und Anzeiger. F Bekanntmachung. Auf das mit dem 1. April 1847 beginnende neue Quartal deS Leipziger Tageblattes werden Bestellungen in Unterzeichneter Expedition (Johannisgasfe Rr. 48) angenommen; auswärtige Interessenten aber wollen sich drßhalb an die hiesige Königl. Zeitungs-Expedition oder an die mit derselben in Ver bindung stehenden Postämter wenden. Der Preis beträgt vierteljährlich 1 Thlr. pränumerando. An kündigungen aller Art, welche durch dieses Blatt die größte Verbreitung finden, werden eine breite oder zwei Spaltzetlen zu 24 Ngr. berechnet, mit größerer Schrift nach Verhältniß, und angenommen in der Expedition, Johannisgasse Nr. 48, so wie in den Wochentagen aych in der Buchhandlung von I. Klink- hardt, Ritterstraße, gr. Fürstencollegium, neben der Buchhändlerbörse. Eine einzelne Nummer kostet 12 Pf. Für eine Extrabeilage sind 2 Thlr. zu vergüten. Leipzig, im März 1847. Expedition des Leipziger Tageblattes. Nachruf. ——. F» 4 I ^ Herr Johann Gottlteh Winkler nach erfülltem 8-sten Lebensjahre «zu einem höhern Leben eingegangen. Er hat 44 Jahre hindurch in verschiedenen Stadtämtern mit ausgezeichneter Treue und Gewissenhaftigkeit gewirkt und dkm in ihn gesetzten Vertrauen, selbst unter den schwierigsten Ver hältnissen, auf eine so ehrenvolle Weise entsprochen, daß er sich dadurch die Achtung seiner Zeitgenossen, sowie den wohlbegründetsten Anspruch auf den Dank unserer Stadt erworben hat. ' Wir fühlen uns daher verpflichtet, diesen Dank dem dahingeschiedenen Ehrenmanne über das Grab hinaus hiernnt nachzurufen. Da< schönste, keinen Stürmen der Zeit Preis gegebene Denkmal aber hat er sich durch sein Verhalten als Mensch und als Ge schäftsmann selbst gesetzt. Leipzig, den 21 März 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. Otto. Bekanntmachung. Rach einer vom Königl.'Bayerischen Landgericht Weilheim uns gemachten Mittheilung ist daselbst für einen gewissen Gabriel Ostler, Sohn Siegmund OstlerS von Forst, welcher letztere als Handlung-beflissener hier in Leipzig sich verehelicht und vorgenannten Sohn Hintertassen haben soll, aus einer Erbschaft eine Srmme Geldes hinterlegt. Da von uns angestellte Erörterungen erfolglos geblieben sind, so fordern wir ernannten Gabriel Ostler, eventuell dessen rechtmäßige Erbe» andurch auf, sich bei uns zu melden und weitere Auskunft zu erwarten. Leipzig, den 12. März 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. Otto. Bekanntmachung, die Aufnahme der Viehbeftandslisten betreffend. In Gemäßheit einer von dem Königlichen Hohen Ministerium de- Innern unterm 1. dieses Monat- erlassenen Verordnung sind für staatswirthschastliche Zwecke in gegenwärtigem Jahre wiederum Listen über den am SI. März diese- Jahre in hiesiger Stadt vorhandenen Viehbestand anzusertigen. Zu diesem Behufs fordern wir hierdurch jeden Viehbesitzer allhier auf, seinen gesammten Viehbestand (mit Inbegriff de- etwaigen Mast- und sei e- zum eigenen Verbrauch oder auf den Verkauf gehaltenen Schlachtviehes) wie solcher am 31. März d. I. beschaffen sein wird, genau nach Maaßgabe des unter nachstehenden Schema zu verzeichnen und diese Bestandsliste spätestens bis zum i^ S. April diese- Jahre ber u»serer Rathsstube einzureichen. leipzig, den 11. März 1847. DerRathderStadtLeipzig. Otto.