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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.03.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-03-03
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184703036
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470303
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470303
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
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Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-03
- Tag1847-03-03
- Monat1847-03
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 03.03.1847
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rg. nädi- r. Le tter. ruhig ieger- ürger edern licht» > und Villen N. dem Bitte > cdurch LU. Thlr. an m ie. Haut. Rv». Bav. :re. - ahn- Pa'mb. Gotha. ch. H-f. tfurt. Pruffe. Berlin. >don. - Frkftt. Hof. Dresden. ^erg. aviere. London, ner Hof. Ltipztgcr Tageblatt und Anzeiger. — ^ «2. Mittwoch, den 3. März. 1847 Ueber Ikentenverfichermngs-Anfkalten. t von andern verzinslichen Papieren) ist bei dm Rentenschrinen (S ch l u ß.) ! der, daß sie ohne den geringsten Nachtheil für den Inhaber Was nun die Steigerung dieser Rente anbetrifft, so entsteht I auf irgend eine Weise verloren gehen können. Der rechtmäßige sie runäckst daraus daß ursprünglich nur 3 pEt. gegeben, wäh, Eigenthümer erhält in solchen Fällen ohne große Schwierigkeiten rmd die Kapitalien zu 4 und 4'/r pEt. ausgeliehen werden; I Duplikate; sie können auch ohne Nachtheil für den Eigenthümer kin ferneres Anwachsen der Rente aber über diese Sätze hinaus I auf noch andere Weise in andere Hände übergehen, denn die beruht auf folgenden Nothwendigkeiten: Es muß vorausgeschickt I Renten können ohne sein Mitwiffen niemals erhoben werden, werden daß die Erben eines Verstorbenen die baare Einlage und I eine Bedingung, welche namentlich für Eltern oder andere Ge. baare Nachzahlung (auf Jnterimsscheine) zwar aus der Gesell-1 schenkgeber von solchen Scheinen zur Beruhigung dient, daß die schaftscaffe zurückerhalten, daß sie aber sowohl die gutgeschriebenen, l Rente direct oder indirekt allemal in die Hände desjenigen kommt, als die baar bezogenen Renten bis zur Höhe ihrer baaren Ein-! der dem Directorio als rechtmäßiger Eigenthümer bekannt ist ; lagen der betreffenden Jahresgesellschaft als Erbtheil überlasten I denn die Rente wird nicht anders ausgezahlt, als gegen amtliche müffen Mit der Zeit ist dies ein nicht unbedeutender Gewinn, I Bescheinigung, daß der Eigenthümer lebt, eine Bescheinigung, der auf das Wachsthum der Renten gewaltig einwirkt. .l die wohl nicht ohne sein Mitwisser, wird erreicht werden können. Nehmen wir beispielsweise an, daß X. in der Zeit der Er-I Ein dritter Vortheil ist, daß sich der Inhaber weder um die füllung seiner Scheine stirbt, so erbt die Gesellschaft, der er I bei StaatSpapieren vorkommenden Werthsveränderungen noch angehört, 900 Thlr., denn die IO Einlagen, L 10 Thlr. jede, I Ausloosungen, oder sonstige politische Einflüsse zu bekümmern haben sich durch Zins auf Zins auf 10 Mal 100, als auf! braucht, und selbst in Zeiten des Krieg- oder des Aufruhr- 1000 Thlr. erhoben, und die Erben des X. erhalten nur diel dürfte der Besitz von Rentenscheinen von großer Wichtigkeit sein; baare Einlage von 100 Thlr. zurück. I es wird vielleicht dem Inhaber von Rentenscheinen Alles, sein Wen» nun gezeigt worden ist, wie die Rente mit der Zeit! ganzes Vermögen geraubt oder durch Truppenmärsche absorbirt, steigen kann, so ist noch die Frage zu beantworten, ob der Iso bleibt ihm doch wenigstens noch die Unterstützung der Renten- Vater de- L. auch sicher darauf rechnen kann, daß, wenn sein I anstatt bis an sein Ende in bis 150 Thlr. per 1 Schein zu- tzohn ein hohes Alter