welck gestellte Antrag: „für diese außerordentliche Deputation sieben Mitglieder zu wählen", angenommen. Hierüber bemerkt Viccpräsid. Hübler, daß die verstärkte Finanzdeputation sich constituirt, ihn zum Vorstande und Dr. CrusiuS zum Secretair erwählt habe. Ferner behält sich Graf Hohentbal, Königsbrück vor, der außer ordentlichen Deputation über den in seiner Gegend herrschenden Nothstand besondere Mittheilungen zu machen. Endlich bemerkt Präsident v. Friesen, daß die Mitglieder der einen Kammer zu den geheimen Verhandlungen der andern Zutritt haben und von der nächsten geheimen Berathung der zweiten Kammer die dies seitigen Mitglieder benachrichtigt werden sollten, womit sich eine diesfallsige Anfrage des v. Pohlenz erledigt und die Sitzung geschlossen wird. In der fünften öffentlichen Sitzung, welche am 0. Februar Vormittags 11 Uhr beginnt, wird zunächst der Eintritt de- 1)r. Mirus, Bürgermeister von Leisnig angezeigt, und derselbe vermittelst Handschlags vom Präsidenten in Pflicht genommen. Auf der Registrande befindet sich unter Nr. 14. eine Eingabe des Direktorium der Chemnitz-Riesaer Eisenbahn, Welche- die Kammer bittet, bei der Regierung alle die Maaßregeln zu bevorworten und zu beantragen, welche diesem in seiner Ent wickelung gefährdeten Unternehmen zur gedeihlichen Fortführung und Beendigung nützlich und rärhlich erschienen. Hierzu bemerkt v. Welck: er habe diese Schrift durchlesen, sei aber nicht im Stande, jetzt gleich die einzelnen Punkte derselben genau zu referiren; auch sei der Zustand, in welchem sich unsere Eisen bahnen seit 48 Stunden befänden, ganz abgesehen von den außer dem geforderten Millionen, nicht etwa geeignet zu einer beson der» Bevorwortung derartiger Unternehmungen; doch solle da- Niemand abhalten, diesem großartigen Unternehmen zu Hilfe zu kommen, und mit demselben Wohlwollen sich für diese Bahn zu interessiren, welche eine der wichtigsten fürs ganze Land sei. Aus diesem Grunde mache er jene Petition zu der seinigen. — Der Präsident verweist sie auf diese Erklärung hin an die dritte Deputation, wogegen 1)r. Gross einhält: Da man einmal eine außerordentliche Deputation für die Eisenbahn habe, wenn auch zunächst für die baiersche, so möge man die Petition doch dahin abgeben. Präsident: das sei eigentlich gegen die Land tagsordnung. Jndeß erhält der Antrag ausreichende Unterstützung. Vicepräsident Hübler ist gegen den Antrag: man solle die Petition doch an die dritte Deputation abgeben, diese möge entscheiden, ob sie die Abgabe an die außerordentliche Deputation für angemessen erachte oder nicht. Dem tritt v. Hohenthal- Königsbrück bei, da vor allen Dingen die Deputation zu ent scheiden haben würde, ob der Gegenstand so unabweiSlich oringend sei. Daran — erwidert Or. Gross — sei wohl nicht zu zweifeln, da ja der Bau gefährdet sek. v. Po fern verwendet sich für den Antrag: die Sache laufe doch auf weiter nichts hinaus, als auf Geld geben und Geld nehmen, da möge man sie also an die außerordentliche Deputation verweisen. Hübler: die außerordentliche Deputation habe die Finanz deputation nicht allein zu vertreten, v. Welck: die Sache sei außerordentlich dringlich, denn es fehle allerdings an Geld; e- müßten noch 1,700,000 Lhlr. geschafft werden; geschehe da- nicht, so müßten demnächst die Arbeiten an der Bahn eingestellt werden. DaS Direktorium habe sich alle Mühe gegeben, Geld herbeizuschaffen, allein eS sei unmöglich gewesen, solche- zu er langen; die Banquierhäuser hätten Bedingungen gestellt, die jene- nicht habe eingehm können, v. Erdmann-dorf: w»lls man
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite