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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.03.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-03-31
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184703312
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470331
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470331
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-03
- Tag1847-03-31
- Monat1847-03
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 31.03.1847
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842 - Millionen Thaler bestimmt, soll jedoch, um gleichzeitig damitlgleichfalls durch Baarzahlung bis auf mindestens 50 Procent noch andere wichtige Zwecke zu erreichen, bis auf den Nominal-1 der subscribirten Nominalsumme erhöht, erhält, sobald diese Höhe betrag von zehn Millionen Thaler ausgedehnt werden. ! erreicht ist, sofort den dieser haaren Einzahlung entsprechenden Sie wird dergestalt effectuirt, daß von dem ständischen Aus-1 Obligationswerth darauf ausgeantwortet, außerdem aber, gegen schuffe zu Verwaltung der Staatsschuldencaffe 20,000 neue au I Rückgabe der Subscriptionsbescheinigung, eine neue Jnterims- zrorteur lautende Staatsschuldencassenscheine in Ab-1 bescheinigung, welche die Zusage zu enthalten hat, daß der noch schnitten zu Fünfhundert Thalern, unter dem Datum! übrige Einzahlungsbetrag wahrend der Zeit vom 1. Juli des I. April 1847 und mit fortlaufender Nummer »ub 1 bis! 1847 ab bis mit 31. Marz 1848 ganz oder theilweise in 20,000 ausgefertigt, auch jeder Obligation ein Talon und sechs! Landrentenbriefen und bezkehendlich zur Halste in dreiprocentigen halbjährige, auf die Termine 1. October und I. April lautende! inländischen Staatspapieren angenommen und der noch zurück- Ainscncoupons beigegeben werden. Die vom 1. April 1847 ab! behaltene Obligationswerth gegen Rückgabe dieser Jnterims- beginnende Verzinsung derselben ist nach jährlich Vier vom! bescheinigung verabfolgt werden solle. Etwaige abschlägliche Lei- Hundert festgestellt. Nach Ablauf von fünf Jahren nimmt dielstungen für den Zweck dieser Nachzahlung sind eben so wie die allmählige Tilgung dieser Anleihe im Wege halbjähriger Aus-1 dafür ausgeantworteten Obligationsbeträge auf der vorbemerkte» loosung dergestalt ihren Anfang, daß im Termine 1. Oktober! Jnterimsbescheinigung abzuschreiben. Wird aber die mehrgedachte 1851 die erstmalige Ausloosung Statt zu finden, im Termine! Nachzahlung nicht bis mit 31. März 1848 geleistet, so ist die 1. April 1852 hingegen die Einlösung der ausgeloostcn Obliga-! in jener Bescheinigung enthaltene Zusage als erloschen und wir- tionen zu beginnen hat. Als jährliches Minimum des Tilgungs-1 kungsloS zu betrachten, doch sollen alsdann, gegen Rückgabe Ver sands ist, in halbjährigen Raten zahlbar, Ein Procent der aus-1 selben, die etwa in dieser Beziehung geleisteten theilweisen Zah- gegebenen Obligationen nebst dem Zuwachs der an den ausgeloosten! lungen, so weit der Subscribent den Gegenwerth dafür nicht Capitalien erspart werdenden Zinsen hiermit ausgesetzt. Es bleibt I bereit- in neuen Obligationen in Empfang genommen, ihm jedoch Vorbehalten, nicht nur zu jeder Zeit im Verloosungswege! wieder zurückerstattet werden- Hat der Subscribent bis zu und eine stärkere Tilgung eintreten, sondern auch nach Befinden sämmt-I mit dem 30. Juni 1847 nicht eine Baarzahlung von mindestens liche umlaufende Obligationen, solchenfalls jedoch nach voraus-1 50 Procent geleistet, so ist dessen Einzahlungsverbindlichkeit nach gegangener halbjähriger, in den oben bezeichnten Terminen zu! dem Falle unter ö. zu beurtheilen. bewirkender Aufkündigung, mit Einem Male zur Rückzahlung! ö. Wer von der unter nachgelassenen Modalität keinen bringen zu lassen. I Gebrauch machen will, hat die erforderlichen Nachzahlungen in Die in Abschnitten zu 500 Thalern angefertigten vierprocen-1 der Art zu leisten, daß er längstens Ligen Staatsschuldencassenscheine nebst dazu gehörigen Zinsbogen! am 30. Juni 1847 25 Procent j ^ eereickneten liegen vom 31. dieses Monats an theilS bei dem ständischen! - 30. September - 25 - > Summe Ausschüsse zu Verwaltung der Staatsschuldencasse in Dresden,! - 31. December - 25 - ) theils, im Aufträge desselben, bei der Leipziger Bank zur weitern! - 31. März 1848 den Rest derselben, unter Anrechnung