erreicht, er bis an seinen letzten Lebens-1 nehmender Größe, da das Direktorium, wie schon obenerwähnt, tag eine resp. wachsende Rente aus der Anstalt beziehen werde?! die Geschäftsgelder so sicher unterbringt, wie eS nur immer einem und diese Frage wird dahin beantwortet, daß, wenn auf dieser I Privatmann möglich ist, nämlich zum bei Weiten größten Theile Erde eine menschliche Verwaltung von Geldmitteln überhaupt I aus Landgrundstücke. sicher genannt werden kann, es ganz gewiß die der sächsischen! Der Feind würde schwerlich im Gesellschaft-locale der Ge, Rentenversicherungsanstalt ist. Will man aber diese nicht zu! sellschaft etwas Andere- vorfinden, als unbrauchbare Schriften, den sichern zählen, so muß behauptet werden, daß eS überhaupt! und wenn auch die verpfändeten Grundstücke durch Verwüstung keine sichere giebt. Man lese, um sich von der Wahrheit diese-! rin oder zwei Jahre unfruchtbar bleiben und somit die Einkünfte Ausspruchs zu überzeugen, die zweite Abtheilung der Statuten lauf diese Zeit ausbleiben sollten, so beschränkt sich ein solche- dieser Gesellschaft 8vb tt. kol. 32 seq., sie sind in Bezug auf! Unglück doch immer nur auf kurze Zeit; der Inhaber von Ren- sichere Verwaltung von Geldern so erschöpfend, daß sie bereit-! tenscheinen, dem Alles genommen ist, kann sich nur Glück wün» anderen ähnlichen'Instituten als Muster Vorgelegen haben. Ischen, daß ihm seine Ansprüche an die Einkünfte der Renten, Der Vorrheile, seine Kinder in die Rentenanstalt einzukaufen,! anstatt nicht genommen werden konnten, der Andere hingegen, giebt es mehrere: I der au- dem Unglück Etwas gerettet hat, kann um so ruhiger Obiger T. hat nicht- nachgezahlt, weil er entweder keine! die Zeit erwarten, in welcher die Rentenanstalt in den Stand Lust oder keine Mittel hatte; es darf aber kühn behauptet werden, l gesetzt sein wird, ihre Unterstützungen wieder flüssig zu macheru daß ein Vater seine Kinder erstens einmal zur Sparsamkeit l Ein vierter Vortheil namentlich für Väter verheirarheter animirt, wenn er ihnen Jnterimsscheine der Rentenanstalt hinter-1 Töchter ist, wenn sie für diese sich bei der Anstalt betheiligt läßt; denn, so wie die Kinder in den Besitz dieser Scheine ge-! haben, daß diese ihre Töchter von den Unglücksfällen oder Launen langen, so wird der Wunsch in ihnen erregt, die Früchte der- ! ihrer Männer weit unabhängiger sind, al- wenn sie denselben selben baldmöglichst zu genießen ; sie werden ihre Anstrengungen! den Werth Scheine und vielleicht viel anderes Vermögen milge- zum Gelderwerb verdoppeln und durch kleine oder größere Nach, I geben hatten; denn namentlich bei unglücklichen Unternehmungen zahlungen ihre Scheine bald erfüllen. . Es wird dadurch zugleich I des Mannes, deren in neuerer Zeit leider nur zu viele vorge- die vielfach aufgeworfene Frage beantwortet: in welcher Zeit! kommen sind, und insbesondere, wenn die Frau eine nicht geringe wohl 10 Thlr. zu 100 Thlr. heranwachsen? — eine Frage, die Anzahl von Rentenscheinen besitzt, wird letztere dem Manne eigentlich gar nicht zu beantworten ist, weil man nicht wissen gegenüber eine sehr angenehme Stellung einnehmen. Dem ver- kann, in welchem Umfange die Mitglieder sich vermindern; und armten Manne wird da- Leben seiner Frau zu einer Quelle, selbst dann wird noch eine Berechnung dadurch sehr alterirt, daß wenn nicht gerade de- Reichthums, doch de- sichern Unterhalte- der Abgang em Mitglied betreffen kann, was mit nur einem für sich und seine Familie. — ' oder'ein solche-, wa- mit 25 und mehr Was nun endlich die sächsische Anstatt vor den übrigen au-, »ollen Einlagen betheiligt ist. Der zweite Dortheil (gegenüber zeichnet, ist, daß man sagen kann: ,Di» sächsisch» Anstatt sei
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