en ler ale ide Se- 5r- igt ind Sie, nt- 'ste gen llig lk. iINg« nkfurt innere. avtrre. deo. »resden n. lau. iaum. rni ^7. eoburg, ^ n- l' i j> '.j 4 1 iS gs 2?^ N'. ^ > ei. - > Anzeiger E.77. Donnerstag, dm 18, Mi,,. »847. Bekanntmachung. 1) Die diesjährige Leipziger Aslrrwrese teginnr ^ > -- den Iv. April und »nd.-gr mit ' ' ' " ^ dem 8. Mat. 2) Während dieser drei Wochen können alle inländische, so wie die den ZollvereinSstaaten angehörenden Fabri, kanten und Handwerker^ ohne einige Beschränkung von Teilest der hiesigen Innungen, öffentlich hier feil halten und Firmen auShängen. 3) Gleiche Berechtigungen habin alle andere ausländische Fabrikanten und Handelsleute. 4) Außer vorgedachter dreiwöchentlicher Frist bleibt der Handel, so wie das AuShängen von Handelsfirmen auch aller und jeder sonstiger äußerer/die Stelle öer Firmen vertretender Merkmale de- Verkaufs, allen auswärtigen Verkäufern bei einer Geldstrafe bis zü 50 Thalern verboten. ' ^ ^5) Jidoch ist zur Ausptickung unb Eistpackustg der Maaren die Eröffnung der in den Häuserst beflndlichen Meß- localien in der Woche vor der Böttcherwoche und in der Woche nach der Zahlwoche gestattet. 6) Jede frühere Eröffnung, so wii spätere Schließung eines solchen Verkaufslocals wird, außer der sofortigen Schließung desselben, mit einer Geldstrafe, nach Befinden bis zu 25 Thalern belegt. ^ ' 7) Allrii ausländischen, den Zollvereinsstaaten nicht angehörigen Professionisten und Handwerkern ist nur während der eigentlichen Meß wo che, also vom Einlauten bis zum Auslauten der Messe mit ihren Artikeln feil zu halten gestattet. 8) Eben so bleibt das Hausiren jeder Art und das Festhalten der jüdischen Kleinhändler auf die Meßwoche beschränkt. Die jüdischen Feiertage, welche in die Meßwoche fallen, werden durch Verlängerung der Verkaufszeit bis in die Zahlwoche ersetzt. ^ 0) Was endlich den, auch auswärtigen Spediteurs, unter gewissen Bedingungen allhier nachgelassenen Betrieb von Meß- spedU-on-gischäftest betrifft, so verweisen wir deshalb auf das von uns unter dem 20. Oktober 1837 erlassene Regulativ, d^e Betreibung des Speditiönshande.l- allhier betteffend. ' : ? ,» ' keistzig^ den 1v. Februar 1847. ' " Der Rath der Stadt Leipzig. ^ : '»i : k: l s , -.1 'ä- 7-,. ÖtLo. Bekanntmachung. Nach einer vom Königl. Bayerischen Landgericht Wejlheim uns gemachten Mtttheilung ist daselbst für einen gewissen Gabriel Ostler, Sohn Siegmund Ostler- von Forst, welcher letztere als Handlung-beflissener hier in Leipzig sich verehelicht und vorgenannten Sohn hmterlassen haben soll, au- einer Erbschaft eme Summe Geldes hinterlegt. Da von uns angestellte Erörterungen erfolglos gebliehen sind, so fordern wir ernannten Gabriel Ostler, eventuell dessen rechimäßige Erben anburch auf, sich bei un- zu melden Und weitere Auskunft zu erwarten. Leipzig, den 12. MÄz 1847. "" '' D e r R a t h ' d e r^S t a d t L e i p z i g. '' ' - ' ' Otto. Bekanntmachung. Zum Besten der Theater-Pensions-Anstalt wird als diesjährige erste Benefizvorstellung Sonnabend den AV. Mäk) . .. ... - -Girre Familie, Original-Schauspiel in fünf Acten und einem Nachspiele von Charlotte Birch-Pfeiffer, aufgeführt werden. . , Geleitet von der Hostsüustg) daß bie überaus günstige Aufnahme diese- Stücke- auf andern Bühnen in Verbindung mit dem angebeitteten Zwecke die geneigte Theilnakme an der angekündigten Vorstellung befördern wird, bemerken wir, daß Herr Musikalien händler Julius Mislner sich det Beaufsichtigung der Cassengeschäfte abermals gütigst unterzogen hat. teipjig, d»n 13. Märj 1847 ^ Der Ausschuß zur Verwaltung deS THeater-PenfionSfondS Hoher Anordnung zufolge findet gegen das Ends jedes akademischen Halbjahres eine Revision der Universitätsbibliothek statt, und es werden hiemach. Alle, welche dermakm Bücher aus derselben entliehen haben, hierdurch mit Beziehung aus ). 25 u. 20 der Bibtiothekorbnung aUsgefordert, diese in dm nächsten Lagen und spätestens bis Sotmabend den 20. d. M. zurückzuliefern. Eetpztg, a« 15. März 184/. - Die Uni-ersstäisbibliothek. Gersdorf. - *