Abnahme in Bereitschaft. ! der bei der Subscription mit abgelieferten 10 Procent Die Betheiligung bei dieser Staatsanleihe kann erfolgen: I in zulässigen Valuten nach dem oben bezeichneten Verhältnisse theils durch Volleinzahlung des entsprechenden No-1 einzahle. Für den Betrag der Nachzahlungen werden, soweit minalbetcags, I dies thunlich ist, die entsprechenden Summen in Staatsobliga- theilS im Wege der Subscription. I tionen der neuen Anleihe verabfolgt und wird auf der gleichzeitig Wer den ganzen Betrag der abzunebmenden Staatsschulden-1 mit einzureichenden Subscriptionsbescheinkgung das Nöthige des- Caffenscheine auf einmal einzahlt, hat dieselben nebst dazu ge-1 halb bemerkt werden. hörigen Zinsbogen sofort dagegen in Empfang zu nehmen. Die I 3) Diejenigen Subscribenten, welche die unter L. bestimm- dafür zu leistende Zahlung kann bestehen: a) entweder durch-I ten Zahlungsfristen nicht inne halten, werden nach Ablauf der gehends in baarem Gelbe (d. h. klingendem Courant im I letzter» des Anspruchs auf Erwerbung der von ihnen subscribirten 14 Thalersuße, königl. sächs. CassenbilletS und Leipziger Bank-1 und noch nicht verabreichten Staatsobligationen gänzlich ver- noten); b) oder zur einen Hälfte in diesen Sorten, bis zur! lustig und haben zu erwarten, daß alsdann der entsprechende andern in Landrentenbriefen; e) oder zur Halste in baarem I Betrag derselben für ihre Rechnung an der Leipziger Börse gegen Gelbe und bis zu einem Viertheile (25"/<,) in Obligationen der I Sensalbescheinigung verkauft und ihnen nur der Betrag ihrer dreiprocentigen Staatsschuld vom Jahre 1830 und 1844, nach I An- und Einzahlungen, abzüglich des davon zu kürzenden etwaigen Höhe deS übrigen Betrags hingegen in Landrentenbriefen. I Verlustausfalls und sonstigen Aufwands, jedoch unter Zugutes Die Annahme dieser Staatseffekten findet solchenfalls nachlrechnung der etwa von ihnen früher mit eingezahlten Stückzin- dem Pariwerthe statt. Isen zurückerstattet werden wird. Wenn der Inhaber der be- Subscriptionen auf die neuen Staatsschuldencassenscheine I treffenden Jnterimsbescheinigung der an ihn ergangenen Auf werden sowohl in Dresden als in Leipzig an den oben bezeich-1 forderung zu Empfangnahme des verbleibenden EinzahlungsbetragS neten Stellen angenommen, jedoch, insofern der Schluß der An-! binnen 14 Tagen keine Folge leistet, so wird zu dessen Deponirung leihe nicht etwa früher ausgesprochen wird, lediglich innerhalb I bei dem Justizamte Dresden 1. Abtheilung, auf Kosten der der Zeit vom 31. März bis mit dem 30. Juni dieses I Subscribenten zu Jedermanns Recht, verschütten werden. Jahres und zwar unter nachfolgenden nähern Bedingungen: I Da die Zinsbogen zu den neuen StaatSschuldencassenscheinen 1) Es sind dieselben in schriftlicher besonders vorgeschriebener I den Abnehmern vollständig d. h. einschließlich des am 1. October Form mit genauer Angabe des Namens und Wohnorts des 11847 zahlbaren Ainscoupons auszuantworten sind, so müssen Subscribenten anzumelden und mit einer in baarem Gelbe, Iden darauf an Zahlungsstatt etwa in Anrechnung kommenden oder königl. sächsischen CassenbilletS, oder Letp-1 Landrentenbriefen und inländischen dreiprocentigen StaatSpapieren ziger Banknoten zu leistenden Anzahlung von mindestens I die Coupons über die vom 1. April 1847 ad anhebenden Ain- Zehn Procent der zu zeichnenden Summe zu begleiten. Isen zugleich mit beigefügt sein, widrigenfalls wegen der fehlenden 2) Jedem Subskribenten wird darüber eine SubscriptionS-1 Coupons der entsprechende WerihSbetrag- in baarem Gelbe zu bescheinigung ertheilt und es bleibt dann in seine Wahl gestellt, I gewähren ist. Eine weitere diesfallsige Ausgleichung in Rück wegen Ergänzung der betreffenden Volleinzahlung einen der nach-1 sicht des auf den Coupons der neuen Obligationen nach einem bezeichneten zwei Wege einzuschlagm: I höhern Zinsfüße ausgedrückten Zinsbetrags findet nicht Statt. Wer eine durch Eintausend Thaler aufgehende Nominal-1 In Ansehung der baaren Einzahlungen soll, wenn sie vor und summ« gezeichnet hat und innerhalb des Zeitraums vom 31. März! bis mit 30. Juni 1847 erfolgen, einige Stückzinsenvergütung bis mit dem 30. Juni dieses Jahres die geleistete Anzahlung! dem Einzahlet nicht angesonnen werden. Gehen aber dieselben
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