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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.03.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-03-13
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184703131
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470313
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470313
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-03
- Tag1847-03-13
- Monat1847-03
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 13.03.1847
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Leipziger Tageblatt und Anzeig er. ^ 72. Sonnabend, dm 13. März. -------- 1847. I wolle ^^ ^e Wichtigkeit vollkommen zugestehen, da jede Frage im Ber- Sitzung der zweiten Kammer am 10. März. I ^ ^ Verhandlung zu einer sehr wichtig«, ««geschaffen werde, könne, ^ ch l u 61 °bald ^au Prinzipftage» damit verbinde; ^ (S ch t u 6 ) »I er mit dem Einwand, daß der Geaenstand kein wicktiaer mekr sei kaum «he man zur Tagesordnung übergeht, bemertt der Vorsitzende Vice-1 Anklang finden; eben dieser Wichtigkeit «egen ?olle man aber von dn Präsident v. Thielau: die Kammer habe bei Berathung des Dekrets. I Berathung jetzt absehe», oder glaube man, daß dieser Gegenstand in der da« Verfahren bei außerordentlichen Landtagen betreffend, beschlossen, ihre I ersten Kammer noch erledigt werden könne? Drinalich erachte sie die verfassungsmäßigen Rechte zu Berathung von Petitionen und Beschwerden I Regierung deshalb nicht, weil dem vr. K. mit dem Berichte nicht gedient «uszuüben; dabei sei die Ausübung jenes Rechtes der Umsicht. DiScre-I sein könne, oder solle die Untersuchung etwa vom wirklichen Richter wie, tion und dem Tact der Kammer anheim gegeben worden. Habe fie> nun I verholt werde«? Der Bericht verlgffe das Feld der Beschwerdeführuua. im Allgemeinen ihr Recht gewahrt, so werde sie auch darüber zu entschn-1 schweife hinüber auf da« der Deduktionen m»d gebe eben Veranlassung zu den haben, ob ein Gegenstand besonders dringlich und zur Berathuna I alavben, daß die Sache nicht so dringend sei. Run wolle ja auch die empfehlenswerth sei. Damit nun die,Frage über diese Entscheidung sich I Regierung schs» dem nächsten Landtage einen Entwarf znr Eriminalprocei-- nicht bei jedem BerathungSgegenstande wiederhole und zu wntlaustgen I ordnung verlege», dann werde sich vorliegend« Frag, am best«» Vorbringen DiScusfionen Veranlassung gebe, werde das Direktorium annehmen, daß, > und beantworten lassen; geh« di« Kamm« auf de» Antrag jetzt ein, so sobald nach Verlesung de« betr. Berichts sich kein Einspruch von irgend > werde die Regierung doch k«ine Entscheidung geben könne«. Ferner habe einer Seite her erhebe, daß die Kammer sich für die Berathung desselben I der Bericht schon beim »origen Landtag, volle acht Wochen auSgele- «tschiedrn habe; da« Präsidium werde daher eine solche Frage: ob der I gen, ohne znr Berathung zu gelangen; wäre die Sache so dringend ge,. Bericht berathen werden solle? nicht stellen. Hensel au« Bernstadt: I wesen, hatte dann damals nicht eine Stunde erübrigt werden können, um die Deputation habe einen solchen Antrag, daß über jeden Bericht Be- > ihn zur Berathung zu bring«,? Gehe die Kammer auf das Materielle ein, schluß gefaßt werden soll, nicht gestellt. To dt: die Deputation habe I dann möge fie es der Regierung nicht verargen, wenn sie di, zu «ufrecht- insofern die Diskretion der Kammer provocirt, weil Gegenstände vorkom-1 Haltung ihrer Ansicht nöthige« Maßnahmen ergreife wenn sich das Mi, »en könnten,, die nicht so dringend wären ; allein sie habe nicht gewollt, I uisterium der Teilnahme an der Debatte entziehe. So aufrichtig er daß blo< dringende Gegenstände zur Berathung gezogen werdest sollten. I Hellage, daß sein erste« Auftreten in diesem Saale auf ein -e sei vielmehr der Ansicht, daß alle Gegenstände berathen wer en durften. I Hintzerutß stoße, so werde man ihn doch für gerechtfertigt Staat-minister v. Könneritz: das Ministerium habe sich darüber bereits I halten. vr. Haase wünscht, «an solle von Berathung dieser Vorlage «»«gesprochen und bleibe bei seiner Ansicht. Wenn dasselbe jetzt gegen-1 absehen. — Staat-mjn. v. Könneritz: Die Beschwerde gehe ihn per, »ärtig sei. so solle damit nicht gesagt sein, daß cs alle Gegenstände für I sönlich an, da er zu jeäer Zeit Vorstand de« Justizmin sterii gewesen; um dringend halte ; es werde sich bei Gelegenheit darüber weiter aussprechen. I so mehr bedaure er, aus den schon angegebenen Gründen, sich hier nicht vicepräsident v. Thielau: Jede Angelegenheit, die bei einer Stände-1 aussprechen zu könne». Hensel aus Bernstart: Die Berathung fei deS- »ersammlung vorkomme, zu berathen. sei ein Recht dieser letzter«. Nach I h-lb schon dringend, damit daß Land sich überzeuge, ob tz. 48 verletzt Aufklärung eines Mißverständnisses zwischen 0. Schaffrath und dem I worden sei oder nicht, denn die Ausübung der Rechtspflege sei gewiß das Vicepräsidenten erklärt sich die Kammer gegen 3 Stimmen für obige I Wichtigste, was die Stände in den Augen behalten müßten; der Ausspruch Annahme. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bildet ein Bericht I der Kammer über diese Sache sei daher höchst wünschenswerth und werde tzer 1. Deputation über die Beschwerde E. G. Zobel s auSKittlitz bei,Löbau I auf die Rechtspflege nicht ohne Einfluß sein. De. Geißler giebt dem »egen verweigerter Entlassung von der über ihn verhängten ZuftandSvor- I vorigen Sprecher ganz Recht, denn hier liege das Interesse aller StaatS- mundschgft und^vegen ihm abgeschlagener gänzlicher Entlassung au« der j bürger vor. vr. Joseph: Für Fuhrmann sei diese Beschwerde und Alle-, Heilanstalt zu Sonnenstein, dessen Berathung in geheimer Sitzung vor- znnehmen beschlossen wird. Hierauf trägt v. Glaß einen Bericht über die Beschwerde der Lehngutsbefitzerin AuerSwald in Wiese über die vom Stadtrathe zu Kamenz und den Vorgesetzten Behörden verweigerte Erlaub- niß der Ziegelbereitung vor. Die Beschwerde wirb nach einiger Diskus sion der Regierung zur geeigneten Berücksichtigung überwiesen. Auf der Tagesordnung befindet sich drittens Bericht über die Beschwerde wa- man über fie sagen könne, ein Nichts, für da« beleidigte öffent liche Rechtsgefühl, für die Berf.-Urkunde Alles. Durch diese bestehen die Stände; wer jene angretft, gefährde die Existenz, das Leben der letzteren. Die zweite Kammer werde die Vers -Urkunde, wenn sie verletzt worden, nim mer für einen Gegenstand holten, der nicht wichtig und nicht dringend genug sei, um fie zu vertheidigen und zu schützen. Man müsse bet der ersten Gelegenheit zugreifen zu ihrer Wahrung. Hier nun liege eine Ver de« vr. moü. Fuhrmann. Dieser hatte, wie aus dem Vortrage des I letzung derVexf.-Urkunde so klar, so unwiderleglich von der Deputation nach- Aeferenten, vr. Schaffrath, erhellt, ein Schreiben an den Vorstand I gewiesen vor, daß ihn dabei ein wehmüthigeS Gefühl beschleiche. Das de« Justizministeriums gerichtet wegen einer, seiner Ansicht nach, unbe-> Verfahren des Ministerii, wenn durch die ang'deutete Anführung noch gründeten Untersuchung gegen die Hebamme Hirschbach, und darin beson-1 unbekannter Thatsachen sich zu iecktfertigen, ihm nicht noch gelingen sollte, der- den Bezirköarzt Vr. Siebenhaar beschuldigt. Das Ministerium batte I erkalte der Glauben an die Gesinnung und den Willen. Die Ehre des da- Justizamt angewiesen, wegen der daraus hervorgehenden Ver-> Ministerium selbst verlange die Berathung. Denn für konstitutionelle leumdung nach Art. 200 des Erim.-GesetzbucheS gegen vr. F. mit der I Minister sei der Vorwurf der Verletzung der Verfassung einer der schwersten; Untersuchung zu verfahren, obschon dieser unter Gerichtsbarkeit des I man solle dem Ministerium die Berathung, wenn es solche auch nicht Stadtgerichts wohnte, vr. K. beschwerte sich deshalb k., daß er > wolle, als eine Wohlthat aufdrängen, damit eS unter jenem Vorwurfe seinem ordentlichen Richter entzogen, 2. zugleich der Selbstständigkeit de« I nicht bis zum nächsten Landtage stehen bleibe. Die Kammer könne nicht Untersuchungsrichter- in Beurtheilung und Subsumtion des vorgeblichen I zaudern in ihrem Entschlüsse, wenn es der Verfassungs-Urkunde gelte ; sie Vergehen« und der Strafbarkeit desselben zu nahe getreten worden sei. Die > solle eS sich nicht nachsagen lassen, daß der Wunsch einer Frau, Ziegel Deputation beantragt: „Im Verein mit der ersten Kammer die authen-1zu backen, der Kammer -ine wichtigere und dringendere Sache gewesen, tische Auslegung der §. 48 der Verf-Urk. auf dem in 8- 153 derselben I als die Verletzung der Verfassungs-Urkunde, von 7 Mitgliedern der De- dorgeschriebenen Wege herbeizuführen. 6. Auf eine Verordnung anzutra-1 putation anerkannt. Iani spricht sich im Ginne der Herren Staats gen, de« Inhalt«: daß alle Behörden, denen die Aufsicht und Oberaufsicht I minister aus und fällt von der Deputation, deren Bericht er unterschrieben über die Gerichtsstellen zusteht, sich aller der Freiheit und Selbstständig-1 hat, ab. Nach der ferner« Bemerkung, daß eS sich um Verletzung der keit der unteren GerichtSstelleu und ihrer Ueberzeugung bei Ausübung ihre- I Verfassung«-Urkunde hier nicht handle, denn sonst müßte man da« Mi- A«te« und innerhalb der Äränzeu ihrer Zuständigkeit irgend wie zu «ahe I nistcrium in Anklagestand versetzen, und daß, wenn der Gegenstand von tretende Lerordnunaen, besonders auch in Untersuchungssachen, enthalten I solcher Wichtigkeit sei, man nicht erst damit cmfangen solle, um ihn bis »öge»." Staats«»», v Carlowitz entwickelt die Ausicht der Regierung. I »u einem halbe« Stadium zu bringen, bemerkt auch bas DeputatlonS- »elche d« Meinung ist. daß dies. Beschwerde keine dringende Auge-I Mitglied Stellvertreter «»ton, daß er de« Beschlüsse, den Bericht n^cht legenhett sei, daß ma» als» von ihrer Berathung hier absHu solle. Sr^zu berathen, nicht entgegen trete» werde, von Abevdroth: d»e Be-
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